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Migrationspolitik

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Grundlegendes Ziel von Migrationspolitik ist die Festlegung, wem ein Recht auf Migration (Einwanderung) zugesprochen und wem es verwehrt wird. Diejenigen Personen, denen das Recht auf Aufenthalt in einem Land abgesprochen wird, werden, wenn sie sich dennoch in diesem Land aufhalten, als illegale Immigranten bezeichnet (vgl. auch illegale Immigration). Migratonspolitik legt also fest, unter welchen Bedingungen man in ein Land einwandern darf, um dort dauerhaft zu wohnen und zu arbeiten.

Die Politiken sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Besonders Länder wie Australien und Kanada mit starkem Multikulturalismus haben eine strikte Migrationspolitik.

Migration durch Geburt: In vielen Ländern wie Frankreich oder den USA kann man immigrieren, in dem man in dem Land geboren wird.

Migration bei besonderen Fähigkeiten: Die USA vergeben die sogenannte Green Card, die zur Migration berechtigt, wenn sie auch im Interesse der USA ist (berufliche Fähigkeiten u.a.).

Migration durch Asyl: Viele Länder gewähren unter bestimmten Umständen Asyl, durch das man bei Anerkennung Staatsbürger werden kann (Asylpolitik).

Das Zuwanderungsgesetz (Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern) regelt die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland (bei gleichzeitiger Vermeidung des Begriffs Einwanderung).

siehe auch

Ausländerrecht (Schengener Durchführungsübereinkommen), Multikulturalismus, Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis, Duldung (Aufenthaltsrecht)