Europäische Union
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Die Europäische Union (Abk.: EU) ist eine supranationale Organisation, ein Zusammenschluss europäischer Staaten. Die EU - selber keine Körperschaft - besteht aus drei Säulen: der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, sowie den drei europäischen Gemeinschaften Europäische Gemeinschaft (Abk. EG, ehem. EWG), Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der EGKS-Vertrag ist allerdings im Jahre 2002 ausgelaufen, die Regelungen wurden im wesentlichen in den EG-Vertrag übernommen. Formell spielt die EG die wichtigste Rolle, alle Richtlinien und Verordnungen werden aufgrund des EG-Vertrages (aktuelle Fassung von Nizza) erlassen, der EU-Vertrag vereinbart in erster Linie nur eine losere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Inneres und Außen-, Sicherheitspolitik. Die EU ist der größte Wirtschaftsraum der Welt gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Entstanden ist die EU erst später:
- 19. September 1946 Während einer Rede an der Universität Zürich fordert Winston Churchill die Schaffung "einer Art Vereinigte Staaten von Europa"
- 17. Dezember 1946 Gründung der Union Europäischer Föderalisten in Paris
- Am 18. April 1951 wurde in Paris die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet.
- Am 27. Mai 1952 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet. Die Gründung der EVG scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung, welche die Ratifizierung des EVG-Vertrags am 30. August 1954 ablehnte.
- Am 25. März 1957 wurden in Rom (Römische Verträge) die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom bzw. EGA) gegründet.
Gründungsmitglieder der drei europäischen Gemeinschaften waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ("Die Sechs").
In einer ersten Erweiterungsrunde ("Norderweiterung") wurden 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark aufgenommen. In der zweiten Erweiterungsrunde, die gelegentlich auch als "Süderweiterung" bezeichnet wird, traten Griechenland (1981) sowie Spanien und Portugal (1986) bei. 1995 wurden Finnland, Schweden und Österreich Mitglieder der Europäischen Union.
Am 1. November 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union nach Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten in Kraft. In diesem auch als Vertrag von Maastricht bezeichneten Vertrag werden die drei Säulen der Europäischen Union festgelegt:
- EG und Euratom bilden die erste Säule der EU.
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.
Während die drei Gemeinschaften (nach Auslaufen des EGKS-Vertrages jetzt nur noch zwei Gemeinschaften) eine supranationale Organisation bilden, spricht man bei der zweiten und dritten Säule von intergouvernementaler Zusammenarbeit. Als supranationale Organisation ist die EG eine Organisation eigenen Typs, sie ist weder ein neuer Staat noch eine internationale Organisation. An der Staateneigenschaft fehlt es (noch), da sie keine Kompetenz-Kompetenz hat, d. h. sie kann nicht alle gewünschten Zuständigkeiten an sich reißen, wie es ein Staat könnte. Beispielsweise darf sie nicht einfach Polizeigesetze erlassen, da das nicht in ihren vertraglich erlaubten Zuständigkeitsbereich fällt. Sie ist aber auch über den Status einer internationalen Organisation hinaus gewachsen, da Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten auf eine neue Organisation, also die drei Gemeinschaften, übertragen worden sind.
Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Gleichzeitig ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, das höchste Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister sitzen. Dieser Rat der Europäischen Union hat praktisch Gesetzgebungskompetenz, er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, während der Europäische Rat zwar Leitlinien formulieren kann, diese aber keine verbindliche Wirkung entfalten.
Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt.
Am 26. Februar 2001 wurde der Vertrag von Nizza unterzeichnet, die Erweiterung der EU und interne Reformen betreffend.
Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark nehmen (zunächst) nicht an der Europäischen Währungsunion teil.
Zur Zeit tagt der Europäische Konvent, der eine Verfassung für die EU ausarbeiten soll.
Im Jahre 2002 sind folgende Staaten Mitglieder der Europäischen Union:
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- Belgien
- Dänemark
- Deutschland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Luxemburg
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Schweden
- Spanien
- Vereinigtes Königreich
Am 13. Dezember 2002 wurde in Kopenhagen die Aufnahme der folgenden zehn weiteren Mitglieder in die EU zum 1. Mai 2004 beschlossen, die so genannte (erste) "Ost-Erweiterung":
An gleicher Stelle wurde bekräftigt, dass für 2007 der Betritt Rumäniens und Bulgariens angestrebt wird. Ende 2004 wird die EU über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entscheiden.
Die Organe der EU sind:
- Europäische Kommission
- Rat der Europäischen Union
- Europäisches Parlament
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Europäischer Rechnungshof
Siehe auch: OSZE, OECD, NATO, Europäische Gemeinschaft, Internationaler Karlspreis zu Aachen
Am 1. Juli 2003 wird Silvio Berlusconi Präsident der EU.
Weblinks:
- Offizielle Seite der EU
- Karten EU-Länder und zukünftige Beitrittsländer
- Themenkomplex "Europäische Union" im internationalen UNESCO-Bildungsserver
- DeutschlandFunk: Erfolg im zweiten Anlauf? - Das Irland-Referendum zum Nizza-Vertrag (Hintergrund Politik vom 18. Oktober 2002)