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Betriebsverfassung

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Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in privaten Betrieben in Deutschland.

Geschichte

Arbeitsausschüsse und -räte wurden erstmals Ende des 19. Jahrhunderts gebildet. Nach dem 1. Weltkrieg gab es mit dem Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst erstmals eine gesetzliche Regelung für sie. Dieses Gesetz sah jedoch auch vor, daß Arbeitnehmer für die Kriegsproduktion eingezogen werden konnten. Dies führte auch dazu, daß bei Streiks die aktiven Arbeitnehmer abkommandiert wurden. In der Arbeiterbewegung war dieses Gesetz stark umstritten.

Mit dem Betriebsrätegesetz 1920, wurde die Mitbestimmung und die Rechte und Pflichten des Betriebsrats erstmals geregelt.Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurd 1934 das Betriebsrätegesetz aufgehoben und durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit ersetzt.1972 wurde das Betriebsverfassungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet. Gründlichere Novellierungen erfolgten 1989 und 2001.

1995 wurde das Europäische Betriebsrätegesetz verabschiedet.

Die Novellierung 1989

  • Trennung zwischen leitenden und nichtleitenden Angestellten
  • Einführung des Sprecherausschusses

Die Novellierung 2001

  • Modernisierung des Betriebsbegriffs
  • Initiativrecht des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Quotenregelung für Frauen in Betriebsräten
  • Reduzierung des Schwellenwerts für Freistellungen
http://www.bundesregierung.de/artikel,-30723/Mitbestimmung-im-Betrieb-Die-G.htm - Geschichte der Mitbestimmung
http://www.bundesregierung.de/emagazine_entw,-45719/Neues-Betriebsverfassungsgeset.htm - Kommentar der Bundesregierung zur Novellierung 2001