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Fachwirt

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Ein Fachwirt ist eine höhere kaufmännische Berufsausbildungsqualifikation in der Bundesrepublik, die durch eine betriebswirtschaftliche berufliche Weiterbildung erworben wird. Er ist wirtschaftszweigbezogen und unterscheidet sich dadurch von den funktionsorientierten Fachkaufleuten und den funktionsübergreifenden Geprüften Betriebswirten.

Geschichte

Nachdem es für Kaufmannsgehilfen lange Zeit keine der Meisterprüfung gleichgestellte Form der Weiterbildung gegeben hatte, schufen zu Beginn der 1970er Jahre Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen verschiedene Konzepte für eine Qualifizierung der mittleren Führungsebene. Unter dem Vorsitz des Deutschen Industrie- und Handelstags wurde die Weiterbildung zum Fachwirt entwickelt. Im Vordergrund stand dabei der Erwerb von spezifischem Fachwissen und organisatorisch-methodischem Know-how.[1][2]

2003 versuchte der NRW-Wirtschaftsminister Harald Schartau mit Unterstützung der Kammerorganisationen (DIHK, ZdH), Teilen der Gewerkschaften (IG Metall), der Wirtschaftsministerkonferenz und Fachverbänden (IMV) die Bezeichnung oder Übersetzungshilfe Bachelor Professional für den Fachwirt zu etablieren. Begründung war, dass die Bezeichnungen Meister, Fachwirt usw. in der Welt der internationalen Wirtschaft nicht geläufig seien. Das Vorhaben traf auf massiven Widerspruch der Hochschulen, der Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und scheiterte anfangs nicht zuletzt an dem Gegenargument, dass im Ausland Berufsausbildung und ein Bachelor klar unterschieden werden und die Bezeichnung daher grob irreführend sei. (Dem Fachwirt vergleichbare Abschlüsse sind zudem auch im Ausland bekannt, und zwar als higher professional certification oder higher professional qualification.) Trotz des § 132a Abs. 2 StGB, um den sich die Diskussion letztlich dreht, verbreitete sich die Übersetzungshilfe jedoch auf Karrierenetzwerken im Internet sehr stark und wurde dort weithin unbehelligt wie ein akademischer Grad geführt. Auch die IHKen schufen Fakten und verwendeten als öffentlich-rechtliche Einrichtungen die Bezeichnung für ihre Abschlüsse ganz offen, wodurch über den § 17 StGB die eine Strafverfolgung für das Führen der Übersetzungshilfe bereits de facto ausschied. Zudem war es nicht mehr zu vermitteln, warum für berufsbegleitende und duale Studiengänge trotz großer Ähnlichkeit der Titel vergeben werden durfte, für die Aufstiegsfortbildungen aber nicht. Ende 2018 erklärte das Bildungsministerium schließlich, den „Berufsbachelor“-Titel bis 2020 offiziell etablieren zu wollen[3], und zwar 2020 im Rahmen der Reform des Berufsbildungsgesetzes und doch unter dem ursprünglichen Titel "Bachelor Professional".[4] Die Hochschulen meldeten jedoch Proteste an und warnten vor den Konsequenzen.[5] Auch der Bundesrat lehnte den Vorstoß zunächst ab, Bezeichnungen einzuführen, die ähnlich wie die Hochschulabschlüsse lauten, und zwar in allen diskutierten Varianten.[6] Trotz bis zuletzt lauter Proteste der Hochschulen beschloss der Bundesrat schließlich Ende November doch die Einführung der Abschlüsse "Bachelor Professional" und "Master Professional" zum 1. Januar 2020[7]

Ausbildungsinhalte

Fachwirte der Industrie- und Handelskammer

Der Fachwirt der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine Aufstiegsfortbildung, die der Meisterprüfung gleichgestellt ist und in der Regel im Anschluss an eine kaufmännische Berufsausbildung mit anschließender umfassender Berufspraxis erfolgt. Die Abschlussprüfungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt und werden von den Ausschüssen der zuständigen IHK durchgeführt.

Die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag erstellten Rahmenpläne, die die Lernziele definieren, sehen die Aneignung von praktischen und theoretischen Kompetenzen für eine spezielle Branche vor; Ausbildungsinhalte sind hauptsächlich betriebswirtschaftlicher Natur sowie ein – je nach Prüfungsordnung verschieden umfangreicher – branchenspezifischer Fachanteil. Die bundeseinheitliche Prüfung der wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (Recht und Steuern, Rechnungswesen, Unternehmensführung, Volks- und Betriebswirtschaft) ist bei Fachwirt-Fortbildungen einiger Fachrichtungen gleich und führt zum Dienstleistungsfachwirt,[8] welcher aber keinen eigenen Qualifikationsabschluss darstellt, sondern als gemeinsame Grundlage für die anschließenden Fachspezialisierungen dient, die handlungsspezifischen Qualifikationen. Diese handlungsspezifischen Qualifikationen beziehen jedoch auch immer betriebswirtschaftliche Anforderungen in Bezug auf Kosten und Leistung eines Unternehmens mit ein.

Vor allem private Bildungsträger bieten Lehrgänge zu den Abschlussprüfungen an. Sie dauern in der Regel 6 bis 24 Monate (Vollzeit- oder Teilzeitform), für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht verpflichtend.

Fachwirte der Handwerkskammer

Die Abschlussprüfungen der HWK-Fachwirte finden nicht mehr als ein Teil der Meisterprüfung statt, sondern stellen eigenständige Abschlüsse dar, welche im DQR der Stufe 6 zugeordnet wurden. Nach der bundeseinheitlichen Ausbildung und Prüfung dürfen sich die Absolventen Geprüfter kaufmännischer Fachwirt (HWO) nennen und erhalten die Möglichkeit, sich zum Geprüften Betriebswirt (HWO), welcher im DQR der Stufe 7 zugeteilt wurde, fortzubilden. Die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Lehrgängen und Prüfungen sind eine absolvierte kaufmännische Ausbildung, wie z. B. Kaufmann/frau für Büromanagement, Automobilkaufmann/frau oder Fachverkäufer/in aber auch Geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung (HwO), Handwerksmeister, Fachmeister und Beschäftigte mit langjähriger (min. 5 Jahre) kaufmännischer Berufspraxis erhalten den Zugang zur Prüfung.[9]

Qualifikationsniveau

Im DQR/EQR ist der Fachwirt auf Niveau 6 eingeordnet. Damit ist der IHK-Fachwirt zwar nicht gleichartig zu einem Hochschulabschluss, jedoch gleichwertig zu den Abschlüssen Bachelor, Meister und Staatlich geprüfter Techniker.[10]

Akademisch wird der Abschluss wie ein berufsbegleitendes Bachelor-Teilstudium von einem bis zwei Semestern bewertet.[11] Für die Zulassung zur Prüfung muss eine mehrjährige Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Weiterbildung

Die nächste Stufe im IHK-Aufstiegsfortbildungssystem nach dem Fachwirt ist der Geprüfte Betriebswirt oder der für das Handwerk konzipierte Geprüfte Betriebswirt nach der Handwerksordnung.

Eine Alternative ist der Quereinstieg in das akademische System mit einem Studium. Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 erhalten erfolgreiche Absolventen von Fachwirt-Fortbildungen, für die Prüfungsregelungen nach § 53, § 54 BBiG sowie §§ 42, 42a HwO bestehen und mindestens 400 Unterrichtsstunden (empfohlener Umfang laut DIHK-Rahmenplan) umfassen, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.[12]

Die DQR-Einstufung beeinflusst nur tarifliche Eingruppierungen; akademisch gilt der Fachwirt nach wie vor nur als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und höchstens bieten Hochschulen, vor allem Fachhochschulen, Anrechnungsmöglichkeiten für bestandene Meister/Fachwirt-Prüfungen auf Studiengänge an. Es ist daher nicht möglich, sich als Fachwirt direkt für einen Master-Studiengang zu bewerben.

Einzelnachweise

  1. Fachwirt/in - Wirtschaft, Unterpunkt Rückblick
  2. 200 Stunden bis zum Fachwirt
  3. http://www.spiegel.de/karriere/ausbildung-karliczek-will-die-ausbildung-in-deutschland-komplett-veraendern-a-1237437.html
  4. Bundesregierung: Berufsbilungsgesetz Referententwurf. In: bmbf.de. Bundesregierung, 13. Mai 2019, abgerufen am 27. Mai 2019.
  5. https://www.forschung-und-lehre.de/politik/hrk-warnt-bmbf-vor-berufsbachelor-1773/
  6. https://www.forschung-und-lehre.de/recht/bundesrat-lehnt-berufsbachelor-und-berufsmaster-ab-1908/
  7. https://www.sueddeutsche.de/bildung/bachelor-professional-bundesrat-1.4703152
  8. WIRTSCHAFTSBEZOGENE QUALIFIKATIONEN (DIENSTLEISTUNGSFACHWIRT-FAMILIE) (PDF; 48 kB)
  9. Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO). Abgerufen am 6. Juli 2019.
  10. FAQ DQR (Memento des Originals vom 9. Juni 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.deutscherqualifikationsrahmen.de
  11. https://web.archive.org/web/20130202035140/http://www.ihk-oldenburg.de/aus-_und_weiterbildung/weiterbildung/pruefungsangebot_der_oldenburgischen_ihk/credit-points_fuer_ihk-fortbildungsabschluesse.php
  12. Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (PDF; 22 kB)

Siehe auch