Nachtfahrverbot
{{löschen}} sorry, aber das ist einfach kein artikel --Jacktd 22:41, 1. Aug 2006 (CEST)
- Einspruch. Es ist so in der Tat kein Artikel, das Lemma halte ich aber für erhaltenswert. Könnte daher ein Fall für die QS sein. --Pelz 23:04, 1. Aug 2006 (CEST)
siehe oben SLA --Pelz 23:18, 1. Aug 2006 (CEST)
Ein Nachtfahrverbot ist eine Maßnahme zur Verkehrsbeeinflussung, dass LKW mit nicht verderblichen Gütern bestimmte ausgewiesene Strecken in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht benutzen dürfen.
Nachtfahrverbote dienen dem Schutz der Nachtruhe von Anwohnern der Straße. Zumeist werden Nachtfahrverbote für Streckenabschnitte von Bundes- oder Landstraßen, die durch größere Ortschaften führen, ausgesprochen. Ein Beispiel ist die Bundesstraße 3 ab Cölbe (bei Marburg) in Mittelhessen.
Dieses Verbot ist zum Beispiel in Deutschland gültig.
Verwandt ist das Sonntagsfahrverbot, dass jedoch zahlreiche Ausnahmen wie etwa auch den Transport verderblicher Waren (z.B. Lebensmittel, Schnittblumen), kennt. Das Sonntagsfahrverbot wird zudem von der EU kritisch gesehen. Inwieweit eine europäische Anpassung auch auf Nachtfahrverbote Auswirkungen hätte, ist nicht klar.