Berufsordnung für Rechtsanwälte
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BORA bedeutet "Berufsordnung der Rechtsanwälte". Dabei handelt es sich um Satzungsrecht. Dieses Satzungsrecht gibt sich die Anwaltschaft auf Grund der Ermächtigung durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 191 Abs. II BRAO, unter Berücksichtigung besonderer Berufspflichten, selbst.