Steuern
Steuern sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Leistungen erhebt. Für das Einziehen der Steuer sind im Allgemeinen die Finanzämter zuständig. Man unterscheidet direkte Steuern (z.B. die Lohnsteuer als wichtigste Erhebungsform der Einkommensteuer) von indirekten Steuern (z.B. Umsatzsteuer, umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt).
Direkte Steuern werden direkt von den Unternehmen erhoben (vergrössern den Preis von Produkten und sind daher allgemein).
Das Aufkommen der direkten Steuern ist dadurch , dass die Betriebe, die ihr Stammkapital stetig vergrössern, durch Abzug der Neuinvestion (auch im Ausland) von den Gewinnen (Abschreibung) im Laufe von Dekaden ständig vermindert worden.
Die indirekten Steuern (vermiondert das Einkommen der privaten Haushalte; sind undifferenzierter) dagegen werden im Allgemeinen vom Einkommen des speziellen Privathaushalts abhängig gemacht, bzw. (zutreffender) vom Einkommen einzelner Peronen. Diese Steuern sind undifferenziert, da ab einer bestimmten Grenze keine Erhöhung des Steueranteils mehr stattfindet. Auch hierbei sind Abschreibungen möglich (Werbungskosten, besondere Belastungen); s.a. Einkommensteuererklärung.
Der Grenze von Steuern zu Gebühren und Zöllen ist fließend.
Steuern werden vom Staat dazu verwandt seine in der Verfassung (Grundgestz) und diversen darauf aufbauenden Gesetzen festgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Als demokrakratische Legitimierug, d.h. Recht des Einzelnen und Pflicht des Staates, der Steuererhebung in Deutschland der Artilel 14 des Grundgesetzes. Er sagt, dass jeder das Recht auf Eigentum hat und nicht unbedigt dafür arbeiten muss, da es kein Recht auf Arbeit gibt.
Wenn ein Staat eine Steuerquote von mehr als 50% hat, so kann man, nach einer Aussage des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, von Kommunismus sprechen. Eine solch hohe Steuerquote ist nur dadurch rechtfertigt, dass der Staat die Verwaltung des Großteils der Betriebe in der Volkswirtschaft übernommen hat.
Steuern dienen also einer gerechteren Aufteilung des BIP - s.a. Sozialstaat und Subventionen.
Steuern haben mehrere Funktionen, die sich teils überlappen und auch teils widersprechen:
- Generierung von Staatseinnahmen (sog. "Fiskalzweck")
- Bevorteilung und Benachteilung bestimmten Verhaltens (sog. "Lenkungszweck")
- Versuch des Ausgleichs von systembedingten Marktfehlern
siehe auch Ökosteuer
Die Steuerverteilung in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird primär in der Finanzverfassung (Art. 104a ff. Grundgesetz) geregelt.
Arten von Steuern (in Deutschland)
- KFZ-Steuer
- Mineralölsteuer
- Kapitalertragssteuer
- Zinsabschlagssteuer
- Versicherungssteuer
- Alkoholsteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftssteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Erbschaftssteuer
- Grunderwerbssteuer
- Vermögenssteuer
Anteile der einzelnen Steueren am Gesamtsteueraufkommen in der BRD
- Im Jahr 2001 hatte die Einkommensteuer (einschließlich der Lohnsteuer und des Zinsabschlags, die eine besondere Erhebungsart der Einkommensteuer darstellt) mit einem Aufkommen von 150,4 Mrd. ? einen Anteil von 32,7 Prozent an den gesamten Steuereinnahmen (=446,2 Mrd. ? ).
- Nicht genannt bei der Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag der im Jahr 2001 11 Mrd ? gebracht hat.
- Mineralölsteuer: Das Aufkommen betrug 2001 40,7 Mrd. ?.
- Mehrwertsteuer: Das Aufkommen betrug 2001 104,5 Mrd. ?.
- Link dazu
- http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.11632/Steueraufkommen.htm
BRD:Steuern 2001
- Gesamtaufkommen 446,2 Mrd ?
- Lohnsteuer + Einkommensteuer 141,4 Mrd ?
- Mehrwertsteuer 138,9 Mrd ? ( laut Spiegel 49/2002)
- Mineralölsteuer 40,7 Mrd ?
- Gewerbesteuer 24,5 Mrd ?
- Kapitalertragssteuer 20,9 Mrd ?
- Tabaksteuer 12,1 Mrd ?
- Solidaritätszuschlag 11,1 Mrd ?
- Grundsteuer 9,1 Mrd ?
- KFZ Steuer 8,4 Mrd ?
- Versicherungssteuer 7,4 Mrd ?
- Grunderwerbssteuer 4,9 Mrd ?
- Zinsabschlagssteuer 9,0 Mrd ?
- Sonstige 18,2 Mrd ?
Frühere Arten von Steuer
siehe auch Cross-Border-Leasing
Links