Friedensvertrag
Ein Friedensvertrag ist eine Verpflichtungserklärung einer oder mehrerer Kriegsparteien zur Beendigung der bewaffneten Feindseligkeiten auf der Grundlage einer schriftlich niedergelegten Nachkriegsordnung. Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluss eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen möglich.
Wichtigste Bestandteile von Friedensverträgen sind schriftlich fixierte Regelungen zu Fragen der territorialen Souveränität und der politischen Verhältnisse, Absichtserklärungen zur künftigen Gestaltung der bi- bzw. multilateralen Beziehungen, Art und Umfang der Entschädigungsansprüche, Konsequenzen im militärischen Bereich etc.
Ein Friedensvertrag führt zum Vertragsfrieden.
Bedeutende Friedensverträge
- Als erster dokumentierter Friedensvertrag gilt der Ägyptisch-Hethitische Friedensvertrag von 1259 v. Chr. zwischen dem ägyptischen Pharao Ramses II. und dem König Hattusili III. von Hatti. Dieser Vertrag enthielt nicht nur einen Nichtangriffspakt, sondern sogar einen Bündnisvertrag gegen Angriffe Dritter. Interessant ist, dass es zwei unterschiedliche Versionen dieses Friedensvertrags gab, eine hethitische und eine ägyptische. So konnten beide Seiten vor ihrem Volk als Sieger dastehen und ihre Ehre bewahren.
Siehe auch: Liste bedeutender Friedensschlüsse - Allgemeiner Friede