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Umlaufgesichertes Geld

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Umlaufgesichertes Geld ist Geld mit einer Umlaufsicherung.

Die Freiwirtschaft geht von der Annahme aus, dass normales Geld ohne Umlaufsicherung wegen der Liquiditätsprämie zurückgehalten werden kann. Eine Umlaufsicherung macht diese Zurückhaltung unattraktiv.

Beispiele für umlaufgesichertes Geld sind:


Eine Umlaufsicherung eines Geldes wird z.B. damit erreicht, dass Geldscheine nach einem bestimmten Zeitraum ihre Gültigkeit verlieren und man etwas tun muss, damit aus solch ungültigem Geld wieder gültiges Geld wird. Jeder Besitzer umlaufgesicherten Geldes versucht deswegen, das Geld bald nach dessen Erhalt wieder loszuwerden, da es sonst ungültig wird. Diese Tendenz, dass jeder Besitzer das Geld bald wieder loswerden will, sichert den Umlauf des Geldes.

Die Umlaufsicherung eines Geldscheins hat eine Höhe, und wird in Anteilen des Nennwertes des Geldscheins auf eine bestimmte Zeitspanne ausgedrückt. Ist die Umlaufsicherung mit Kosten für den Geldscheinbesitzer verbunden, so spricht man bei diesen Kosten von einer Umlaufsicherungsgebühr

So beträgt die Umlaufsicherungsgebühr des Wörgler Schillings 1% im Monat. Die Umlaufsicherung des Gogos beträgt 5% im Jahr.

Umlaufgesichertes Geld ist nicht zu verwechseln mit inflationiertem Geld.

  • Bei umlaufgesichertem Geld (welches keiner Inflation oder Deflation unterliegen muss) ändert sich der Wert, der durch den Nennwert des Geldscheins ausgedrückt wird, nicht. Vielmehr ändert sich der Wert des konkreten Scheins selbst, ohne dass es zu einer Änderung des eigentlich durch ihn repräsentierten Nennwertes kommt. Ein Schein, der kurz vor dem Ungültigkeitsdatum steht, ist weniger wert, als einer, bei dem das Ungültigkeitsdatum noch fern ist, obwohl beide den gleichen Nennwert haben.
  • Bei inflationiertem Geld, welches keiner Umlaufsicherung unterliegt, ändert sich der Wert des Nennwertes des Scheins. Beispielsweise könnte ein 100-Euro-Schein in 12 Jahren nur noch so viel Wert sein wie ein 50-Euro-Schein heute. Dies würde daran liegen, dass der Wert der Währung als solche verfällt. Alle Verträge, die auf Euro lauten, z.B. Lebensversicherungen wären dann auch nur noch die Hälfte wert. Bei umlaufgesichertem Geld muss das nicht passieren. Lauten Verträge auf umlaufgesichertes Geld, so muss immer in den Geldscheinen gezahlt werden, die zum Zeitpunkt der Zahlung gültig sind. Diese Geldscheine sind aber noch nicht abgelaufen, haben somit noch etwa fast den vollen Wert.

Man könnte meinen, in der Wirkung sei umlaufgesichertes Geld und inflationiertes Geld gleich, schließlich will jeder es loswerden. Das ist jedoch nicht richtig. Während bei umlaufgesichertem Geld Investition oder Konsum gefördert wird, gilt dies nicht für inflationiertes Geld, dort wird nur Konsum gefördert. Dazu folgendes Szenario:

Nehmen wir an, die Inflation läge bei 5% im Jahr und die Liquiditätsprämie bei 3% im Jahr. Dann würde ein Besitzer inflationierten Geldes sein Geld nur dann verleihen, wenn er mindestens 8% im Jahr Zinsen bekommt. Wäre der angebotene Zinssatz niedriger, so würde der Geldbesitzer keinen Vorteil sehen, in diese Anlage zu gehen. Statt dessen würde er versuchen, sein Geld in eine bessere Wertanlage (z.B. andere Währung) zu tauschen. Dies würde Kapitalflucht, aber keine Investition bedeuten.
Nehmen wir dagegen an, der Höhe der Umlaufsicherungsgebühr läge bei 5% im Jahr und die Liquiditätsprämie bei 3% im Jahr. Dann würde ein Besitzer umlaufgesicherten Geldes sein Geld nur dann verleihen, wenn er mindestens -2% Zinsen im Jahr bekommt. Der Zinssatz jeder lohnenden Investition liegt bei mindestens 0% im Jahr. Somit sind Investitionen einem Umtausch in andere Währungen gegenüber nicht benachteiligt, in aller Regel sogar bevorteilt.

Umlaufgesichertes Geld ist die derzeit einzig bekannte Lösung der Zwickmühle der Zentralbank.

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