Auschwitzprozesse
Bei den Auschwitz-Prozessen handelt es sich im engeren Sinn um die sechs Strafprozesse gegen Mitglieder der Lagermannschaft des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main in den Jahren 1963-1965 und 1977-1981.
Im weiteren Sinn bezeichnet der Begriff alle im In- und Ausland geführten Prozesse gegen das an den Auschwitz-Verbrechen beteiligte Lagerpersonal.
Vorbereitungen der Prozesse
Ermittelt wurde gegen mehr als 500 NS-Verbrecher. Es war nicht einfach, die Auschwitz-Prozesse in Frankfurt zu konzentrieren. Die damalige Justiz und Staatsanwaltschaft hätte lieber viele kleinere Einzelprozesse geführt. Erst der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer - er war selbst Jude und früher in Haft - sowie der Präsident des internationalen Auschwitz-Komitees Herrmann Langbein erreichten 1959 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die Anklagen gegen Einzelpersonen in Frankfurt zusammen zu führen.
Der Prozess 1963/65
Der Prozess begann am 20. Dezember 1963 und endete am 19. August 1965.
Die Stimmung beim Prozess und auch in der deutschen Öffentlichkeit 1963 beschreibt die Tatsache, dass einige Polizisten salutierten, als die angeklagten SS-Offiziere den Gerichtssaal verließen.
Gegen 20 Angeklagte wurde verhandelt (manche Quellen berichten von 22 Angeklagten):
- Robert Mulka, Adjutant (14 Jahre Zuchthaus)
- Karl Höcker, Adjutant (7 Jahre Zuchthaus)
- Franz-Johann Hofmann, Schutzhaftlagerführer (lebenslang)
- Oswald Kaduk, Rapportführer (lebenslang)
- Stefan Baretzki, Blockführer (lebenslang + 8 Jahre Zuchthaus)
- Wilhelm Boger, Lager-Gestapo (lebenslang + 15 Jahre Zuchthaus)
- Hans Stark, Lager-Gestapo (10 Jahre Zuchthaus)
- Klaus Dylewski, Lager-Gestapo (5 Jahre Zuchthaus)
- Pery Broad, Lager-Gestapo (4 Jahre Zuchthaus)
- Bruno Schlange, SS Oberscharführer (6 Jahre Zuchthaus)
- Johann Schobert, Politische Abteilung (Freispruch)
- Dr. Franz Lucas, SS Obersturmführer (3 Jahre + 3 Monate Zuchthaus)
- Dr. Victor Capesius, Apotheker (9 Jahre Zuchthaus)
- Dr. Willi Frank, Leiter der SS-Zahnstation (7 Jahre Zuchthaus)
- Dr. Willi Schatz, SS-Zahnarzt (Freispruch)
- Emil Hantl, Sanitätsdienstgrad (3 + 6 Monate Jahre Zuchthaus)
- Emil Bednarek, "Funktionshäftling" (lebenslang)
- Kurt Uhlenbroock, SS-Standortarzt (Freispruch)
- Josef Klehr, Rapportführer, (lebenslang + 15 Jahre Zuchthaus)
- Herbert Scherpe, SS Oberscharführer (4 Jahre + 6 Monate Zuchthaus)
Rudolf Höss war vorher bereits in Polen zum Tode verurteilt worden, Richard Baer war in der U-Haft gestorben.
Die Urteile lauteten 6 mal lebenslänglich, 11 Haftstrafen zwischen 3 und 14 Jahren wegen Beihilfe zum Mord und 3 mal Freispruch. Die Begründung "Befehlsnotstand" ließ manche Strafe milde ausfallen.