Franz von Pentz
Franz Heinrich Friedrich von Pentz (* 30. Oktober 1850 in Gremmelin; † 22. November 1908 in Teterow) war ein deutscher Jurist, Bürgermeister und Abgeordneter.
Leben
Franz von Pentz entstammte dem mecklneburgischen Uradelsgeschlecht von Pentz. Er war eines von 11 Kindern und er vierte Sohn des Domänenrats Gotthard von Pentz (1798–1878) auf Gremmelin und dessen Frau Marie, geb. von Hafften. Nach dem Besuch der Domschule Güstrow bis zum Abitur und Kriegsdienst im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten Rostock[1], Leipzig, München und ab Wintersemester 1873/74 wieder Rostock[2].
1875 bestand er sein Examen in Rostock und wurde zum Dr. jur. promoviert. Nach bestandenem Richterexamen 1879 wurde er Amtsrichter im Fürstentum Ratzeburg.
1880 wurde er Bürgermeister in Teterow. Hier blieb er bis an sein Lebensende. 1905 konnte er sein 25jähriges Amtsjubiläum feiern. Er vertrat die Stadt auf den ständischen Landtagen.
Seit 1883 war er Mitglied des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde.
Literatur
- Grete Grewolls: Wer war wer in Mecklenburg und Vorpommern. Das Personenlexikon. Hinstorff Verlag, Rostock 2011, ISBN 978-3-356-01301-6, S. 7445.
Weblinks
- ↑ Eintrag 1871 im Rostocker MAtrikelportal
- ↑ Eintrag 1873 im Rostocker Matrikelportal