Joachim von Ribbentrop
Joachim von Ribbentrop (* 30. April 1893 in Wesel, † 16. Oktober 1946 in Nürnberg), NS-Politiker, war von 1938 bis 1945 deutscher Außenminister.
Joachim von Ribbentrop wurde am 30.4.1893 in Wesel als Sohn eines Offiziers als Ulrich Friedrich Joachim Ribbentrop geboren. Da er fließend Französisch und Englisch sprach, verbrachte er zwischen 1908 und 1914 viel Zeit im Ausland. Zwischen 1910 und 1914 lebte er fast ausschließlich in Kanada, wo er ein Importgeschäft für deutsche Weine besaß.
Sofort nach Beginn des 1. Weltkrieges verließ er Kanada, um auf deutscher Seite mitzukämpfen. Im Verlauf des Krieges wurde er mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse ausgezeichnet und zum Oberleutnant befördert. Nach einer Verletzung an der Front wurde er in die deutsche Botschaft in Konstantinopel versetzt. 1920 heiratete er Annelies Henkell, die Tochter des gleichnamigen Sektfabrikanten, dessen Berliner Vertretung er von nun an führte. Wenige Jahre später erhielt er nach Adoption durch eine entfernt verwandte Tante, die einem geadelten Zweig der Familie Ribbentrop angehörte, den Namenszusatz "von" und durfe sich von nun an "Joachim von Ribbentrop" nennen.
Nachdem er 1932 Adolf Hitler kennengelernt hatte, trat er der NSDAP bei. Aufgrund seine Bewunderung für Adolf Hitler stellte Ribbentrop, mittels seiner gesellschaftlichen Beziehungen, im Verlauf des Jahres 1932 Kontakt zwischen einflussreichen Persönlichkeiten Berlins und Adolf Hitler her. Diese Kontakte ermöglichten es Hitler, die "Machterschleichung" im Jahr 1933 ohne großen Widerstand durchzuführen.
Ribbentrop wurde 1933 bei der Kabinettsbildung nicht, wie von ihm erhofft, Außenminister, da der "alte Kämpfer" Alfred Rosenberg für dieses Amt vorgesehen war. Er erhielt aber bereits 1934 den Titel "Außenpolitischer Berater und Beauftragter der Reichsregierung für Abrüstungsfragen".
Im Juni 1935 wurde er dann zum "Außerordentlichen und Bevollmächtigten Botschafter des Deutschen Reiches" befördert.
In dieser Position erreichte er im selben Jahr das deutsch-britische Flottenabkommen mit England, das es Deutschland erlaubte, eine Flotte von einem Drittel der Größe der britischen Flotte zu unterhalten.
Ein Jahr später schloss das Deutsche Reich und Japan den von Ribbentrop geschmiedeten Antikomintern-Pakt.
Dieser sah eine Kooperation zwischen Japan und dem Deutschen Reich zur Bekämpfung der Kommunistischen Internationale (Komintern) vor.
1936 erhielt er die Stelle des deutschen Botschafters in London, die er bis zu seiner Beförderung zum Reichsaußenminister 1938 innehatte.
Nachdem im März 1939 deutsche Truppen in die Tschechoslowakei einmarschiert waren, versuchten die Briten ein Bündnis mit der Sowjetunion auszuhandeln.
Als das deutsche Außeministerium im April davon erfuhr, begann für Ribbentrop ein wahrer Verhandlungsmarathon, den er am 23. August 1939, zum Erstaunen der Engländer, mit der Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes durch den sowjetischen Außenminister Wjatscheslaw M. Molotow auch gewann. Dieses Bündnis sah die Teilung des besiegten Polens zwischen Deutschland und der UdSSR sowie die Neutralität der UdSSR im Falle eines Krieges in Westeuropa vor.
Wenige Tage danach begann am 1. September der Zweite Weltkrieg mit dem Überfall auf Polen, in dessen Verlauf Polen dann auch unter Deutschland und der UdSSR aufgeteilt wurde.
Nach Kriegsbeginn war für Hitler Ribbentrop als Außenminister nicht mehr notwendig, da es in Kriegszeiten nur auf Generäle ankommt und nicht auf Diplomaten.
Um bei Hitler nicht ganz in Ungnade zu fallen versuchte Ribbentrop sich mit der SS, der er schon seit 1933 angehörte, gutzustellen.
Dies tat er u.a. dadurch, dass er alle wichtigen Stellen des Außenministeriums mit SS-Leuten besetzte.
Da das Außenministerium für die Vernichtung der Juden in den von Deutschland besetzten Gebieten zuständig war, konnte die SS ohne Widerstand aus diesem Ministerium ihre Vernichtung der europäischen Juden verzögerungsfrei fortsetzten.
Zusätzlich wies er die Botschaften in den besetzten Staaten an, die Deportation von Juden zu unterstützten.
Nach Ende des Krieges wurde Ribbentrop vor dem Nürnberger Tribunal angeklagt. Ihm wurde Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Während der 218 Verhandlungstage in Nürnberg zeigte Ribbentrop auf der Anklagebank keinerlei Reue. Er wurde schließlich am 1. Oktober 1946 in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und zum Tod durch Erhängen verurteilt. Am 16. Oktober 1946 wurde das Urteil in Nürnberg vollstreckt.