Kanzler
Das Wort "Kanzler" entwickelte sich aus lat. "cancellarius" und bezeichnete im Mittelalter einen Hofgeistlichen, der in einer "Kanzlei" (von lat. "cancelli" - "Gitter, Schranken"), einem abgetrennten Raum, Urkunden ausfertigte. Schließlich wurde auch so der Leiter der Reichskanzlei, der Erzkanzler, bezeichnet. Sein Amt gehörte zu den Erzämtern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
In Preußen und Österreich wurde nach dem Ende des Reiches im 19. Jahrhundert der Kanzlertitel wieder eingeführt. Otto von Bismarck war während des Norddeutschen Bundes 1867-1871 "Bundeskanzler", nach der Reichsgründung 1871 "Reichskanzler". Er wurde als "der eiserne Kanzler" bezeichnet. Die Weimarer Republik behielt den Titel "Reichskanzler" für den Regierungschef bei. Adolf Hitler war schließlich der letzte Reichskanzler.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt der Chef der Bundesregierung in Deutschland, aber auch der Chef der österreichischen Regierung den Titel "Bundeskanzler". Der Bundeskanzler in Deutschland wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und vereidigt und bestimmmt die Richtlinien der Politik. Er kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden oder seinerseit die Vertrauensfrage stellen.
Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar
- das Bundeskanzleramt
- das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und
- der Bundesnachrichtendient (BND).
Im Verteidigungsfall hat der Bundeskanzler die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte, über die sonst der Verteidigungsminister verfügt.
An einer Hochschule ist der Kanzler der Chef der Verwaltung. Er ist für den Haushalt, alle Rechts- und Verwaltungsaufgaben und für alle nichtwissenschaftliche Mitarbeiter zuständig.