Deutsche Volksliste
Die Deutsche Volksliste (DVL) war eine Liste, die von den Nationalsozialisten im besetzten Polen, teilweise auch in Oberschlesien und im "Reichskommissariat Ukraine" erhoben wurde. Die Bevölkerung wurde dabei in verschiedene Abteilungen eingeteilt. Offiziell galten dafür ausschließlich die rassischen Kriterien der "Nürnberger Gesetze", de facto wurden aber je nach den Bedürfnissen der Wehrmacht, Kriegsindustrie und je nach NS-Gau andere Gesichtspunkte höher gewichtet. Die Liste wurde bis Ende März 1942 erhoben: Die Bevölkerung musste einen Antrag auf Eintragung in die "Deutsche Volksliste" stellen. Die Einteilung erfolgte durch die entsprechende Zweigstelle der DVL in "Abteilungen" (Unterschiede bei Ausweisen, Rechtsabstufungen, Lebensmittelkarten etc.): [[Volksliste I: sog. 'Bekenntnisdeutsche', die sich vor dem Krieg für das "deutsche Volkstum" eingesetzt hatten (Volksdeutsche)]] Volksliste II: Deutschstämmige, deren Familien an deutscher Sprache und Kultur festgehalten hatten (Deutschstämmige) Volksliste III: Im Sinne der NS-Rassepolitik zur Eindeutschung fähige Menschen - auf Widerruf (Eingedeutschte) Volksliste IV: Gemäß Rassegutachten nach Umerziehung im "Alt-Reich" allenfalls zur Eindeutschung fähige "Schutzangehörige" (Rückgedeutschte) Die Einteilung in die verschiedenen "Abteilungen" hatte umfangreiche Folgen in allen Bereichen des Lebens, von der Lebensmittelration über die Gesundheitsversorgung bis zur Bildung. Je ungünstiger die Eingruppierung, desto schwieriger die u.a. kriegsbedingte (Über-)Lebenssituation. Wer nicht in den vier Listen eingetragen war, wurde als Pole eingestuft und musste mit brutalen Repressalien rechnen. Weil das besetzte Polen in den "Warthegau" und das "Generalgouvernement" aufgeteilt wurde und das Reich den "Warthegau" für die Besiedlung durch "Deutschblütige" beanspruchte, wurden "Unerwünschte" rücksichtslos vertrieben. Rechtlos vegetierten sie mit Hungerrationen dahin. Diese Liste führte dazu, dass Mitglieder einer Familie oft unterschiedlich eingestuft wurden. Nach dem Krieg galten Menschen, die als "Volksdeutsche" eingestuft worden waren, in Polen als Verräter. Im "Generalgouvernement" durften polnische Staatsbürger/innen beantragen, sich in die "DVL" eintragen zu lassen; es lebten dort zwar einige "Volksdeutsche", doch war es früher kein Reichsgebiet. Wer sich auf Reichsgebiet weigerte, eine "DVL"-Eintragung zu zu beantragen, wurde "umgesiedelt". Die Antragsteller wurden "rassisch" überprüft und, falls sie nur "DVL" III oder IV erhielten, durften sie sich zwar zu ihrer polnischen Abkunft bekennen, was aber Deportation ("Reichseinsatz") bedeuten konnte. Nach dem Krieg stellte die Volksrepublik Polen z.B. solche Menschen, die sich zur Eintragung in die "DVL" regelmäßig genötigt gesehen hatten, als "faschistisch-hitleristische" Kollaborateure dar, was die rechtliche Begründung übler Repressalien ermöglichte (anfangs z.B. Lagerhaft und "Umsiedlung").