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Krankenkasse

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Als Krankenkassen oder Krankenversicherer bezeichnet man Träger der Krankenversicherung. Sie sind Teil des Gesundheitssystems.

Deutschland

In Deutschland sind gesetzliche Krankenkassen (d.h. solche, die eine Gesetzliche Krankenversicherung anbieten) Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Man unterscheidet zwischen folgenden Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen bestehen für abgegrenzte Regionen, die sich auf verschiedene Bundesländer erstrecken können.
  • Betriebskrankenkassen können von Arbeitgebern mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Es kommt bisweilen vor, dass verschiedene Betriebskrankenkassen miteinander fusionieren.
  • Innungskrankenkassen können von Handwerksinnungen mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen gegründet werden. Auch sie können fusionieren.
  • See-Krankenkasse für Seeleute, siehe Seekasse
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen für Landwirte
  • Bundesknappschaft
  • Ersatzkassen.

Für Krankenkassen gilt das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Neben den gesetzlichen gibt es private Krankenkassen, d.h. solche, die die Private Krankenversicherung anbieten.

Schweiz

In der Schweiz sind Krankenkassen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (Vereine, Stiftungen, Genossenschaften oder Aktiengesellschaften) und sind nicht gewinnorientiert. Ihre Hauptaufgabe ist die soziale Krankenversicherung, sie können aber auch bestimmte Zusatzversicherungen für Sterbegelder und Invaliditätsentschädigungen anbieten.

Wird ein Versicherer zahlungsunfähig, so werden dessen Verpflichtungen von der Gemeinsamen Einrichtung übernommen, die als Stiftung von allen Versicherern gemeinsam betrieben wird.

Insgesamt sind in der Schweiz rund 90 Versicherer zugelassen, die aber teilweise nur regional tätig sind.

Siehe auch: http://www.bag.admin.ch/kv/grundlag/d/index.htm (Bundesamt für Gesundheit)