Benutzer Diskussion:Bobo11
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Alte Beiträge findest man in Benutzer Diskussion:Bobo11/Archiv.
bastelecke :-)
U (vorheriges/nächstes) | |
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Typ: | VIIC |
Kiellegung: | |
Werft: | |
Stapellauf: | |
Indienststellung: | |
Kommandanten: | |
Einsätze: | ? Feindfahrten |
Erfolge: | |
Verbleib: | 55° 26′ N, 2° 2′ O region-Parameter fehlt |
Die U war ein deutsches U-Boot des Typs VII C der Kriegsmarine.
Kategorie:Militär-U-Boot (Kriegsmarine)|U0009
U 9 war die Bezeichnung mehrerer deutscher U-Boote:
- U 9 (Kaiserliche Deutsche Marine), 1910-1919
- U 9 (Kriegsmarine), 1935-1946
- U 9 (Bundeswehr), 1967
{,{begriffsklärung}}
Karte | |
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Basisdaten | |
Staat: | [[]] |
Bezirk: | [[|]] |
Fläche: | km² |
Einwohner: | (2000) |
Bevölkerungsdichte: | Einwohner je km² |
Höhe: | m |
Lage: | 40° 12′ N, 77° 12′ W region-Parameter fehlt
|
Offizielle Website: | [1] |
Bürgermeister: | (Stand: 11/2005) |
Demographie | |||||||
Weiß | Afroamerikanisch | Hispanisch | Indigene | Asiatisch | Pazifisch | andere | 2+ |
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Haushalte | mit Kindern | Verheiratet | Alleinerziehend | ohne Familie | Singel | Singel 65+ | |
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Spalte1 | Spalte2 | Spalte3 |
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Die Zellen | 2 | 3 |
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Auch mit Aufzählungszeichen möglich:
Vorteile | Nachteile |
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Mit Sortierschalter
foo | bar | baz | quux |
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Einladung zum GLAM-Workshop in Kassel
Hallo Bobo11,
es gibt noch freie Plätze für den im September in Kassel stattfindenden Workshop der “Wikipedia-Kulturbotschafter”. Gemeinsam mit der Deutschen UNESCO-Kommission wird es um Welterbe, Freie Lizenzen und Organisation von Kooperationen gehen. Mehr Infos findest du auf der Projektseite - wir freuen uns, wenn du mal reinschaust!
Liebe Grüße, Maria Heuschkel (WMDE) (Diskussion) 16:07, 25. Jul. 2018 (CEST)
Begriffklärunghsseite
Hallo Bobo11, als Ersteller der Begriffsklärungsseite interessiert dich vielleicht [2]. --Pass3456 (Diskussion) 19:55, 13. Aug. 2019 (CEST)
Freigabe Artikel neu zu Martin Rohla
Hallo, wir haben vor einiger Zeit zum Artikel Martin Rohla geschrieben. Ich habe den Eintrag überarbeitet und auf meiner Seite neu angelegt. [3] Vielleicht könntest du mir dazu Feedback geben, damit wir eine nochmalige Löschung vermeiden können. Danke! --Big Foot AT (Diskussion) 12:11, 23. Aug. 2019 (CEST)
- Benutzer:Big Foot AT da hast du noch ordentlich Arbeit vor dir. Die Relevanz sehe ich zwar durchschimmer, aber aktuell liest sich das eher wie eine Werbebroschüre. Da fehlt eindeutig noch die Darstellung der Aussenwirkung. Also Berichte usw. mit Aussensicht als Quellen, die nicht nur darstellen, wie er sich sieht, sondern was anderer von ihm halten. Es scheint so, als würde alles durch die rosarot Brille gesehen, und er hab nur positives geleistet. Mir fehlt schlicht weg irgend die kritische Sicht, die ein enzyklopädischer Artikel zu eigen hat, wenn er WP:NPOV einhält. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt, wo es klemmt. --Bobo11 (Diskussion) 21:07, 24. Aug. 2019 (CEST)
- Benutzer:Bobo11 Danke für dein Feedback. Ich hab den Artikel noch einmal komplett überarbeitet und neutral gestaltet. Kannst du ihn dir bitte noch einmal ansehen. Danke! https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Big_Foot_AT/Martin_Rohla -- Big Foot AT (Diskussion) 13:32, 13. Sep. 2019 (CEST)
- Sorry Big Foot AT aber es liest sich noch immer wie ein Werbeflyer. Du kannst es schon wagen den Artikel im jetzigen Zustand in den ANR zu schieben, aber stell dich darauf ein in gegen einen Löschantrag verteidigen zu müssen. Denn so glasklar relevant ist er nicht. Denn das einzige, was aus meiner Sicht gerade so reicht (also man auch argumentativ gut mit Behalten argumentieren kann), ist Jury Mitglied bei der österreichischen TV-Sendung. Der Rest ist ein Unternehmer wie ganz viele, soll heissen führte nie ein relevantes Unternehmen, was unter Umständen auf die Person abfärben würde. Aber eben, elegant über die Relanzhürde gesprungen, wäre was anders. Fazit; auch im aktuellen Zustand wird das kein Durchwinken. --Bobo11 (Diskussion) 15:41, 13. Sep. 2019 (CEST)
- Danke für deine Rückmeldung. Ich hab noch einmal reingearbeitet und es relevanter aufgebaut. Kannst du mir hierzu nochmal Feedback geben? Danke! -- Big Foot AT (Diskussion) 18:11, 24. Sep. 2019 (CEST)
- Benutzer:Bobo11 Danke für dein Feedback. Ich hab den Artikel noch einmal komplett überarbeitet und neutral gestaltet. Kannst du ihn dir bitte noch einmal ansehen. Danke! https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Big_Foot_AT/Martin_Rohla -- Big Foot AT (Diskussion) 13:32, 13. Sep. 2019 (CEST)
Bastelecke ....
Hallo Bobo11, zufällig hab ich eine alte Diskussion zur schweizer Seeflagge/Fahne gelesen. Damals ging man davon aus, das es keine Geschichte zu Seestreitkräften in der Schweiz geben würde. Zufällig bin ich (wegen der Flagge) von der Handelsmarine zur Motorbootkompanie gestolpert. Nun es ist so wie es ist: die Schweiz hat kein Salzwasser und keine Teilstreitkraft für Gewässer. Geschichte zur Marine gibt es dennoch. Schau mal bei Neptun (1693). Eigentlich sollte man diesen Bereich der schweizer Geschichte besser aufbereiten.
In letzter Zeit habe ich Einiges dazu ergänzt. Ich bin darauf gekommen, weil es ein Teilgebeit zur Geschichte der schweizer Marine ist. Marine? Schweiz? Oft wird das mit Kopfschütteln quittiert. Dazu muss man allerdings wissen, dass seit 1941 (mit der Registrierung der Calanda (Schiff)) bis heute tatsächlich eine schweizer Handelsmarine existiert. 221 Hochseeschiffe wurden seitdem offiziell registriert, 29 dieser Schiff sind aktuell auf den Weltmeeren unterwegs. Heimathafen ist Basel - merkwürdig für Hochseeschiffe - aber es ist halt so. Zu dieser Thematik habe ich etwas auf Diskussion:Motorbootkompanie#Begrifflichkeiten:_Schweizer_Marine_vs._Schweizer_Seestreitkräfte_oder_Kriegsmarine hinterlegt.
Unterm Strich hat es historisch/militärisch schweizer Teilstreitkräfte (mit Kriegsschiffen, Kapitänen, Offizieren, Matrosen, Schiffsoldaten etc.) gegeben, was mit der Handelsmarine Bestandteil zur Geschichte der Schweizer Marine ist. Welche Schande, das der englische „Capitain William“ das Kriegsschiff "Stadt Zürich" im Jahr 1799 versenkte, die Franzosen es wieder hoben und Züricher es wieder reparieren mussten!(siehe) Das Einzige, was den schweizer Kriegsschiffen zur "Marine-Legitimation" mangelt, ist wohl der Kontakt mit Salzwasser? ;-)
Als Nichtschweizer fällt es mir zugegebener Weise schwer, mich mit den Details zur schweizer Geschichte durchzufinden. Obendrauf kommen noch Besonderheiten wie: es heisst nicht „Schweizer-Fagge“ sondern „Schweizer-Fahne“? Aha ah so!
Kaum bekannt ist das Engagement des Eidgenössischen Kriegs Transport Amt (KTA) (Swiss War Transport Office), Bern siehe Schiffliste
Eine Übersicht der Kriegsflotten auf dem Zürichsee, die jeweiligen Kriegsparteien, deren Fahnenführung und der zeitliche Ablauf dieser Einsätze ist bisher nirgendwo nachlesbar.
Vielleicht kannst Du mir mit einigen Hinweisen helfen? Einige Schnipsel habe bisher ich dort zusammengetragen.
LG --Tom (Diskussion) 13:47, 1. Sep. 2019 (CEST)
- Uii Tom da musst du wirklich aufpassen. Ich versuche es mal mit einem Schnellkurs in Schweizer Geschichte. Die modernen Schweiz existiert erst seit 1848. Alles davor kann keine Schweizer Armee gewesen sein. Weil erst ab dem Zeitpunkt lag die Verantwortung für das Militär beim Bund, davor unterlagen die ganzen Armeesache bei jedem einzelnen Kanton (Klar haben die sich abgesprochen usw.). Die Neptun (1693) kann schon deswegen nie ein Schweizer Kampfschiff gewesen sein, sondern war ein Schiff des Kanton Zürichs. Also stellt sich auch die Frage nach eine Schweizer Seeflagge, auch erst ab 1848. Die Schweiz Armee besitzt Patrouillenboote für die grossen Grenzseen, die sie da zusammen mit dem Zoll benutzt. Aktuell wird sogar gerade eine neue Generation als Patrouillenboot 16 (P16) mit einer Stückzahl von 14 Booten ausgeliefert [4]. --Bobo11 (Diskussion) 14:03, 1. Sep. 2019 (CEST)
- Tja es ist verzickt. Daher auch meine Fragen. Mal anders herum gefragt: ab wann gibt es schweizer Geschichte? Ich kenne das Problem der Abrenzung von der deutschen Geschichte. Die Germanen lässt man meist aussen vor. Heiliges Römisches Reich + der Zusatz deutscher Nation (lateinisch Nationis Germanicæ) wurde ab dem späten 15. Jahrhundert gebraucht. Deutsches Reich von 1871 bis 1945. Allgemein also "Deutsche Geschichte" ab ca. 15. Jahrhundert. Alte Eidgenossenschaft sollte doch auch schon schweizer Geschichte sein ... oder? LG --Tom (Diskussion) 14:31, 1. Sep. 2019 (CEST)
- JA schon, klar beginnt die Geschichte der Schweiz nicht 1848. Aber eben, dann nicht die Geschichte über die Schweizer Armee (bzw. hier eigentlich Schweizer Marine), sondern die Militärgeschichte der Schweiz. Und gerade beim Militär gibt es eine so klare Trennlinie, erst mit der Verfassung von 1848 gibt es die Schweizer Armee überhaupt. Die ganze staatlichen Massnahmen und ins Leben Verwaltungskram betreffend Hochseeschifffahrt sind eigentlich Kinder des 2. Weltkrieg. --Bobo11 (Diskussion) 14:47, 1. Sep. 2019 (CEST)
- Tja es ist verzickt. Daher auch meine Fragen. Mal anders herum gefragt: ab wann gibt es schweizer Geschichte? Ich kenne das Problem der Abrenzung von der deutschen Geschichte. Die Germanen lässt man meist aussen vor. Heiliges Römisches Reich + der Zusatz deutscher Nation (lateinisch Nationis Germanicæ) wurde ab dem späten 15. Jahrhundert gebraucht. Deutsches Reich von 1871 bis 1945. Allgemein also "Deutsche Geschichte" ab ca. 15. Jahrhundert. Alte Eidgenossenschaft sollte doch auch schon schweizer Geschichte sein ... oder? LG --Tom (Diskussion) 14:31, 1. Sep. 2019 (CEST)
- Na es ist halt so, dass ich (mehr oder weniger händeringend) versuche, die Sache an der richtigen Stelle aufzuhängen. Meine Ausgangslogik dazu: Kriegsschiff Ja/Nein und schweizer Geschichte Ja/Nein. Irgend einen kleinsten gemeinsamen Nenner muss es doch geben? BTW hab mir eben die neuen P16 angesehen: beachtlich! LG --Tom (Diskussion) 15:11, 1. Sep. 2019 (CEST)
Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2019-09-06T07:13:42+00:00)
Hallo Bobo11, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 09:13, 6. Sep. 2019 (CEST)
Deine Änderung im Artikel Zweiwegefahrzeug
Hallo Bobo11,
Du hast geschrieben, dass die Kategorisierung, wie von mir geschrieben nur in Deutschland Gültigkeit hätte. Ist dem wirklich so? Die EN 15746-1 auf dem diese Kategorisierung beruht, gilt für alle CEN-Mitglieder (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern). Es ist natürlich richtig, dass die Kategorisierung die ich noch zusätzlich ergänzt habe (Kategorie 1 bis 3 nach Ril 431.0103) nur in Deutschland gültig ist. Der Rest sollte aber für ganz Europa gelten. Wie kommst Du daher auf die Idee, dass die Kategorisierung nur in Deutschland Gültigkeit hätte? Viele Grüße, --Peatala36 (Diskussion) 15:17, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Ganz einfach, weil es in der Schweiz diese Unterteilung in der Form nicht gibt. Im Bahnbereich ist übrigen nie ausschlaggebend ob CEN Mitglied oder nicht, sondern ob die UIC die DIN Norm übernommen hat oder umgekehrt. Die meisten Zweiwegfahrzeuge gelten in der Schweiz als reine Rangierfahrzeuge, und das heisst in der Schweiz nun mal automatisch Vmax 40 km/h (damit sollte eigentlich klar sein, dass deine Angaben nur für D gelten können, da dies national geregelt ist). Und oft sogar nur in gesperrten Gleisen zulässig, da die Gummiräder dazu führen kann, dass die Gleismeldeeinrichtungen nicht richtig funktionieren. Entsprechend fallen sie unter FDV 300.4 Ziffer 2.2.4 und 2.3.7 bzw. AB-FDV R I-30111 4.2 Ziffer 4.1. --Bobo11 (Diskussion) 16:34, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Danke für Deine Antwort! Die von mir beschriebene Kategorisierung ist aber eine technische Beschreibung über den Aufbau des Fahrzeugs und sagt nichts über dessen betriebliche Verwendung aus. Ich bin der Meinung, dass man die Schweizer Zweiwegefahrzeuge durchaus auch in diese vier Kategorien einteilen kann, auch wenn sie betrieblich alle als Rangierfahrzeuge (mit den entsprechenden Regeln) gehandhabt werden. Wie ich in dem Artikel geschrieben habe, unterscheidet man z.B. in Deutschland betrieblich in Schwere Nebenfahrzeuge und Kleinwagen. Man könnte ja auch eine Überschrift Schweiz ergänzen und dortigen betrieblichen Sachverhalt klären. Davon unabhängig ist aber technische Kategorisierung nach der EN 15746-1. Ich vergleich es mal mit der Achsformel: Nur weil ein Schienenfahrzeug in die "Kategorie" Bo’Bo’ eingeordnet wird, kann man noch lang nichts über dessen betrieblichen Einsatz sagen. Es könnte sowohl ein (ich verwende mal den deutschen Begriff) Regelfahrzeug sein, als auch eine Baumaschine, für die besondere Regeln gelten. Die Kategorisierung Bo’Bo’ ist trotzdem für beide möglich. Ich bin daher der Meinung, dass die Kategorisierung nach der EN 15746-1 für alle CEN-Mitglieder gilt. Jedoch hat mir diese Diskussion gezeigt, dass man stärker hervorheben sollte, dass diese Kategorisierung nicht unbedingt einen betrieblichen Einfluss hat. Wäre es daher für Dich in Ordnung wenn Du bzw. ich Deine Änderung rückgängig mache und den Unterschied zwischen der betrieblichen und der technischen Kategorisierung stärker hervorhebe? VG --Peatala36 (Diskussion) 17:13, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Wir kennen in der Schweiz offizell keine schweren Nebenfahrzeuge. Mir ist in Schweizer Reglementen und Dokumenten noch nie diese Bezeichnung über den Weg gelaufen (und das ist nun mal wirklich der Bereich, wo ich mich beruflich reglementarisch auskennen muss). Genau das ist es ja, was mich an europäischer Norm zweifeln lässt. Schweres Nebenfahrzug findest du auch nicht an österreichischen Fahrzeugen angeschrieben, die nicht in D zugelassen sind (Sondern nur A/CH). Sondern nur bei den Baumaschinen die ein deutschen EBA Schild haben, was bekanntlich zugleich die Zulassung für D ist. --Bobo11 (Diskussion) 17:22, 16. Sep. 2019 (CEST) Genau deshalb hab ich es zu Deutschland geschoben, dort wird es in der Form verwendet, und dann stimmt es. Denn so wie du es geschrieben hast, hätte es ja für alle, also weltweit gegolten.
- Es ist mir durchaus bewusst dass der Begriff "Schwere Nebenfahrzeuge" national geprägt ist und nicht in der Schweiz verwendet wird. Deshalb habe ich ihn ja nur unter der Überschrift "Deutschland" verwendet. In der EN 15746-1 wird der Begriff "Schwere Nebenfahrzeuge" auch nur unter der Unterschrift Deutschland verwendet. Die Kategorisierung in die Kategorien 8, 9A, 9B und 9C kommt aber völlig ohne solche betriebliche Begriffe, wie z.B. Rangierfahrzeug, Schweres Nebenfahrzeug, Kleinwagen, etc. aus. Sie beschreibt nur wie das Zweiwegefahrzeug technisch aufgebaut ist (siehe der Text dazu). Wie das Fahrzeug dann betrieblich in den einzelnen Ländern behandelt wird, ist nicht Bestandteil der Norm. Wie ich bereits geschrieben habe: Ich würde daher gerne Deine Änderung rückgängig machen und die Unterscheidung zwischen der betrieblichen Kategorisierung und der technischen Kategorisierung stärker hervorheben. VG --Peatala36 (Diskussion) 17:51, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Das Problem bleibt, die Norm gilt nicht weltweit. Wir schreiben hier aber eine Enzyklopädie die auch amerikanische Zweiwegefahrzeug behandelt. Da bringt also deutsche Sicht nicht wirklich was. Wenn EN 15746-1 wird der Begriff "Schwere Nebenfahrzeuge" auch nur unter der Unterschrift Deutschland verwendet, dann sollte der Begriff auch in allgemeinen Artikel auch nur im Abschnitt Deutschland auftauchen. ODer dann eben klar als deutscher Fachbegriff gekennzeichnet werden. Sonst haben wir hier wie auch anderen Orten das Problem das gewisse Leser das Gefühl haben der Deutsche Fachbegriff gelte für den ganzen deutschsprachigen Raum. Ich habe deine Beiträge es einfach a block verschoben, weil das die einfachste Möglichkeit war, keine Informationen zu vernichten. Weil die gemachten Aussagen in Deuschland zutreffen. Für Schweiz und Österreich muss man zuerst mal wälzen gehen, was genau von allen übernommen wird, und was eigentlich nationale zu regeln ist. Denn EN beinhalten oft auch Empfehlungen, dieser Teil ist dann nicht in Stein gemeisselt, sondern davon darf abgewichen werden. --Bobo11 (Diskussion) 18:38, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Da bin ich ganz Deiner Meinung! Ich setz mich jetzt mal hin und formuliere meine Änderung eindeutiger, sodass deutlicher hervorgeht welche Aussage wo gilt. (Edit: es handelt sich um die EN 15746-1 nicht EN 15746-2... entschuldige bitte... mein Fehler...) VG --Peatala36 (Diskussion) 18:45, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Wenn du Peatala36 nur soweit sicher bist, dass eine Aussage für Deutschland zutrifft, nicht aber für welche Länder sonst noch. Dann bitte beschreibe diese Aussage unter dem Abschnitt Deutschland. Denn dann erübrigt sich der Baustein {Staatslastig|DE}}. Weil im Abschnitt Deutschland soll ja die Situation in Deutschland abgebildet werden. Und wenn es halt für Österreich und die Schweiz noch keine Detailinformationen gibt, und deswegen kein Abschnitt Österreich bzw. Schweiz gibt, shit happens. Das soll einem nicht hindern die Situation in Deutschland zu beschreiben. Auch die EN Normen gelten eben nur in Europa, dementsprechend sollte man Aussagen auch so formulieren, dass sie sich auf diese Norm beziehen. Weil gewisse Normen gibt es noch nicht sehr lange, und wenn ein Begriff erst mit der Norm eingeführt bzw definiert wurde. Dann wird man auch noch in zig. Büchern über alte Bezeichnungen bzw. Definitionen stolpern. Deren Verwendung und Bedeutung durchaus korrekt belegt werden kann. Die Bezeichnungen/Definitionen werden dadurch nicht falsch, sondern sind höchstens veraltet. --Bobo11 (Diskussion) 18:59, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Ich muss jetzt ganz ehrlich sein Peatala36 mir in meiner ganzen Laufbahn noch nie ein Zweiwegfahrzeug über den Weggelaufen, dass normal einem Zug am Zugschluss mitgegeben werden könnte (schliesst logischerweise auch alle Fahrzeuge ein, die mit Ablauf- und Abstossverbot versehen sind). Sondern ich kenne in Europa nur Zweiwegfahrzeug - solche die mit normalen Zug und Stossvorrichtung versehen sind -, die nur als führendes Fahrzeug eingesetzt werden können, und keinem regulären (Güter-)Zug mitgegeben werden dürfen. Oft müssen sie, damit sie überhaupt geschlept werden können, in Betriebgestzut werden und auch besetzt sein (das schlies grundsätzlich Mitgabe im Zug aus). Denn das erste was mir bei Kategorie 8 oder besser schweres Nebenfahrzeug vor Augen erscheint, dann ist das eine Gleisstopfmaschine oder Schotterplaniermaschine usw., also etwas das nur auf den Schienen verkehren kann. Pass auf, dass du da nicht etwas miteinander vermischt, was eigentlich nicht zusammen gehört, nur in derselben Norm abgehandelt werden. Entsprechend dann auch nicht in der Artikel über Zweiwegfahrzeuge gehören würde. Von den Anforderungen, die an die Struktur von Schienenfahrzeug gestellt werden, vermute ich schwer, dass die typischen europäischen Zweiwegefahrzeuge automatisch unter Kategorie 9 fallen, schon des Raddurchmessers wegen. Bei einigen amerikanischen (z:B. Bild:BNSF 98008 Maintennance of Way Unit.jpg) könnte das mit dem "am Zugschluss mitgeben klappen". Aber eben wie du auf dem Bild erkennen kannst, haben die viel grössere Räder und die sidn auch richtig abgefedert, das Eisenbahnfahrwerk sieht ganz und gar nicht nach dem aus, was bei unseren europäischen Zweiwegfahrzeugen üblicherweise verbaut wird. Nicht das es unmöglich ist ein Klasse 8 Zweiwegefahrzeug herzustellen, aber der Aufwand ist nicht zu unterschätzen. --Bobo11 (Diskussion) 19:36, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Peatala36 Ja, jetzt liest es sich um einiges besser. Jetzt solte es klar sein, dass diese Unterteilung nur da gilt, wo die Norm gilt.--Bobo11 (Diskussion) 19:57, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Schön, dass wir uns einigen konnten! Danke für Deine Anmerkungen! Nochmal zur EN 15746-1: Ein Zweiwegfahrzeug der Kategorie 8 ist mir auch noch nicht untergekommen. Aber die behandelt tatsächlich nur Zweiwegfahrzeuge. In der Norm ist auch als Beispiel ein Fahrzeug der Kategorie 8 abgebildet: ein dreiachsiger Lkw mit Zug- und Druckvorrichtung. Und noch eine Anmerkung zur Gültigkeit der Norm in der Schweiz: Im folgenden Dokument geht es um die Zulassung von Zweiwegefahrzeugen bei der SBB: [[5]] Dort wird mehrmals auf die SN EN 15746-1 verwiesen, also die Schweizer Variante der genannten Norm. Viele Grüße, --Peatala36 (Diskussion) 22:29, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Peatala36 Ja, jetzt liest es sich um einiges besser. Jetzt solte es klar sein, dass diese Unterteilung nur da gilt, wo die Norm gilt.--Bobo11 (Diskussion) 19:57, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Da bin ich ganz Deiner Meinung! Ich setz mich jetzt mal hin und formuliere meine Änderung eindeutiger, sodass deutlicher hervorgeht welche Aussage wo gilt. (Edit: es handelt sich um die EN 15746-1 nicht EN 15746-2... entschuldige bitte... mein Fehler...) VG --Peatala36 (Diskussion) 18:45, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Das Problem bleibt, die Norm gilt nicht weltweit. Wir schreiben hier aber eine Enzyklopädie die auch amerikanische Zweiwegefahrzeug behandelt. Da bringt also deutsche Sicht nicht wirklich was. Wenn EN 15746-1 wird der Begriff "Schwere Nebenfahrzeuge" auch nur unter der Unterschrift Deutschland verwendet, dann sollte der Begriff auch in allgemeinen Artikel auch nur im Abschnitt Deutschland auftauchen. ODer dann eben klar als deutscher Fachbegriff gekennzeichnet werden. Sonst haben wir hier wie auch anderen Orten das Problem das gewisse Leser das Gefühl haben der Deutsche Fachbegriff gelte für den ganzen deutschsprachigen Raum. Ich habe deine Beiträge es einfach a block verschoben, weil das die einfachste Möglichkeit war, keine Informationen zu vernichten. Weil die gemachten Aussagen in Deuschland zutreffen. Für Schweiz und Österreich muss man zuerst mal wälzen gehen, was genau von allen übernommen wird, und was eigentlich nationale zu regeln ist. Denn EN beinhalten oft auch Empfehlungen, dieser Teil ist dann nicht in Stein gemeisselt, sondern davon darf abgewichen werden. --Bobo11 (Diskussion) 18:38, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Es ist mir durchaus bewusst dass der Begriff "Schwere Nebenfahrzeuge" national geprägt ist und nicht in der Schweiz verwendet wird. Deshalb habe ich ihn ja nur unter der Überschrift "Deutschland" verwendet. In der EN 15746-1 wird der Begriff "Schwere Nebenfahrzeuge" auch nur unter der Unterschrift Deutschland verwendet. Die Kategorisierung in die Kategorien 8, 9A, 9B und 9C kommt aber völlig ohne solche betriebliche Begriffe, wie z.B. Rangierfahrzeug, Schweres Nebenfahrzeug, Kleinwagen, etc. aus. Sie beschreibt nur wie das Zweiwegefahrzeug technisch aufgebaut ist (siehe der Text dazu). Wie das Fahrzeug dann betrieblich in den einzelnen Ländern behandelt wird, ist nicht Bestandteil der Norm. Wie ich bereits geschrieben habe: Ich würde daher gerne Deine Änderung rückgängig machen und die Unterscheidung zwischen der betrieblichen Kategorisierung und der technischen Kategorisierung stärker hervorheben. VG --Peatala36 (Diskussion) 17:51, 16. Sep. 2019 (CEST)
- Wir kennen in der Schweiz offizell keine schweren Nebenfahrzeuge. Mir ist in Schweizer Reglementen und Dokumenten noch nie diese Bezeichnung über den Weg gelaufen (und das ist nun mal wirklich der Bereich, wo ich mich beruflich reglementarisch auskennen muss). Genau das ist es ja, was mich an europäischer Norm zweifeln lässt. Schweres Nebenfahrzug findest du auch nicht an österreichischen Fahrzeugen angeschrieben, die nicht in D zugelassen sind (Sondern nur A/CH). Sondern nur bei den Baumaschinen die ein deutschen EBA Schild haben, was bekanntlich zugleich die Zulassung für D ist. --Bobo11 (Diskussion) 17:22, 16. Sep. 2019 (CEST) Genau deshalb hab ich es zu Deutschland geschoben, dort wird es in der Form verwendet, und dann stimmt es. Denn so wie du es geschrieben hast, hätte es ja für alle, also weltweit gegolten.
- Danke für Deine Antwort! Die von mir beschriebene Kategorisierung ist aber eine technische Beschreibung über den Aufbau des Fahrzeugs und sagt nichts über dessen betriebliche Verwendung aus. Ich bin der Meinung, dass man die Schweizer Zweiwegefahrzeuge durchaus auch in diese vier Kategorien einteilen kann, auch wenn sie betrieblich alle als Rangierfahrzeuge (mit den entsprechenden Regeln) gehandhabt werden. Wie ich in dem Artikel geschrieben habe, unterscheidet man z.B. in Deutschland betrieblich in Schwere Nebenfahrzeuge und Kleinwagen. Man könnte ja auch eine Überschrift Schweiz ergänzen und dortigen betrieblichen Sachverhalt klären. Davon unabhängig ist aber technische Kategorisierung nach der EN 15746-1. Ich vergleich es mal mit der Achsformel: Nur weil ein Schienenfahrzeug in die "Kategorie" Bo’Bo’ eingeordnet wird, kann man noch lang nichts über dessen betrieblichen Einsatz sagen. Es könnte sowohl ein (ich verwende mal den deutschen Begriff) Regelfahrzeug sein, als auch eine Baumaschine, für die besondere Regeln gelten. Die Kategorisierung Bo’Bo’ ist trotzdem für beide möglich. Ich bin daher der Meinung, dass die Kategorisierung nach der EN 15746-1 für alle CEN-Mitglieder gilt. Jedoch hat mir diese Diskussion gezeigt, dass man stärker hervorheben sollte, dass diese Kategorisierung nicht unbedingt einen betrieblichen Einfluss hat. Wäre es daher für Dich in Ordnung wenn Du bzw. ich Deine Änderung rückgängig mache und den Unterschied zwischen der betrieblichen und der technischen Kategorisierung stärker hervorhebe? VG --Peatala36 (Diskussion) 17:13, 16. Sep. 2019 (CEST)
Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2019-10-01T03:52:13+00:00)
Hallo Bobo11, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 05:52, 1. Okt. 2019 (CEST)
Unten durch, dennoch Dank
Hallo Bobo11, auch wenn ich laut [Diskussion] bei Dir „unten durch“ bin (schade, aber nicht zu ändern), möchte ich mich dennoch bei Dir bedanken, da Du Dich - unabhängig vom sachlichen Inhalt - sehr um die verbale Abrüstung bemühst. --Hmwpriv (Diskussion) 11:53, 1. Okt. 2019 (CEST)