Zum Inhalt springen

No-Cloning-Theorem

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juli 2004 um 11:26 Uhr durch Nightstalker (Diskussion | Beiträge) (Artikel mit Expertenabschnitt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das No-Cloning-Theorem verbietet die Existenz eines sog. Quantenkopierers. Es ist nicht möglich den Zustand eines quantenmechanischen Teilchens auf ein anderes gleiches Teilchen zu übertragen, ohne dabei das ursprüngliche Teilchen zu verändern.

Diese Aussage ist wichtig, wenn es um Quantenteleportation geht, denn auch dabei wird der Zustand eines Teilchens über große Entfernungen hinweg auf ein anderes gleiches Teilchen übertragen. Dabei wird der Zustand des ersten Teilchens verändert und man hat tatsächlich eine Art Teleportation, und keine Kopie.

            

Expertenabschnitt: Dieser Abschnitt enthält tiefergehende Informationen, für die zum Teil zusätzliches Fachwissen notwendig ist.

Beweis durch Widerspruch (an einem Beispiel). Annahme: Es gebe einen Quantenkopierer, der durch einen unitären Operator dargestellt wird, mit:

Dabei ist der Zustand, der kopiert werden soll, der Zustand, auf den kopiert werden soll (Leerzustand) und der Zustand des Kopierers, der sich bei dem Kopiervorgang ändern darf zu .

Ausgehend von ein System mit zwei Zuständen und berechnen wir:

Gleichzeitig folgt aber aus der Linearität von :

Da beide Rechnungen sich gegenseitig ausschließen, lässt sich dieser Zustand nicht kopieren .