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Sozialgesetzbuch (Deutschland)

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Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des Sozialrechts.

1969 hat der Gesetzgeber eine Zusammenfassung von zahlreichen Einzelgesetzen zu einem zusammenhängenden Gesetzeswerk begonnen, die inzwischen sehr weit fortgeschritten ist. Es enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung (früher in der Reichsversicherungsordnung geregelt) als auch über jene Teile des Sozialrechts, die nicht den Charakter einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen staatlicher Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden.

Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher 12 Bücher.

  1. Das erste Buch ist der Allgemeine Teil, der Verfahrens- und weitere Rechtsvorschriften beinhaltet
  2. Das zweite Buch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende; es tritt jedoch erst am 1. Januar 2005 in Kraft. Bis dahin gilt für alle Arbeitsuchenden noch das dritte Buch.
  3. Das dritte Buch regelt seit 1998 das Arbeitsförderungsrecht (Arbeitsvermittlung und Leistungen bei Arbeitslosigkeit).
  4. Das vierte Buch regelt die gemeinsamen Vorschriften der Sozialversicherung.
  5. Das fünfte Buch regelt das Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  6. Das sechste Buch regelt das Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung.
  7. Das siebte Buch regelt das Unfallversicherungsrecht.
  8. Das achte Buch regelt das Recht der Kinder- und Jugendhilfe.
  9. Das neunte Buch regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
  10. Das zehnte Buch regelt die Verwaltungsverfahren und den Sozialdatenschutz.
  11. Das elfte Buch regelt die Pflegeversicherung.
  12. Das zwölfte Buch regelt die Sozialhilfe; es tritt jedoch erst am 1. Januar 2005 in Kraft. Bis dahin gilt noch das bisherige Bundessozialhilfegesetz.

Siehe auch: Fürsorge, Sozialamt, Jugendamt, Jugendhilfe, Versorgung, Entschädigung, Sozialstaat, Sozialhilfe, Kindergeld, Grundsicherung, Erziehungsgeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Vorsorgesystem, Versicherungspflicht, Krankenkasse, BAföG