Zum Inhalt springen

Berufsordnung für Rechtsanwälte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juli 2006 um 12:27 Uhr durch 132.199.33.141 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

BORA bedeutet "Berufsordnung der Rechtsanwälte". Dabei handelt es sich um Satzungsrecht. Dieses Satzungsrecht gibt sich die Anwaltschaft auf Grund der Ermächtigung durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (§ 191 Abs. II BRAO, unter Berücksichtigung besonderer Berufspflichten, selbst.