Primus inter pares
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Primus inter pares (lateinisch Erster unter Gleichen, f: Prima inter pares) bedeutet, dass ein Mitglied einer Gruppe dieselben Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt. Diese Stellung hat meist repräsentativen Charakter und ist mit keinerlei Privilegien verbunden. Der Begriff primus inter pares wurde unter Kaiser Augustus eingeführt, um seine Stellung im römischen Staatsgefüge zu beschreiben (siehe auch Prinzipat). Augustus wollte mit dieser Bezeichnung seine Unterordnung unter die republikanischen Institutionen unterstreichen; de facto jedoch war er unumschränkter Herrscher.
Beispiele sind:
- Der Papst in den ersten Jahrhunderten der Kirche
- Der ökumenische Patriarch von Konstantinopel innerhalb der orthodoxen Kirche
- Der Erzbischof von Canterbury unter den Primates der Anglikanischen Kirchengemeinschaft
- Der Kardinaldekan im Kardinalskollegium
- Der Bundespräsident der Schweiz als Teil der siebenköpfigen Landesregierung (Bundesrat)
- Der Erstchargierte in einer studentischen Verbindung
- Gilt auch für die meisten Staatspräsidenten
- Der Präsident der Europäischen Kommission
- Der Bremer Bürgermeister und der Regierender Bürgermeister von Berlin, sowie der Hamburger Bürgermeister bis zur Verfassungsänderung 1996