Krone von Aragonien
Die Krone Aragonien (span. Corona de Aragón, katalan. Corona d'Aragó) war ein historisches Staatsgebilde, das von 1137 bis zum Ende des Mittelalters bestand und sich im Laufe der Zeit von den ursprünglichen Kerngebieten Aragonien im engeren Sinne und Katalonien auf einen großen Teil des Mittelmeerraumes ausdehnte.

Aragonien hatte 1035 unter Ramiro I. die Unabhängigkeit von Navarra erreicht. Alfons I von Aragon (1104 – 1134) gelang durch seine Hochzeit mit der Tochter Alfons' VI. von Kastilien von 1109 – 1114 eine kurzzeitige Vereinigung der Königreiche von Aragon und Kastilien-León. Nach seinem Tod wurden die beiden Kronen wieder separiert. Sein Bruder Ramiro II (Aragón) von Aragon (1134 – 1137) erhielt die aragonesische Krone. Ramiros Tochter Petronilla (1136 - 1173) wurde 1137 im Alter von einem Jahr per Ehevertrag mit dem Grafen Ramón Berenguer IV von Barcelona (1113 – 1162) verheiratet. Im Jahr 1164 erreichte Petronilla für ihren Sohn Alfons II (1157 – 1196) die dauerhafte politische Vereinigung von Aragón und Katalonien. [1] Infolge der Hochzeit von Petronilla und Ramón Berenguer, dem Grafen von Barcelona, entstand also die Staatsgemeinschaft aus dem eigentlichen Königreich Aragonien und Katalonien, die sich später auf das Königreich Valencia und weitere Gebiete ausdehnte. Innerhalb dieser Staatsgemeinschaft behielten die einzelnen Teilgebiete ihre innere Selbständigkeit, lediglich auf außenpolitischem Gebiet waren sie unter einem gemeinsamen Monarchen vereint.
Dieses Reich hatte sein Zentrum in Katalonien, so dass es manchmal von Historikern als Katalonien-Aragonien bezeichnet wird. Barcelona war somit das tatsächliche Zentrum eines mediterranen Reiches, das das Mittelmeer kontrollierte und bedeutende Auswirkungen auf das Seerecht hatte (zum Beispiel die katalanischen Llibre del Consolat del Mar).
1172 wurde die Grafschaft Roussillon ererbt, 1235 die Balearen und 1238 Valencia erobert. Mit der Vertreibung der Anjou aus Palermo 1282 („Sizilianische Vesper”) konnte von Peter III. Sizilien gewonnen werden, im Jahre 1323 auch Sardinien. In Neapel regierten die Anjou weiter, bis 1442 Alfons V. das Königreich für Aragón eroberte, allerdings beschwor dies Konflikte mit Frankreich herauf, da die französischen Könige sich als rechtmäßige Erben der Anjou verstanden. Die dynastische Vereinigung von Kastilien und Aragonien 1479, als Ferdinand II. von Aragonien Isabella von Kastilien heiratete, führte zu der Schaffung eines einheitlichen Spaniens als eigenständiges Völkerrechtssubjekt 1516.
Anhang
Fußnoten
- ↑ Peer Schmidt (Herausgeber): Kleine Geschichte Spaniens, p. 56
Siehe auch
Literatur
- Peer Schmidt (Herausgeber): Kleine Geschichte Spaniens, Stuttgart 2004, Reclam, ISBN 3-15-017039-7