Die Liste der 1946 vom Anschluss an das Saarland betroffenen Gemeinden zeigt eine vollständige Übersicht über die von der französischenMilitärregierung und den saarländischen Zivilbehörden in den Jahren 1946 und 1947 erlassenen Verordnungen und anderer Verfügungen hinsichtlich der Änderungen in der territorialen Zuordnung von insgesamt 155 Gemeinden im Gebiet der heutigen LänderRheinland-Pfalz und Saarland.
Karte des Saarlandes 1946/1947, Gouvernement Militaire de la Sarre, Section Urbanisme et Reconstruction (Hrsg.): Urbanisme en Sarre, 1947, Kartenmaßstab: 1 : 600.000
Am 18. Juli 1946 erließ das französische Oberkommando in Deutschland eine Verfügung bezüglich der Organisation der Verwaltung des Saargebietes. Die aus dem Gebiet der übrigen Französischen Besatzungszone dem Saargebiet angegliederten Gemeinden wurden den Landkreisen Saarburg und St. Wendel angeschlossen.[2]
Landkreis Saarburg
Folgende, vorher zum Landkreis Trier gehörende Gemeinden wurden dem Landkreis Saarburg zugeordnet:
Am 1. Oktober 1946 wurden vom RegierungspräsidentenNeureuter, mit Zustimmung der Militärregierung, verschiedene Änderungen hinsichtlich der verwaltungsmäßigen Organisation des Saargebietes bekannt gemacht:[3]
Aus dem Kreis St. Wendel wurden die Gemeinden Steinbach und Wetschhausen aus- und den Kreis Ottweiler eingegliedert (nicht in obiger Tabelle berücksichtigt).
Verordnung Nr. 93 vom 6. Juni 1947
Am 6. Juni 1947 erließ General Kœnig eine Verordnung betreffend der „Neuorganisation der Verwaltung der Rheinpfalz und des Saargebietes“. In dieser sind die 61 Gemeinden genannt, die vom „Saargebiet“ (Saarland) an die „Rheinpfalz“ (Rheinland-Pfalz) zurückgeführt sowie 13 Gemeinden, die dem Saargebiet neu angeschlossen wurden.[6]
Die Gemeinden gehörten bis dahin zu den Landkreisen Birkenfeld und Kusel (siehe obige Tabelle) und wurden laut Verfügung vom 7. Juni 1947 dem Landkreis St. Wendel angeschlossen.[7]
Insgesamt 20 Gemeinden des Landkreises Saarburg verblieben im Saargebiet und wurden durch Verfügung des Generalverwalters Laffon vom 7. Juni 1947 zum 8. Juni 1947 dem Landkreis Merzig-Wadern angeschlossen.[7]
Die dreizehn am 6. Juni 1947 dem Saargebiet aus den Landkreisen Birkenfeld und Kusel zugewiesenen Gemeinden wurden dem Landkreis St. Wendel zugeordnet. Verwaltungsmäßig sollte dieser Anschluss zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.[7]
Nachträgliche Eingliederung von 1949
Am 23. April 1949 wurden Kirrberg sowie ein kleines Gebiet bei Höchen ebenfalls dem Saarland angegliedert.[8] Aufschluss darüber gibt die unten verlinkte Karte.
↑Amtsblatt des Regierungspräsidiums Saar, Jahrgang 1946, Nr. 32, S. 131: „Anschluß von Gemeinden an die Délégation Supérieure de la Sarre“ vom 18. Juli 1946 (Universität des Saarlandes)
↑Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland, Jahrgang 1946, Ausgabe 29, S. 147. Verfügung Nr. 73 vom 18. Juli 1946: „Organisation der Verwaltung des Saargebietes“ (Deutsche Nationalbibliothek (Memento des Originals vom 15. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/deposit.ddb.de)
↑Amtsblatt des Regierungspräsidiums Saar, Jahrgang 1946, Nr. 47, S. 198: „Anordnung über die verwaltungsmäßige Organisation des Saargebietes“ vom 1. Oktober 1946 (Universität des Saarlandes)
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Ilse Dorothee Pautsch: Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland – 1953, Band 1, R. Oldenbourg Verlag München, 2001, S. 312 ISBN 3-486-56560-5 (Google Books)
↑Amtsblatt der Verwaltungskommission des Saarlandes, Jahrgang 1946, Nr. 55, S. 237: „Ergänzung der Anordnung über die verwaltungsmäßige Organisation des Saargebiets“ vom 8. November 1946 (Universität des Saarlandes)
↑Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland, Jahrgang 1947, Ausgabe 77, S. 765. Verordnung Nr. 93 vom 6. Juni 1947: „Neuorganisation der Verwaltung der Rheinpfalz und des Saargebietes“ (Deutsche Nationalbibliothek (Memento des Originals vom 15. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/deposit.ddb.de)
↑ abcAmtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland, Jahrgang 1947, Ausgabe 77, S. 768. Verfügung Nr. 215 vom 7. Juni 1947: „Anschluß von Gemeinden an die Kreise Merzig-Wadern und St. Wendel“ (Deutsche Nationalbibliothek (Memento des Originals vom 15. Februar 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/deposit.ddb.de)
↑Amtsblatt des Saarlandes, Jahrgang 1949, Ausgabe 26, S. 377: „Gesetz betreffend Einführung der saarländischen Gesetzgebung in den eingegliederten Gebieten“ vom 22. April 1949 (Universität des Saarlandes)