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Quad

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Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) oder ATV (All Terrain Vehicle) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern, häufig mit dicken Reifen als Geländefahrzeug. Man könnte es als Motorrad oder Moped mit vier Rädern bezeichnen. Quads sind Sportfahrzeuge, ATV dagegen sind eher Arbeitsgeräte und für den extremen Einsatz im Gelände (4x4)gedacht. Man kann aber auch durchaus sportlich mit Ihnen fahren. Als Kraftfahrzeug kann es sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgerät dienen. ATV werden auch bei der Bundeswehr zur Personenbeförderung eingesetzt.

Datei:Quad.JPG
50-cm³-Quad
Daumengashebel
Lauf zur Deutschen Quad-Meisterschaft in Radevormwald, September2005
Quads bei einem Supermoto-Rennen in Biebertal 2005
Quad als Freizeitspaß im Gelände
Quads im Schnee

Geschichte

Vorläufer der Quads waren ursprünglich von Honda entwickelte, dreirädrige All-terrain (Motor)cycles (ATC). Absatzmarkt waren die USA, hier tauchten die anfangs noch dreirädrigen Fahrzeuge als erste auf. Die Dreiräder waren zunächst nur als Fun-Gefährte für die südkalifornischen Wüsten gedacht.

Die Fahrwerksgeometrie dieser Dreiräder ist extrem gewöhnungsbedürftig. Die Kraft wird auf eine starre Hinterachse übertragen, auf der zugleich das meiste Gewicht des Fahrers lagert. Das vordere Rad ist kaum belastet, wird beim Gasgeben sogar regelrecht entlastet. Kontrollierte Lenkbewegungen sind somit beinahe unmöglich. Die Folge waren zahlreiche schwere Unfälle in den USA. Die Verbraucherschützer setzten schließlich ein Vertriebsverbot für diese Dreiräder durch. Da der Markt jedoch zu lukrativ schien, entschärfte die Firma Suzuki die Fahrzeuge, spendierte ihnen ein viertes Rad und schuf damit das erste Quad, die Suzuki LT 125. Mit der Zeit wurde der Aufbau der Fahrzeuge, zum Beispiel die Federung oder die Motoren, immer weiter verbessert. Sie wurden zunächst von Bauern für die Arbeit auf ihren großen Weiden, dann als Transportfahrzeug und später auch als Sportgerät eingesetzt. Im Sportbereich setzt sich das Quad immer weiter durch, inzwischen werden in vielen Ländern offizielle Quad-Meisterschaften ausgefahren.

Technik

Sportfahrzeuge haben heute immer noch eine starre Hinterachse, bei ATV setzt sich langsam eine Einzelradaufhängung durch, wobei die Starrachse jedoch besonders im Zugbetrieb (Holzrücken, Anhänger) auch ihre Vorteile hat. Fast alle Einzelradaufhängungen bei ATV haben kein Differentialgetriebe und sind damit vom Antrieb her gesehen ebenfalls Starrachsen.

Die Motorisierung der Fahrzeuge liegt zurzeit zwischen 50 cm³ und 800 cm³ (und etwa 37,5 kW). Es gibt auch einige „Extreme“ als Sonderanfertigungen mit bis zu 1150 cm³ Hubraum.

Aus Sicherheitsgründen wird bei den Fahrzeugen wie auch bei Jet-Skis ein Daumengashebel (statt ein Gasdrehgriff wie bei Motorrädern) verbaut.

Straßenversion

Die Fahrzeuge werden in der Regel als reines Geländefahrzeug nach Europa importiert und müssen für die Straßenzulassung aufwändig von den Importeuren bzw. Händlern umgerüstet werden. Bei der Umrüstung werden Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Standlicht und Tacho nach EC-Norm angebaut. Eine Ausnahme bilden die Quads und ATVs der Firma Arctic Cat, die in Österreich gefertigt werden und in alle Regionen der EU vertrieben werden.

Da Quads ähnlich wie ein Motorrad einen hohen Schwerpunkt haben, sich jedoch nicht wie diese in die Kurve neigen können, sind Quads bei schnellerer Kurvenfahrt für ungeübte Fahrer recht kippgefährdet.

Deutschland

Quads sind per Definition keine „Zweiräder“, damit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B wie für PKW erforderlich. Das Mindestalter zum Erwerb beträgt 18 Jahre, gleich, welchen Hubraum oder welche Leistung die Fahrzeuge haben. Aufgrund der stark gestiegenen Zulassungszahlen wurde am 1. Februar 2005 die nationale EU-Führerscheinklasse S eingeführt, die 16-Jährigen auch das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis 50 cm³ (Versicherungskennzeichen) erlaubt.

Bei der Zulassung, abhängig vom Importeur, unterscheidet man in Deutschland:

  • Zugmaschine. Der Vorteil der Zugmaschinenzulassung liegt in der eingetragenen offenen Leistung.
  • 4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP). Hierbei ist eine maximale eingetragene Leistung von 21 PS möglich.

Für die Abnahme nach § 21 StVZO ist nur die technische Prüfstelle zuständig. Im Westen TÜV, im Osten DEKRA. Viele Hersteller bieten bereits Fahrzeuge mit EU-Homologation an, das heißt, eine Fahrzeugabnahme wird nicht notwendig.

Österreich

In Österreich und Deutschland können Quads mit bis zu 50 cm³ Hubraum als Moped mit rotem Kennzeichen ab 16 Jahren gefahren werden, für alle Größeren muss man in Österreich einen Motorrad- oder Pkw-Führerschein besitzen. Daher kann man sie auch nach Art des zugelassenen Kennzeichens (ein- oder zweizeilig) mit Motorrad oder Auto auf Wechselkennzeichen anmelden. Handelt es sich um eines, das noch als Zugmaschine zugelassen wurde, genügt auch ein Führerschein der Klasse „F“, und es ist ab 16 zu fahren, es darf dann nicht schneller als 50 km/h fahren.

(Momentan, 2005, herrscht in Österreich allgemeine Ratlosigkeit, auch bei der Exekutive. Bei Verkehrskontrollen zeigen sich die Beamten üblicherweise mit irgendeiner Führerscheinklasse zufrieden.)

Schweiz

Die Quads sind unabhängig von der Hubraumgrösse als Kleinmotorfahrzeuge der Klasse A2 zugelassen. Daher dürfen dürfen Inhaber eines Führerausweis der Kategorie B (Auto) wie auch der Kategorien A (Motorräder über 125 ccm bzw. 15 kW) oder A1 (Motorräder bis und mit 125 ccm und 15 kW) Quads fahren.

Abweichend von den anderen Kleinmotorfahrzeugen der Klasse A2 besteht seit dem 1. Februar 2006 ein Helmtragepflicht.

Die Bremshebel am Lenker werden für die Schweizer Zulassung so umgebaut, dass er auf alle vier Räder wirkt, mit einer Bremskraftverteilung von 60% auf vorne und 40% auf hinten.

Auch wenn ein Quad die Autobahn-Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h erreicht, ist deren Benützung wegen der A2-Zulassung verboten.

Spanien

In Spanien dürfen Quads bis 50 ccm ab 14 Jahren mit einem Mopedführerschein gefahren werden. Für alle höher motorisierten Quads reicht auch hier ein Führerschein Klasse B. Dafür gilt hier absolute Helmpflicht. Das geltende EU-Recht (Helmpflicht nur, wenn sie im Fahrzeugschein eingetragen ist) interessiert hier nicht. Quad fahren ohne Helm kostet 63 Euro.

Auf Mallorca steigen die Zulassungszahlen von Quads rapide an. Alle Hersteller sind vertreten, wobei auffällt, dass gerade stark motorisierte Maschinen (400–750ccm) auf dem Vormarsch sind. Das Quad ist auf Mallorca ein sehr taugliches Verkehrsmittel bei etwa 300 Sonnentagen im Jahr.

Helmpflicht

Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluß des Bundesrates eine gesetzliche Helmpflicht. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.

In Österreich besteht seit Oktober 2002 für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, also auch für alle Quads und ATVs unabhängig vom Hubraum Helmpflicht, analog zu Trikes und Beiwagengespannen.

Ab dem 1.Januar 2006 gilt in Deutschland, ab dem 1. Februar 2006 in der Schweiz, eine allgemeine Helmpflicht für Quads und ATVs. Jeder muss bei einer Fahrt einen Helm tragen, egal ob es im Fahrzeugbrief steht oder nicht.

Siehe auch

Motocross, Motorrad, Allradantrieb, Geländefahrzeug, Themenliste Straßenverkehr, Trike