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Bundeswehr

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Bundeswehr ist die Bezeichnung für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwaltung.

Geschichte

Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik im Jahre 1955 führte damals zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor allem zwischen SPD und CDU über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der Hitler-Diktatur jemals wieder über eine Armee verfügen sollte.

Auftrag

Die Bundeswehr hat gemäß Grundgesetz Artikel 87a Abs. 1 Satz 1 den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“). Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr zu schützen, bei Katastrophen zu helfen, aus Notlagen zu retten und bei humanitären Aktionen zu unterstützen, die militärische Stabilität und die Integration Europas zu fördern sowie dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu dienen sind grundgesetzlich Nebenaufgaben, wenn sie auch in den letzten Jahren die Haupttätigkeit der Bundeswehr bilden. Die Verteidigung der Bundesrepublik erfolgt dabei „nicht mehr nur in Hindelang, sondern auch am Hindukusch“ (Zitat Bundesverteidigungsminister Peter Struck, 2003).

Zunehmend wird die Bundeswehr auch zu als friedenserhaltende und -sichernde bezeichneten Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (out-of-area-Debatte). Die ersten derartigen Einsätze waren eine Minenräumaktion der Marine nach dem Golfkrieg im Persischen Golf 1991 und die Entsendung eines Feldlazaretts in Phnom Penh im Rahmen einer UN-Mission 1993. Es folgten Einsätze in der Adria (SHARP GUARD 19921996), in Somalia und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR, SFOR. Die rechtlichen Fragen der Auslandseinsätze wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 weitgehend geklärt.

1999 hat die Bundeswehr mit der Luftwaffe im Rahmen der NATO-Operation ALLIED FORCE mit ca. 500 Einsätzen zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland an einem Krieg teilgenommen. Es schloss sich diesem Einsatz im Kosovo-Krieg eine Beteiligung an der KFOR-Mission zum Schutz und Wiederaufbau der Bevölkerung des Kosovos an.

Seit 2001 ist die Bundeswehr auch im Rahmen der Antiterrorkoalition eingesetzt. Ein Marinekontingent überwacht, abgestützt auf Dschibuti, das Seegebiet am Horn von Afrika, außerdem ist die Marine an entsprechenden NATO-Operationen im Mittelmeer beteiligt. Ein Heereskontingent ist in Afghanistan im Rahmen von ISAF aktiv und schützt seit 2003 auch den Handel der Stadt Kunduz. Auch die übrigen Teile der Bundeswehr sind an diesen Operationen unterstützend beteiligt.

Struktur

Die Bundeswehr hat eine Friedensstärke von ca. 270.000 Mann (Stand Ende 2003). Diese Zahl soll auf 250.000 reduziert werden. In Zeiten des Kalten Krieges verfügte die Bundeswehr über eine Sollplanstärke von ca. 495.000 Soldaten. Die Soldaten sind zum einen Wehrpflichtige (zur Zeit neun Monate Pflichtdienstzeit), zum anderen Soldaten auf Zeit bzw. Berufssoldaten.

Seit 2001 ist die Bundeswehr auch uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Vorher durften diese nur im Sanitätsdienst (seit 1975 als Offizier, seit 1991 auch in der Unteroffiziers- und Mannschaftslaufbahn) sowie im Militärmusikdienst (ebenfalls seit 1991) beschäftigt werden. Derzeit leisten knapp 10.000 Soldatinnen ihren Dienst in der Bundeswehr.

Die Bundeswehr nahm nach der Wiedervereinigung rund 20.000 Soldaten der ehemaligen NVA der DDR auf. Das Kriegsmaterial der NVA wird zum Teil bis heute weiter genutzt, verkauft oder verschenkt. So wie kürzlich die letzten sechs MiG-29 der Luftwaffe an Polen.

Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt ist im Frieden der Verteidigungsminister, im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der jedoch nicht militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist. Einen solchen kennt die Kommandostruktur der Bundeswehr nicht. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Bereiche haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) bzw. der Organisationsbereiche (Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst).

Innere Führung

Das Leitbild der Bundeswehr ist der Staatsbürger in Uniform der sogenannten Inneren Führung. Das bedeutet, daß die Grundrechte des Soldaten nur soweit eingeschränkt werden sollen, wie es der militärische Auftrag erfordert. So ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch das Prinzip von Befehl und Gehorsam eingeschränkt (siehe Vorgesetztenverordnung). Anders als Soldaten in vielen Ländern besitzen die Bundeswehrsoldaten das aktive und das passive Wahlrecht. Die Innere Führung soll so die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft ermöglichen. Die Innere Führung wurde schon beim Aufbau der Bundeswehr praktiziert (General Baudissin u.a.) und markiert einen bedeutenden Unterschied zu allen früheren deutschen Armeen.

Die Bundeswehrreform

Inzwischen ist die Bundeswehrreform mehr eine Reform der Reform der Reform („Transformation“). Daher ist es nicht verwunderlich, dass nach der Ankündigung von neuen Reformvorschlägen durch die Bundesminister (Scharping und Struck) immer auch Kritik laut wird, die eine gründliche Reform fordert, die alle Probleme der Bundeswehr auf einmal behebt.

Durch diese Unsicherheit über den künftigen Stand sank in den späten 1990ern und frühen 2000ern auch das Vertrauen der Soldaten in die Führung. Die steigende Zahl von Eingaben der Soldaten an den Wehrbeauftragten des deutschen Bundestages ist ein Indikator dafür.

Organisation der Bundeswehr

Allgemeines

Das Hoheitszeichen der Bundeswehr und ihrer Teilstreitkräfte ist das Eiserne Kreuz.

Teilstreitkräfte/Organisationsbereiche

Mobilität

Fuhrpark

Der Bundeswehr ist der Buchstabe Y für ihre KFZ-Kennzeichen zugeordnet. Fahrzeugen, die direkt einem NATO-Kommando unterstellt sind (z.B.: Integrierte Verwendung) haben ein X. Weiterhin befindet sich die deutsche Flagge (schwarz-rot-gold) und eine längere Nummer auf dem Kennzeichen. Auch die Bundeswehr unterliegt den Vorschriften für TÜV- und Abgasuntersuchungen, jedoch werden die Fahrzeuge der Bundeswehr durch eigenes Personal geprüft. Steuern fallen nicht an.

Die Bundeswehr unterhält an nahezu jedem Standort KFZ-Werkstätten, in denen permanent ausgebildet wird, sowie Tankstellen. Die Fahrzeuge sind bis auf wenige Ausnahmen mit Diesel-Motoren ausgerüstet. Für die eingesetzten Modelle wird vom jeweiligen Hersteller eine mehrere Jahrzehnte lange Ersatzteil-Garantie eingefordert. Ebenso ist die in Deutschland ansässige KFZ-Industrie verpflichtet, in Friedenszeiten eine gewisse Prozentzahl an KFZ vorzuhalten, die in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall abgefordert werden können.

Der Fuhrpark ist zwar nicht homogen, jedoch soweit sinnvoll auch relativ einheitlich gestaltet, sofern es sich nicht um Sonderfahrzeuge handelt, z.B. Bergungskrane, die prinzipbedingt immer Einzelanfertigungen sein werden. Auch Fahrräder, Motorräder und Anhänger zählen zum Fuhrpark, auch wenn diese nur in geringer Zahl vorhanden sind. Wesentliche Elemente sind jedoch Panzerfahrzeuge, geländegängige Fahrzeuge und Transportfahrzeuge aller Arten.

Weitgehend mit den zivilen Fahrzeuge vergleichbare Fahrzeugmodelle des Alltagsbedarfs für Truppe und Verwaltung werden mittlerweile durch eine Bundeswehr-Fuhrpark-Gesellschaft verwaltet. Ob dieses Modell des "Out-Sourcings" Kosten sparen wird, ist sehr umstritten, denn den Rechnungen einiger Standortverwaltungen nach sind langfristig die Kosten durch die "BW Fuhrpark Service GmbH" erheblich höher als die eines traditionellen, bundeswehreigenen, Fuhrparks. Zusätzlich entstehen Kosten dadurch, daß bestimmte "ab Werk" enthaltene "Features", wie z. B. Autoradio, Klimaanlage serienmäßig nachträglich durch die Bundeswehr ausgebaut werden.

Liegenschaften

Die Bundeswehr verfügt über zahlreiche Grundstücke und Gebäude. Im Zuge der wiederholten Standortschließungen der Neuzeit wurden jedoch zahlreiche Liegenschaften für eine andere, meist zivile Nutzung frei gemacht oder schlicht still gelegt.

Siehe auch

Literatur

Newsgruppen

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