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Malmedy-Prozess

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Am 17. Dezember 1944, einen Tag nach Eröffnung der Ardennen-Offensive, traf bei Malmedy die Kampfgruppe Peiper auf das 285. US-Artillerie-Beobachtungsbataillon und nahm nach kurzem Kampf etwa 150 Soldaten gefangen. Die US-Soldaten wurden entwaffnet und auf eine Wiese geschickt. Kurz darauf eröffnete ein einzelner SS-Schütze einer nachfolgenden Einheit das Feuer auf die Gefangenen, weitere Soldaten fielen mit Maschinenwaffen ein. Der Grund hierfür ist unbekannt, ein Befehl irgendeines SS-Führers existierte nicht. Als Folge wurden (unterschiedlich) 72–84 Tote gezählt.

Der Prozess

Hochrangigster Angeklagter war der ehemalige SS-Oberstgruppenführer Sepp Dietrich. Am 16. Juli 1946 erging das Urteil gegen 73 Angehörige der Kampfgruppe Peiper.

Die Urteile

  • 43 zum Tod durch den Strang
  • 22 zu lebenslänglichem Gefängnis
  • 2 zu 20 Jahren Gefängnis
  • 1 zu 15 Jahren Gefängnis
  • 5 zu 10 Jahren Gefängnis.
  • Der ehemalige SS-Standartenführer Peiper wurde zum Tod verurteilt.

Die Urteilsvollstreckung

Es kam jedoch in keinem Fall zur Vollstreckung eines Todesurteils. Eine Gedenkstätte am Ort des Geschehens in Malmedy-Baugnez erinnert an die ermordeten Soldaten.

Rechtsextreme bzw. neofaschistische Propaganda über den Malmedy-Prozess

Die Aggitation gegen die Urteile im Malmedy-Prozess ist einer der immer wieder auftauchenden Punkte der rechtsextremen und neofaschistischen Propaganda. Eine ganz brauchbare Darstellung findet sich hier: [1] Die meisten Funde auf Webseiten geben dagegen unkritisch Propagandabehauptungen wieder.