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Exit (Schweiz)

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EXIT (Deutsche Schweiz) Vereinigung für humanes Sterben
Logo
Zweck: Leitbild: „Selbstbestimmung der Menschen im Leben und im Sterben“
Präsidentin: Marion Schafroth
Gründungsdatum: 3. April 1982
Mitgliederzahl: rund 120'000[1]
Mitarbeiterzahl: 23 Vollzeitstellen verteilt auf 30 Personen
Sitz: Zürich, Büros in Bern, Basel und Giubiasco
Website: http://www.exit.ch/

Unter dem Namen EXIT bestehen zwei voneinander unabhängige Schweizer Vereine, die sich für die Sterbehilfe einsetzen und diese in Form der Suizidbegleitung auch leisten, EXIT A.D.M.D. in der französischen Schweiz (Romandie) und EXIT in der Deutschschweiz und italienischen Schweiz.

Geschichte

Die Idee zur Gründung ist eng mit Hedwig Zürcher (* 1905, ehemalige Lehrerin aus Bern) verbunden.[2] Sie war an unheilbarem Schilddrüsenkrebs erkrankt und setzte 1989 mit Hilfe von EXIT ihrem Leben ein Ende.[3]

EXIT A.D.M.D. (Association pour le Droit de Mourir dans la Dignité) wurde am 23. Januar 1982 gemeinsam von 20 Personen in Genf gegründet, die Gründung von EXIT (Deutsche Schweiz) folgte am 3. April 1982, ebenfalls von Hedwig Zürcher (erste Vizepräsidentin) und Walter Baechi (erster Präsident) sowie 69 weiteren Personen.[4] Beide Organisationen bezeichnen sich als unabhängige Schwesterorganisationen, die aber ideell miteinander verbunden sind.[2] Für das Jahr 1994 wird der Sitz in Grenchen SO und eine Mitgliederzahl von 51'000 angegeben.[3]

Mitgliedschaft und Mitgliederzahlen

Mietglied können Personen werden, die das 18. Altersjahr vollendet haben und das schweizerische Bürgerrecht besitzen oder als Ausländer in der Schweiz wohnhaft sind.[5] Gemäss einer Medienmitteilung 2019 zählt EXIT (Deutsche Schweiz) mit Sitz in Zürich mittlerweile mehr als 120'000 Mitglieder[6]. EXIT (Romandie) mit Sitz in Genf hat im Jahr 2019 rund 29'000 Mitglieder[7] Beide Organisationen bezeichnen sich selbst als politisch und konfessionell neutral und sind Mitglied der „World Federation of Right-to-Die-Societies“.[8]

Tätigkeit

Die Tätigkeitsbereiche von Exit sind: Patientenverfügungen, Palliative Care mittels eigener Stiftung, Beratungen im Fall von Krankheit oder Altersbeschwerden einschliesslich der Gewährung von Rechtsschutz, Suizidprävention und Suizidbegleitungen.[9]

Suizidbegleitung

EXIT leistet eine Suizidbegleitung nur für Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt und Schweizer Bürger oder in der Schweiz wohnhaft sind.[10]

Es gelten für eine Gewährung der Suizidbegleitung entsprechend dem Leitbild fünf Bedingungen[11]: Die sterbewillige Person muss voll urteilsfähig sein im Bewusstsein des eigenen Handelns, es muss sicher sein, dass sie nicht im Affekt handelt, es muss ein dauerhaft anhaltender Sterbewunsch bestehen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Person nicht von Dritten beeinflusst wird und den Suizid eigenhändig ausführt.[12] Zudem begleitet EXIT nur Menschen mit hoffnungsloser Prognose, oder mit unerträglichen Beschwerden, oder mit unzumutbarer Behinderung beim Suizid.

Die genaue Prüfung dieser Fakten und ggf. dann eine Suizidbegleitung wird nach Angaben von Exit durch einen Personenkreis realisiert, der über die „notwendige Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und die entsprechenden Kompetenzen verfügt" und eine einjährige Schulung absolviert hat mit laufenden Weiterbildungen. Laut Exit kommen viele Begleiter aus medizinischen oder sozialen Berufen[13]

Nach der Bereitschaft von EXIT, die Person zu begleiten, kann der Zeitpunkt von der sterbewilligen Person jederzeit selbst bestimmt werden.[2] Neben der Begleitung geht es auch darum, im Falle der Realisierung des Wunsches auf Freitod eine solche Methode und einen solchen Ablauf wählen zu können, die zuverlässig sind, keine anderen Menschen gefährden und keine zusätzlichen Schädigungen durch Fehlschläge bewirken, welche die Lebensqualität weiter einschränken können.[2]

2017 forderte EXIT eine weitere Liberalisierung der Sterbehilfe.[14] Auf der EXIT-Generalversammlung 2019 wurde entschieden, dass der Verein sein Engagement für einen erleichterten Zugang von betagten Menschen zum Sterbemittel intensivieren soll.[15]

Einzelnachweise

  1. Auf einen Blick bei exit.ch
  2. a b c d EXIT (Hrsg.) 30 Jahre Einsatz für Selbstbestimmung. Festschrift
  3. a b Focus Nr. 12 vom 21. März 1994
  4. Geschichte von EXIT auf www.exit.ch
  5. Mitglied werden auf exit.ch
  6. EXIT hat mehr leidende Menschen begleitet. 6. Dezember 2018, abgerufen am 21. Mai 2019.
  7. André Baechler: Association Exit A.D.M.D. Suisse romande - Accueil. Abgerufen am 21. Mai 2019 (fr-FR).
  8. Mitgliedsverbände der World Federation of Right to Die Societies
  9. Exit auf einen Blick auf www.exit.ch
  10. Schweiz wird attraktiver für Sterbetouristen. Tages-Anzeiger vom 7. November 2015.
  11. https://www.exit.ch/freitodbegleitung/bedingungen/
  12. Bedingungen für Freitodhilfe, Exit.ch
  13. FreitodbegleiterInnen bei www.exit.ch
  14. Tina Huber: Sterbehilfe soll weiter liberalisiert werden. Tages-Anzeiger, 3. Juni 2017, abgerufen am 1. November 2017.
  15. Den Altersfreitod weiter enttabuisieren. 6. Dezember 2018, abgerufen am 21. Mai 2019.