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Polizei

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Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln.

Siehe auch: Asservat, Schleierfahndung, Rasterfahndung, Waffengebrauch der Polizei, Polizeipferd

Deutschland

Es gibt in Deutschland eine durch das Grundgesetz definierte klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben und Befugnissen von Polizeien der Länder, Bundesgrenzschutz als Polizei des Bundes, Zoll als Finanzpolizei und Feldjägern als Militärpolizei der Bundeswehr. Eine Sonderrolle nimmt die Polizei des Deutschen Bundestages ein. Im Grundsatz liegt die Zuständigkeit immer bei den Ländern. Bundesbefugnisse müssen durch das Grundgesetz ausdrücklich geregelt werden.

Siehe Polizei (Deutschland)

Österreich

In Österreich gliedert sich die Polizei in Bundesgendarmerie

Siehe Polizei (Österreich)

Schweiz

In der Schweiz gliedert sich die Polizei in das Bundesamt für Polizei, die Kantonspolizeien und die Stadtpolizeien.

Siehe Polizei (Schweiz)

Andere Staaten

Frankreich kennt Police Nationale und Gendarmerie, wobei letztere dem Verteidigungsministerium unterstellt ist.

Italien hat ein breitgefächertes Polizeisystem, mit teilweise schwer durchschaubaren Zuständigkeiten, zu dem Staatspolizei (Polizia di Stato), Gendarmerie (Carabinieri), Straßenpolizei (Polizia Stradale) und Gemeindepolizei (Vigili Urbani, Polizia Municipale) sowie Finanzpolizei (Guardia di Finanza, mit deutlich weitreichenderen Befugnissen als der deutsche Zoll und eigener Notrufnummer 117) und Küstenwache (Guardia di Costiera) gehören. Diese einzelnen Körper sind teilweise weiter untergliedert.

Siehe Polizei (Italien)

Geschichte

Etymologisch leitet sich der Begriff Polizei vom griechischem Polis ab. Er bezeichnete zunächst die gesamte Verwaltung. Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. In dieser Bedeutung wurde das Wort ursprünglich auch im Begriff "Polizeistaat" erwendet. Damit wurde eine auf alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche als auch repressive Tätigkeit eines "allzuständigen" Staates verstanden. Erst mit dem Aufkommen des Liberalismus wurde vor allem das repressive Element in den Vordergrund gerückt; seitdem wird unter "Polizeistaat" ein übermäßig repressiver Staat verstanden.