Gerätesicherheitsgesetz
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Das Gerätesicherheitsgesetz regelte bis zum 30. April 2004 in Deutschland
- grundlegende Sicherheitsanforderungen für Geräte im Rahmen der Bestimmungen aus der EU (z.B. für Maschinen, Sportboote, Aufzüge, Spielzeug, elektr. Geräte für explosionsgefährdete Bereiche) und
- die Sicherheit bei Errichtung und Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Das Gerätesicherheitsgesetz wird ab dem 1. Mai 2004 durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GSPG abgelöst werden.