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Dei verbum

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Nach den Anfangsworten Dei Verbum wird die Dogmatische Konstitution des II. Vatikanischren Konzils über die Göttliche Offenbarung zitiert. Das Konzil beschloss dieses Hauptdokument am 18. November 1965. Vorausgegangen waren, unter den wichtigsten Konzilsdokumenten, die Konstitution über die Liturgie vom 4. Dezember 1963 Sacrosanctum Concilium, die Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen Gentium; auf die Welt von heute hin orientiert folgte die Pastoralkonstitution Gaudium et Spes vom 7. Dezember 1965.

Dei Verbum stellt die Irrtumslosigkeit der Heiligen Schrift im Kontext der modernen Wissenschaft und der Treue zur Tradition der Kirche gleichermaßen dar. Dem kirchenamtlichen Dokument ist damit die positive Lehraussage gelungen, die zu Beginn des Jahrhunderts (vgl. Modernismus) noch nicht ausgereift war. Das Bekenntnis des Katholizismus zur Authentizität der Evangelien ist völlig unzweideutig, wurde aber während der Folgejahre in Theologie und Katechese bisweilen vernachlässigt.

Literatur:

Jean Guitton, Regard sur le Concile, Paris 1962.

Joseph Ratzinger, Zur Lage des Glaubens, München 1985.