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Exklave

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Dieser Artikel befasst sich mit Exklaven im geographischem Sinn. Für weitere Bedeutungen des Begriffs Exklave siehe Exklave (Begriffsklärung).


Eine Exklave (aus französisch: exclaver, Latein: ex aus; clavis Schlüssel) ist ein von fremdem Staatsgebiet eingeschlossener Teil eines Staatsgebiets.

Ein Beispiel dafür ist die russische Exklave Kaliningrad (Königsberg). Es gibt eine mehr oder weniger strikte Auslegung, was die Trennung zwischen den beiden Staatsgebieten betrifft. So wird manchmal argumentiert, dass bei Kontaktmöglichkeit über das Meer o. ä. keine Exklave vorliegt. Die EU selbst hat auch Exklaven, so unter anderem Französisch-Guayana, welches sich in Südamerika befindet, auch wenn Meereskontakt mit dem EU-Mutterland vorhanden ist.

Der Unterschied ist meist eher nebensächlich: Kaliningrad ist aus russischer Sicht eine Exklave; das Gebiet liegt außerhalb Russlands. Seit Polen und Litauen im Rahmen der EU-Osterweiterung zur EU gehören, handelt es sich auch um eine Enklave, also um fremdes Staatsgebiet, das von dem Territorium der EU umschlossen wird. Aus Sicht eines (unbeteiligten) dritten Staates hängt es letztlich vom Textzusammenhang ab, ob man in diesem Beispiel Kaliningrad als Abspaltung Russlands oder als Einsprengsel in die Europäische Union betrachten will.

Da Exklaven eines Staates in den meisten Fällen auch Enklaven in einem anderen Staat sind (sofern sie sich nicht im Grenzgebiet zwischen zwei Staaten befinden), kommt es hier häufig zu Begriffsverwirrungen. Umgekehrt gibt es Enklaven (z.B. der Staat der Vatikanstadt oder Lesotho), die keine Exklaven sind, da die Enklave selbst das gesamte Staatsgebiet umfasst.

Exklaven in Europa

Unechte Exklaven

Siehe auch