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Diözese

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Der Begriff Diözese (v. lat. - griech.: dioíkesis) bezeichnet ursprünglich die staatliche Finanzverwaltung im alten Rom und wurde von Diokletian aufgegriffen zur politischen Neueinteilung des Imperium Romanum in 12 Diözesen, welche der späteren Gliederung der alten Kirche in Parochien entsprach. Während die orthodoxen Kirchen bis heute den Begriff Eparchie verwenden, kam im Westen ab dem 13. Jahrhundert der Begriff Diözese für den übergeordneten Bischofssprengel allgemein in Gebrauch, im deutschsprachigen Bereich auch Bistum.

Römisches Reich

Das römische Reich war zunächst in Präfekturen aufgeteilt, seit Kaiser Diokletian zusätzlich in (12-14) Diözesen, die wiederum in mehrere Provinzen aufgteilt waren. Der Leiter der Diözesen (und Provinzen) war der Vikar, Stellvertreter des 312 aus dem Prätorianerpräfekten hervorgegangenen Reichspräfekten.

Römisch-Katholische Kirche

In der Katholischen Kirche besitzt der Bischof einer Diözese volle Jurisdiktion. Daher wird er auch, zur Unterscheidung von den Weihbischöfen, Diözesanbischof genannt. Eine Diözese ist gewöhnlich mit anderen Bistümern zu einer Kirchenprovinz zusammengeschlossen. Das Bistum, welches hierin die Metropole darstellt, wird Erzbistum genannt. Es bestehen jedoch auch Bistümer, welche keiner Kirchenprovinz angeschlossen sind und direkt dem Apostolischen Stuhl (Papst) unterstehen (alle Diözesen der Schweiz). Sie werden Exemte Bistümer genannt. Faktisch im Range einer Diözese stehen auch noch die

Teilkirchen

Als Teilkirche bezeichnet die Katholische Kirche jede Diözese, im besonderen aber die unierten Kirchen.

Derzeit gibt es in der Katholischen Kirche:

Diözesanleitung

An der Spitze eines Bistums steht immer der Bischof. In allem wird er durch den Generalvikar vertreten, der sein "alter ego", sein zweites Ich, ist. Ihm können zur Unterstützung, in genau umschriebenen Bereichen, Bischofsvikare zur Seite gestellt werden. Der Vertreter des Bischofs in der kirchlichen Gerichtsbarkeit ist der Offizial und in der Priesterausbildung der Regens. Einigen Bischöfen ist zur Unterstützung in der Weihegewalt ein Weihbischof beigegeben, welcher jedoch, obwohl in der Weihe voll und ganz Bischof, in allem vom eigentlichen Bischof, dem Diözesanbischof, abhängig ist. In Ausnahmefällen kann vom Apostolischen Stuhl eine Visitation angeordnet werden, welche eine Antwort auf besondere Probleme darstellt.


Aktuelle Bistümer

Deutschland

In der römisch-katholischen Kirche gibt es in Deutschland derzeit 27 Diözesen. Mehrere Diözesen bilden zusammen eine Kirchenprovinz, welcher ein Erzbischof vorsteht. Sein Bistum nennt sich daher Erzdiözese (Erzbistum). Die meisten Erzdiözesen stammen aus historischer Zeit, d.h. es handelt sich um alte, meist große Bistümer (z.B. Köln, München-Freising, Paderborn). Bis 1990 gab es in Deutschland fünf Erzdiözesen (Kirchenprovinzen). Nach der Wiedervereinigung wurde die Kirchenlandschaft in Deutschland neu geordnet. Hierbei wurde das Bistum Berlin zum Erzbistum erhoben und Hamburg als weiteres, siebtes Erzbistum neu gegründet.

Im folgenden werden die insgesamt sieben Erzbistümer und 20 Bistümer aufgelistet:

Österreich

In Österreich gibt es zwei Erzdiözesen und sieben Diözesen:

Außerdem die " Österreichische Militärdiözese".

Schweiz

In der Schweiz gibt es sechs Diözesen, gewöhnlich als Bistümer bezeichnet:

In der Schweiz gibt es keine Erzdiözesen. Ihre Aufgabe übernimmt direkt die Römische Kurie.

Weltkirche

Für gewöhnlich halten sich die Diözesangrenzen der Römisch-Katholischen Kirche an politische Grenzen. Entsprechend bilden die Bischöfe eines Landes eine Bischofskonferenz. Nur in wenigen Fällen, wie in der Karibik, erstreckt sich eine Diözese über mehrere Länder.

Die Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche in Übersicht

Historische Bistümer

Deutsches Reich

Evangelische Kirche

In der evangelischen Kirche wurde bis in das 19. Jahrhundert eine Verwaltungseinheit mehrerer Einzelgemeinden innerhalb einer Landeskirche gelegentlich als Diözese bezeichnet. Heute ist der Begriff Diözese in der evangelischen Kirche jedoch nicht mehr gebräuchlich.


Literatur

  • Manfred Clauss, Der magister officiorum in der Spätantike (4.-6. Jh): das Amt und sein Einfluss auf die kaiserliche Politik. München 1980.
  • Arnold Hugh Martin Jones, The later Roman empire (284-602): a social, economic, and administrative survey. Bd. 3, Oxford 1964.