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Landfrieden

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Die Landfrieden, das heißt der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften auf die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche. Dies betraf vor allem das Recht der Fehdeführung. Landfriedenseinigungen bildeten die politische Grundlage für die Verwirklichung des Rechts ohne den privaten Rückgriff auf Gewalt. Sie regelten oft auch die Gerichtshoheit und ermöglichen damit die Beilegung von Streitigkeiten durch an allgemeinen Regeln ausgerichtete Beschlüsse.

Die Landfriedensbewegung entstand im 12. Jahrhundert und hatte ihren ersten großen Erfolg mit derm Erlaß des Mainzer Landfriedens im Jahre 1235.

Siehe auch: Wankumer Landfriede, Ewiger Landfriede, Augsburger Reichs- und Religionsfrieden, Mainzer Landfrieden



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