Ausweisfälschung
Ausweisfälschung ist die Abänderung oder die Totalfälschung eines Ausweises oder Berechtigungsscheines. Meistens handelt es sich um amtliche Dokumente, z. B. Reisepässe.
Ziel der Ausweisfälschung ist das Vereiteln einer Identifizierung einer Person und/oder Ausnutzen von Berechtigungen von bestimmten Personen oder die Vortäuschung einer bestimmten Staatsangehörigkeit.
Durch einen ge- oder verfälschten Ausweis kann der "Inhaber" eine Zugangsberechtigung (z. B. Mitarbeiterausweis), eine Befähigung (z. B. Fahrerlaubnis, Pilotenschein, Schulabschluss, Approbationsurkunde), einen Status (z. B. Volljährigkeit, Diplomatenstatus), das Alter oder die Staatsangehörigkeit (Aufenthaltrecht) vortäuschen.
Zumeist werden Dokumente verfälscht.
Noch häufiger kommt es vor, dass Dokumente, die zu einem anderen - höherwertigen Dokument - führen, gefälscht werden; Beispiel: Es wird eine Geburtsurkunde gefälscht und diese einer Behörde vorgelegt, um einen Lichtbildausweis zu erhalten.
Falsche Ausweisdokumente sind an vielfältigen Sicherheitsmerkmalen erkennbar, die weitgehend geheim gehalten werden.
Fälscherwerkstätten sind häufig bei der organisierten Kriminalität angesiedelt. Besonders seitdem die digitale Bildbearbeitung alltäglich geworden ist, werden die Fälschungen immer raffinierter respektive einfacher.
Totalfälschungen
Totalfälschungen sind Urkunden, die physisch auf keinem Originaldokument basieren; Oder anders ausgedrückt: Vom Einband über den Buchblock, das Papier und die Eintragungen stammt alles vom Fälscher.
Verfälschungen
Verfälschungen sind Originaldokumente, die manipuliert werden. Bei den Änderungen kann es sich um das Auswechseln des Passbildes oder von Seiten handeln. Auch die Abänderung von Eintragungen (z. B. Geburtsdatum, Kinder, Dienstsiegel, Stempel) oder Löschung von Einträgen (z. B. "gilt nicht für ...") oder Seiten ist denkbar. Der am leichtesten zu verfälschende Ausweis ist der Sozialversicherungsausweis (kein amtliches Dokument); dieser enthält ein Feld für das Einfügen eines Passbildes, das man selbst ohne Kontrolle einkleben kann.
Strafrecht
Nach deutschen Strafrecht können u.a. folgende Straftaten in Frage kommen:
- Urkundenfälschung, § 267 StGB
- Mittelbare Falschbeurkundung, § 271 StGB
- Verändern von amtlichen Ausweisen, § 273 StGB
- Urkundenunterdrückung, § 274 StGB
- Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen, § 275 StGB
- Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, § 276 StGB
- Missbrauch amtlicher Ausweise, § 281 StGB
- Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen, § 132a StGB
- Personenstandsfälschung, § 169 StGB
- Bildung krimineller Vereinigungen, 129 StGB
Ausländern kann in Deutschland der gesamte Aufenthaltstitel entzogen werden, wenn dieser zum Beispiel unter Vorlage eines gefälschten Ausweises erschlichen worden ist (§§ 95, 96 Aufenthaltsgesetz).