Verdacht
Verdacht (ähnlich Argwohn) ist die Vermutung, ein Mensch habe Böses getan, tue oder plane es, oder ein Geschehnis gehe auf böse Absichten zurück.
Rechtswissenschaft
Insbesondere ist "Verdacht" ein Terminus aus der Rechtswissenschaft.
Danach bezeichnet man mit Verdacht die auf Beweisgründen oder Anzeichen (Indizien) beruhende Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass jemand eine Straftat begangen hat.
Potentieller Verdächtiger ist zwar jeder, der nicht frei vom Verdacht einer Straftat ist, jedoch ist ein dringender Verdacht die Voraussetzung für die Anordnung einer Untersuchungshaft (§112 StPO). Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Person schuldiger Täter oder Teilnehmer einer Tat ist. Die belastenden Momente müssen die entlastenden Momente überwiegen.
Ein so genannter hinreichender Verdacht ist die Voraussetzung für die Eröffnung eines Hauptverfahrens und deren Würdigung ist von der Staatsanwaltschaft vorzunehmen.