Zum Inhalt springen

Grundstoffüberwachungsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juli 2004 um 09:58 Uhr durch Zwobot (Diskussion | Beiträge) (Zwobot - Katharina - Bot-unterstützte Begriffsklärung: Betäubungsmittelgesetz). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) reguliert in Deutschland den Handel sowie die Ein- und Ausfuhr von Stoffen, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln geeignet sind.

Basisdaten
Kurztitel: Grundstroffüberwachungsgesetz
Voller Titel: Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen,
die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln mißbraucht werden können
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: GÜG
FNA: 2121-6-26
Verkündungstag: 7. Oktober 1994 (BGBl. I 1994, S. 2835)
Aktuelle Fassung: 1. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, S. 2304)

Insbesondere sind chemische Stoffe von dieser Bestimmung betroffen, die als Grundstoffe zur Herstellung von Methamphetamin, LSD, Heroin, Methaqualon (einem Schlafmittel) und MDMA ("Ecstasy") dienen können, aber auch die Abgabe größerer Mengen von Lösungsmitteln und Reagentien, die bei der Synthese der genannten Stoffe benötigt werden, wird vom Grundstoffüberwachungsgesetz reguliert.

Zusammen mit dem Betäubungsmittelgesetz und dem Arzneimittelgesetz bildet das GÜG die wichtigsten Vorschriften im Betäubungsmittelrecht.

Das Grundstoffüberwachungsgesetz verbietet insbesondere die Abzweigung von Stoffen, die nach EU-Recht eingeführt, ausgeführt oder durchgeführt werden (EWG-VO 3677/90 und EWG-VO 3769/92). Siehe auch: Rauschmittel, Prohibition, Rausch, Psychoaktiv