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Übertretung

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Die Übertretung ist die Verletzung von Regeln, die nicht zwingend eine Sanktion auslöst.

Als Begriff des Strafrechts bezeichnet die Übertretung die schwächste Form einer Straftat (geringere Schwere als das Vergehen und das Verbrechen). Diese Dreiteilung, die für das kontinentaleuropäische Recht typisch ist, beruht auf der im Code Napoléon entwickelten Grundsystematik der strafbaren Handlungen.

In Deutschland waren Übertretungen bis zu ihrer Abschaffung durch die Änderung des Einleitungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) im Jahre 1974 Tatbestände, die mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 500 DM geahndet werden konnten (etwa Mundraub). Bereits seit Ende der 60-er Jahre waren die meisten Übertretungstatbestände sukzessive entweder in Vergehen oder in Ordnungswidrigkeiten umgewandelt worden. Gewisse Regelungen wurden im Rahmen der Reform auch endgültig entkriminalisiert.

In vielen anderen europäischen und außereuropäischen Rechtsordnungen (insbesondere des romanischen Rechtskreises) existieren Übertretungen (strafrechtlich verfolgbare Bagatelldelikte) auch weiterhin und nehmen in der Praxis und Systematik meist eine mit den deutschen Ordnungswidrigkeiten vergleichbare Stellung ein.