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DIN 33430

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Die DIN 33430 wurde im Jahr 2002 veröffentlicht und formuliert „Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen.“ Durch eine Initiative des Berufsverbandes deutscher Psychologen (BDP) aus dem Jahr 1994 wurde sie von einem Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung unter der Leitung von Lutz Hornke (RWTH Aachen) erarbeitet. Mitglieder des Ausschusses waren zwanzig Experten aus Anwendung und Wissenschaft.

Gegenstand der DIN 33430 ist der gesamte Prozess der Eignungsbeurteilung, der als eine Einheit angesehen wird; die DIN 33430 ist eine Prozess- und keine Produktnorm. Die Norm thematisiert daher nicht nur die Qualität von Verfahren (wie z. B. Tests), sondern sie umfasst auch Festlegungen und Leitsätze für deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen (DIN, 2002, S. 3 f.).

Sie bezieht sich auf

  • (1) die Planung von berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen,
  • (2) die Auswahl, Zusammenstellung, Durchführung und Auswertung von Verfahren sowie
  • (3) auf die Interpretation der Verfahrensergebnisse und die Urteilsbildung. Außerdem formuliert sie
  • (4) Anforderungen an die Qualifikation der an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen.

Für die genannten Bereiche werden Standards der zur Zielerreichung (Eignungsbeurteilung) erforderlichen Sorgfalt des Verhaltens und der Kenntnisgewinnung formuliert, wobei der jeweilige Auftrag und die Rahmenbedingungen simultan zu betrachten sind. Durch die Festlegungen und Leitsätze ergeben sich indirekt auch Hinweise für die sach- und fachgerechte Entwicklung von Verfahren. Unter Verfahren versteht die DIN 33430 „praxiserprobte und wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnismittel, die in standardisierter Weise zur Eignungsbeurteilung eingesetzt werden“ (ebd., S. 23 f.) und nennt insbesondere Eignungsinterviews, biographische Fragebogen, berufsbezogene Persönlichkeitsfragebogen, Assessment Center, Arbeitsproben sowie Tests.

Die Anforderungen der DIN 33430 beziehen sich sowohl auf die Verfahren auch auf die diagnostisch Tätigen. Die DIN 33430 definiert, welche Kenntnisse und Erfahrungen für die Durchführung von Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsbeurteilung notwendig sind. Zugleich werden auf der Basis dieser Definitionen Fortbildungen und Lizenzprüfungen angeboten. Durch eine gebührenpflichtige schriftliche Prüfung kann eine Personenlizenz für die berufsbezogene Eignungsbeurteilung nach DIN 33430 erworben werden. Die Gültigkeit der Lizenzen ist auf fünf Jahre befristet, die lizenzierten Personen werden in einem Register geführt. Die Zulassung zur Lizenzprüfung ist nicht an bestimmte Ausbildungsabschlüsse gebunden, der vorherige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ist nicht vorgeschrieben.

Auf der Basis der DIN wurde von Dr. Martin Kersting (2006) kürzlich eine Checkliste entwickelt auf deren Basis sich die Qualität von Verfahren beurteilen lässt und die vom Testkuratoriums der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen zum Standard zur Information und Dokumentation von Instrumenten zur Erfassung menschlichen Erlebens und Verhaltens erklärt wurde.

Siehe auch: Eignungstest

Literatur