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Gerätesicherheitsgesetz

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Das Gerätesicherheitsgesetz regelte bis zum 30. April 2004 in Deutschland

  1. grundlegende Sicherheitsanforderungen für Geräte im Rahmen der Bestimmungen aus der EU (z.B. für Maschinen, Sportboote, Aufzüge, Spielzeug, elektr. Geräte für explosionsgefährdete Bereiche) und
  2. die Sicherheit bei Errichtung und Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.

Das Gerätesicherheitsgesetz wird ab dem 1. Mai 2004 durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GSPG abgelöst werden.