Krankenversicherungsgesetz
Allgemeines
Das Krankenversicherungsgesetz (kurz: KVG; lang: "Bundegesetz über die Krankenversicherung") dient in der Schweiz dazu, alle Bevölkerungsschichten im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören.
Alle Krankenversicherungsgesellschaften nehmen am "freien" Markt teil und müssen einen Mindestkatalog an Leistungen übernehmen (die sog. Grundversicherung). So sollte es den Versicherungsnehmenden möglich sein, die Leistungen der einzelnen Gesellschaften einfach miteinander zu vergleichen.
Inkrafttreten und Revision
Viel zu Reden gab die Inkraftsetzung des KVG im Jahre 1994 durch Bundesrätin Ruth Dreifuss. Durch verschiedene Massnahmen sollten die Prämien der Versicherungen gesenkt und so die Bevölkerung entlastet werden. Wie wir heute wissen, ist dies nur teilweise gelungen: Den starken Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen konnte auch die Bunderätin nicht voraussehen und so leiden die Schweizer EinwohnerInnen unter jährlich steigenden Prämien.
Vor 1994 war zwar die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse in der Schweiz bereits obligatorisch, der Leistungskatalog aber nur rudimentär geregelt. So war ein Vergleich der verschiedenen Kassen ausgesprochen schwierig und die Prämienstruktur völlig intransparent.
Unterdessen wurde das KVG bereits sanft revidiert und eine 2. Revision ist bereits beim Nationalrat in der Vernehmlassung.
Zukunft
Der politische Druck aus der Bevölkerung für eine griffige Revision steigt mit jeder Prämienerhöhung. Für viele Familien ist der Kostendruck, verursacht durch die Krankenkasse, ausgesprochen hoch. Es besteht dringender Handlungsbedarf, diese Kostenspirale zu durchbrechen.