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Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

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Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
(KSKK)
Bestehen seit 1999
Sitz Magdeburg, Deutschland
Zweck Kirchliche Kunst- und Kulturstiftung
Vorsitz Landesbischöfin Ilse Junkermann, Landeskonservator Holger Reinhardt (Stellv. Vors.)
Kuratorium Thomas Begrich, Dr. Eckhard Wegner, Friedhelm Wachs, Dr. Margit Scholz, Günter Grohs
Website www.stiftungkunst.de
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BW

Die Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen (KSKK) ist eine 1999 gegründete, rechtsfähige und kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts in Mitteldeutschland. Sie hat ihren Sitz in Magdeburg.

Geschichte

Die „Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen“ (KSKK) wurde 1999 gegründet. Die ca. 2300 Kirchen und Kapellen in der ehemaligen Kirchenprovinz Sachsen – heute Teil der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland – sind mit ihrem Inventar unverzichtbar, um christliche Kultur zu verstehen. Die „Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, Gemeinden anzuregen, zu beraten und finanziell dabei zu unterstützen, ihr Kunstgut zu pflegen und zu würdigen. So wurden mehrfach verloren geglaubte Kunstwerke in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und Brandenburg wieder entdeckt und gerettet.

Die KSKK hat einige elektronische Datenlogger angeschafft, die bei auftretenden Fragen zum Raumklima in Kirchen verliehen werden können. Bei dem Auslesen und dem regelmäßigen Auswertungen wird sie vom Institut für Diagnostik und Konservierung in Sachsen und Sachsen-Anhalt (IDK)[1] sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt unterstützt.

2018 war die Stiftung beim ersten Europäischen Tag der Restaurierung dabei.[2]

Im Rahmen des 20-jährigen Jubiläums gab es am 24. März 2019 einen Festgottesdienst mit Landesbischöfin Ilse Junkermann im Magdeburger Dom und am 16. Oktober 2019 eine Tagung der „Kunst- und Kulturgutstiftung“ zusammen mit der Historischen Kommission für Sachsen-Anhalt in der Universität Halle. Die Tagung stand unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten Reiner Haseloff. Das Thema waren Bilder, Epitaphien (Denkmäler) und Grabmäler für Kinder in mitteldeutschen Kirchen aus der Zeit des 16. bis in das 18. Jahrhundert.[3]

Kuratorium und Vorstand arbeiten ehrenamtlich und werden in der Geschäftsstelle in Magdeburg von einer Assistentin des Vorstandes unterstützt.

Unter dem Titel „Kunst im ganzen Land“ veröffentlicht die KSKK in regelmäßigen Abständen Broschüren mit einem Teil der Projekte, die mit der Hilfe der Stiftung restauriert und erhalten werden können.

Satzung

Auszüge aus der Satzung der Stiftung in der Fassung vom 5. Juli 2016.

Präambel

Kirchliches Kunst- und Kulturgut ist Zeugnis von Glauben und christlicher Lebensgestaltung. Dieses Erbe ist zu bewahren und für die Gesellschaft lebendig zu halten.[4]

Name, Rechtsform, Sitz

Die Stiftung führt den Namen „Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen (Kunst- und Kulturstiftung)“. Sie ist eine rechtsfähige und kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts des Stiftungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Sie hat ihren Sitz in Magdeburg.[5]

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, Vorhaben zum Erhalt, zur Konservierung und zur Restaurierung kirchlichen Kunst- und Kulturgutes in der Kirchenprovinz Sachsen zu fördern. Die Stiftung soll in der Regel außerhalb der staatlichen Programme tätig werden; sie kann diese ergänzen, wo dieses den für die Denkmalpflege zuständigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Institutionen nicht möglich ist. Die Stiftung soll den Gedanken der Bewahrung kirchlichen Kunst- und Kulturgutes breiten Kreisen der Bevölkerung vermitteln und möglichst viele Menschen zur Unterstützung gewinnen. Sie will insbesondere da helfen, wo dies anderen Stiftungen nicht möglich ist.[6]

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung: sie erhalten lediglich Ersatz der Reisekosten und sonstiger angemessener Auslagen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.[7]

Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind:[8]

1. das Koratorium
2. der Vorstand

Das Kuratorium

Dem Kuratorium gehören an:[9]

1. der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
2. ein von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu benennendes Mitglied
3. ein von der EKD zu benennendes Mitglied
4. ein vom Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland zu benennendes Mitglied
5.–7. drei weitere vom Landeskirchenrat zu benennende Mitglieder, die Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Kultur oder dem politisch gesellschaftlichen Leben sein müssen

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, von denen eines ein für Kunst- und Kulturgut zuständiger Referent des Landeskirchenamtes ist. Dieser ist zugleich Vorsitzender des Vorstandes. Die anderen Mitglieder, von denen eines stellvertretender Vorsitzender ist, werden vom Kuratorium gemäß § 6 Abs. 4 gewählt. Von den Vorstandsmitgliedern soll eines ein wissenschaftlich und fachlich ausgewiesender Kunsthistoriker sein.[10]

Publikationen (Auswahl)

Bücher

Broschüren

  • Kunst im ganzen Land: Die Arbeit der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen. Die Arbeit 1999 bis 2003.
  • Kunst im ganzen Land: 10 Jahre Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen. Die Arbeit 1999 bis 2009.
  • Kunst im ganzen Land: 15 Jahre Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen. Die Arbeit 1999 bis 2014.
  • Kunst im ganzen Land: 20 Jahre Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen. Die Arbeit 1999 bis 2019.

Einzelnachweise

  1. Institut für Diagnostik und Konservierung an Denkmalen in Sachsen u. Sachsen-Anhalt e.V.
  2. Erster Europäischer Tag der Restaurierung am 14. Oktober 2018. Abgerufen 2. November 2019
  3. 20 Jahre Kirchliche Stiftung Kunst- und Kulturgut. Abgerufen 2. November 2019
  4. Satzung der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut in der Kirchenprovinz Sachsen (KSKK) – Fassung vom 5. Juli 2016
  5. Satzung der KSKK: § 1 – Name, Rechtsform, Sitz
  6. Satzung der KSKK: § 2 – Stiftungszweck
  7. Satzung der KSKK: § 3 – Gemeinnützigkeit
  8. Satzung der KSKK: § 5 – Organe der Stiftung
  9. Satzung der KSKK: § 6 – Das Kuratorium
  10. Satzung der KSKK: § 7 – Der Vorstand