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Territorium der Vatikanstadt

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Karte der Vatikanstadt (Annex der Lateranverträge)

Das Territorium der Vatikanstadt wurde in Verhandlungen zwischen dem Heiligen Stuhl und der faschistischen Regierung des Königreichs Italien festgelegt und in den Lateranverträgen (1929) festgeschrieben.

Das Staatsterritorium umfasst das den von einer Mauer umgebene Gebiet des vatikanischen Hügels. Auf dem Areal der Vatikanstadt befindet sich der Papstpalast, der Petersdom mit dem Petersplatz, die vatikanischen Museen (mit der Pinakothek, die vatikanischen Gärten, das Governatoratsgebäude, die Kaserne der Schweizer Garde, die Druckerei des Osservatore Romano, ein kleiner Teil der Audienzhalle Pauls VI. sowie weitere Verwaltungsgebäude.

Legende zur rechts abgebildeten Karte

  • dunkelgrau: Territorium der Vatikanstadt
  • hellgrau (Petersplatz): Territorium der Vatikanstadt; Sicherheitsagenden an italienische Sicherheitskräfte delegiert (jederzeit wiederrufbar).
  • rot: Der schmale Streifen (ca. 3 m breit und 60 m lang) entlang der Außenseite der rechten (d.h. nördlichen) Kolonnade Berninis ist nach den Lateranverträgen italienisches Territorium und unterliegt der italienischen Jurisdiktion. Diese Tatsache wurde von einer gemischten vatikanisch-italienischen Kommission, die bis 1932 tagte und welche die technischen Details der Verträge präzisierte, bestritten. Da diese Kommission jedoch von italienischen Seite nicht mit hochrangigen Juristen beschickt wurde und darüber hinaus nur beratende Funktion innehatte, wird die rechtliche Relevanz dieses Standpunktes von Italien nicht anerkannt.
  • blau umrandet: Das blauumrandete Gebiet ist zwar italienisches Territorium, steht jedoch im Besitz des Heiligen Stuhls und genießt exterritorialen Status (verbleichbar mit ausländischen Botschaften). Es untersteht nicht der italienischen Jurisdiktion. Auf ihr befindet sich der Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, der größere Teil der Audienzhalle Pauls VI. sowie der Camposanto Teutonico und das deutsche Kolleg.
  • Sonstiges: Das hellgraue Areal in der Nähe des vatikanischen Bahnhofs (stazione) dürfte irrtümlicherweise eingefärbt worden sein und gehört daher zu italienischem Territorium (dieser Bereich wurde in einer Karte der Gazetta Ufficiale von 1929 nicht hellgrau unterlegt).