Diskussion:Minderheitenschutz
Aus dem Artikel entfernter überflüssiger Text: (--Kat 15:02, 12. Jun 2003 (CEST))
Zum Verständnis des Minderheitenschutzes bedarf es der Vergegenwärtigung des Unterschiedes zwischen demographischen Minderheiten und demokratischen Minderheiten.
Minderheitenschutz äußert sich zum einen in der Form von ganz speziellen Minderheitenrechten, die nur für die Angehörigen dieser demographischen Minderheit Anwendung finden.
Zum anderen kommen bestimmte Grund- bzw. Menschenrechte häufig dem Schutz von demographischen Minderheit zugute, diese haben aber als Individualrechte allgemeine Gültigkeit.
Derartige Grundrechte haben häufig als Verfassungsgrundsätze einen rahmengebenden Stellenwert im Staat und sind häufig besonders geschützt.
Dieser demographische Minderheitenschutz steht prinzipiell nicht im Gegensatz zum demokratischen Mehrheitsprinzip, da demographische und demokratische Minderheiten nicht identisch sind. Als Individualrechte sind Grundrechte mehrheitsfähig, weil sie für alle Menschen gleichermassen gelten. Das schließt nicht aus, dass in bestimmten geschichtlichen Situationen faktisch demokratische Mehrheiten für die Aufhebung von Grundrechten allgemein oder für bestimmte Gruppen gefunden werden können. Aus diesem Grund werden in einigen Verfassungen die Grundrechte in ihrem Kernbestand der Änderung auch durch eine demokratische Mehrheit entzogen.
Demographische Minderheiten sind gut beraten um demokratische Mehrheiten zu werben, was auch dem natürlichen Prozess der demokratischen Willensbildung entspricht. Die Schweiz kennt zur Lösung dieses Problems das Ständemehr: Neben der Stimmmehrheit muss auch die Mehrzahl von regionalen Verbunden (Kantone) erreicht werden.
Cassiel 16:47, 12. Jun 2003 (CEST)
Niemand (ich jedenfalls nicht) behauptet, dass demokratische Minderheiten Minderheitenrechte haben oder Minderheitenschutz geniessen. Im Gegenteil: es ist eigentlich eine demokratische Verpflichtung aus Gleichheitsprinzip und Mehrheitsprinzip, dass es keine Abstimmungsklauseln als Sonderrechte gibt, die es einer demokratischen Minderheit erlauben die demokratische Mehrheit zu majorisieren. Nur das muss man klarstellen, weil immer unkritisch demographische und demokratische Mehr-/Minderheiten und der (eben ausschliesslich demographische) Minderheitenschutz zusammengewürfelt werden und aus diesem Mix Sonderrechte unzulässigerweise für demokratische Minderheiten abgeleitet werden.
- Und wer ist dieser "man", der das "immer" tut?
- Lies mal das Parteiprogramm der Grünen durch. Da hagelt es nur so von Minderheitenschutzgefasel und dass man deswegen auch gegen den erklärten Willen (demokratische!) Mehrheiten agieren darf. Cassiel 17:57, 12. Jun 2003 (CEST)
- Das Parteiprogramm eurer Grünen interessiert mich nicht mal marginal. Ich ging eigentlich davon aus, dass sich der Artikel ganz allgemein auf das Thema "Minderheitenschutz" bezieht und nicht speziell auf die Programm der Grünen Partei der Bundesrepublik Deutschland. --Kat 00:08, 13. Jun 2003 (CEST)
- Lies mal das Parteiprogramm der Grünen durch. Da hagelt es nur so von Minderheitenschutzgefasel und dass man deswegen auch gegen den erklärten Willen (demokratische!) Mehrheiten agieren darf. Cassiel 17:57, 12. Jun 2003 (CEST)
- Drehst du einem immer das Wort im Munde rum ? Erst willst du Roß und Reiter genannt haben und dann interessiert dich das nicht mehr. Cassiel 18:04, 17. Jun 2003 (CEST)
- Denkst Du wirklich, jemand der sich mit der aktuellen Deutschen Politik nicht auskennt, und der sich hier über Minderheitenschutz, Minderheitenrechte etc. informieren will, kann erraten, dass hier ein virtuelles Gespräch respektive ein Argumentarium gegen ein bestimmte politisches Programm einer bestimmten politischen Partei eines bestimmten Landes stattfindet? Wäre es dem Leser gegenüber nicht fair, ihm mitzuteilen, dass es hier nicht allgemein um Minderheitenschutz geht, sondern um was sehr spezifisches, Deutschlandbezogenes? --Kat 17:36, 7. Jul 2003 (CEST)
- Drehst du einem immer das Wort im Munde rum ? Erst willst du Roß und Reiter genannt haben und dann interessiert dich das nicht mehr. Cassiel 18:04, 17. Jun 2003 (CEST)
- Nochmal: Minderheitenschutz und Minderheitenrechte sind ein klar umgrenzter und klar definierter Teil des Völkerrechts. Es geht nicht um Demokratie, nicht um um das Mehrheitsprinzip, nicht um politische Entscheidungsprozesse sondern um Völkerrecht. Grundrechte und individuelle Menschenrechte sind nicht ein Spezialfall der Minderheitenrechte (wie du es darstellst), sondern diesen übergeordnet. --Kat 17:03, 12. Jun 2003 (CEST)
- Wär ja schön, wenn in der öffentlichen Diskussion so diffenziert würde. Leider ist dem nicht so. Mit Minderheitenschutz wird permanent die Majorsierung von demokratischen Mehrheiten legitimiert. Nicht nur aber besonders im linken Lager Cassiel 17:57, 12. Jun 2003 (CEST)
- Hier ist aber nicht die öffentliche politische Diskussion der Bundesrepublik Deutschlands sondern eine Enzyklopädie. Get the difference? --Kat 00:10, 13. Jun 2003 (CEST)
- Wär ja schön, wenn in der öffentlichen Diskussion so diffenziert würde. Leider ist dem nicht so. Mit Minderheitenschutz wird permanent die Majorsierung von demokratischen Mehrheiten legitimiert. Nicht nur aber besonders im linken Lager Cassiel 17:57, 12. Jun 2003 (CEST)
- Dies ist nicht die MS Encarta oder die Enzyklopedia Britannica. Get the difference? Du kannst hier nicht deine Lehrbuchmeinung einfach so reindrücken und alles andere, was nicht in dein "schulmedizinisches" Weltbild passt rausschmeissen Cassiel 18:04, 17. Jun 2003 (CEST)
- Dass 2 + 2 = 4 ist, beruht auf einer Abmachung, an die sich die meisten Menschen halten. Wenn Du persönlich der Ansicht bist, dass 2 + 2 nicht 4 ist, bitte. Aber sei den Lesern gegenüber wenigstens so fair und erwähne, dass der allgemeine Konsens ein anderer ist. --Kat 17:36, 7. Jul 2003 (CEST)
- Dies ist nicht die MS Encarta oder die Enzyklopedia Britannica. Get the difference? Du kannst hier nicht deine Lehrbuchmeinung einfach so reindrücken und alles andere, was nicht in dein "schulmedizinisches" Weltbild passt rausschmeissen Cassiel 18:04, 17. Jun 2003 (CEST)
Als Individualrechte sind Grundrechte mehrheitsfähig, weil sie für alle Menschen gleichermassen gelten. Das schließt nicht aus, daß in bestimmten geschichtlichen Situationen faktisch demokratische Mehrheiten für die Aufhebung von Grundrechten allgemein oder für bestimmte Gruppen gefunden werden können. Aus diesem Grund werden in einigen Verfassungen die Grundrechte in ihrem Kernbestand der Änderung auch durch eine demokratische Mehrheit entzogen.
Was hat dieser philosophische Exkurs über Grundrechte in einem Artikel über Minderheitenschutz zu suchen? Wäre der nicht in einem Artikel über Grund- und Individualrechte besser aufgehoben? --Kat 00:03, 13. Jun 2003 (CEST)
Cassiel, vom dem der Beitrag ja ursprünglich stammt, hat einen weiteren Begriff von Minderheitenschutz (nicht Minderheitenrechte!) als Du. Diesen weiteren Begriff kann man auch anderswo finden, ein Beispiel ist der Minderheitenartikel im Brockhaus. Der spricht von den menschenrechtlichen Individualrechten als "mittelbarer" Minderheitenschutz, und drückt dieselbe Idee aus, die Cassiel hat, nämlich daß Minderheiten zum einen durch besonderer rechtlichen Schutz (Minderheitenrechte) zum anderen aber in einem gewissen Grade (nicht ausreichend i.d.R.) auch schon durch die allgemeinen Menschrechte geschützt werden. Außerdem hat er das Anliegen, zu zeigen, daß es zwischen seinem Verständnis von Demokratie, für das das Mehrheitsprinzip wesentlich ist, und dem Minderheitenschutz keinen Konflikt gibt ... Damit passt's schon irgendwie.
- Tausend Dank! Cassiel 18:04, 17. Jun 2003 (CEST)
- Und dieser Sachverhalt ist in den ersten paar Absätzen so schlecht erklärt, dass man eine halbe Seite über die mögliche Gefährdung von Grundrechten referieren muss (inklusive Nullaussagen und in sich selbst widersprüchlichen Sätzen), um ganz sicher sätmliche Klarheiten zu beseitigen?
- Und wäre dieser philosophische Exkurs über Grundrechte in einem Artikel über Grundrechte nicht besser aufgehoben? --Kat 17:21, 7. Jul 2003 (CEST)
- Und dieser Sachverhalt ist in den ersten paar Absätzen so schlecht erklärt, dass man eine halbe Seite über die mögliche Gefährdung von Grundrechten referieren muss (inklusive Nullaussagen und in sich selbst widersprüchlichen Sätzen), um ganz sicher sätmliche Klarheiten zu beseitigen?
Minderheitenschutz äußert sich zum einen in der Form von ganz speziellen Minderheitenrechten, die nur für die Angehörigen dieser demographischen Minderheit Anwendung finden. Zum Beispiel: ???
Wo bleiben denn nun die Beispiele für Rechte, die Angehörige von Minderheiten haben sollen und über die Angehörige der Bevölkerungsmehrheit nicht bereits schon automatisch verfügen? Oder anders formuliert: welche Privilegien haben Angehörige von Minderheiten gegenüber den Angehörigen der Bevölkerungsmehrheit?
Da ich den zitierten Satz für falsch halte werde ich ihn rausnehmen, wenn der Autor des Satzes nicht wenigstens ein plausibles Beispiel bringt. --Kat 17:21, 7. Jul 2003 (CEST)
- In Deutschland gibt es zum Beispiel die Regelung (oder gab es, ich bin mir nicht ganz sicher), dass die fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag für die Partei der dänischen Minderheit nicht gilt. Uli 17:25, 7. Jul 2003 (CEST)