Liste der Provinzen Spaniens
Spaniens Verwaltung gliedert sich in 17 autonome Regionen und zwei autonome Städte mit unterschiedlichen Ausmaßen an Eigenständigkeit. Der Staatsverband ist unterhalb der autonomen Regionen und Städte in 50 Provinzen unterteilt. Viele dieser Provinzen werden nach der jeweiligen Hauptstadt benannt. Lediglich zwei Städte, Mérida in Extremadura und Santiago de Compostela in Galizien, sind zwar Hauptstadt einer autonomen Region, jedoch nicht Hauptstadt einer Provinz.
Sieben autonome Regionen bestehen aus einer einzigen Provinz: Asturien, Balearen, Kantabrien, La Rioja, Madrid, Murcia und Navarra.
Die Provinzen untergliedern sich ihrerseits in Gemeinden (span. municipios). Siehe hierzu die Liste der Gemeinden in der jeweiligen Provinzen.
Institutionen und Funktion
In denjenigen autonomen Regionen, die aus mehreren Provinzen bestehen, verfügen die Provinzen über jeweils über eine Diputación Provincial als eigenes Selbstverwaltungsorgan zwischen Region und Gemeinden (municipios).
Außerdem wird die Einteilung in Provinzen von spanischen Zentralverwaltung sowie zu statistischen Zwecken verwendet. Bei den Wahlen zum spanischen Pasrlament dienen die Provinzen als Wahlkreise. Dabei wird in jeder Provinz nach Verhältniswahlrecht eine ihrer Einwohneranzahl entsprechende Zahl von Abgeordneten gewählt.
Geschichte
Die heutigen spanischen Provinzen wurden im Jahre 1833 durch die Verwaltungsreform von Javier de Burgos geschaffen. Dabei wurden die größeren historischen Territorialeinheiten aufgelöst und das spanische Territorium nach dem Vorbild der französischen Départements in ungefähr gleich große Provinzen aufgeteilt, die jeweils nach ihrer Hauptstadt benannt wurden. Lediglich die baskischen Povinzen Vizcaya, Guipúzcoa und Álava sowie Navarra behielten ihre traditionelle Steuerautonomie und ihre alten Namen.
Die Einteilung in Provinzen blieb bis zur Verabschiedung der neuen spanischen Verfassung von 1978 die Grundlage der territorialen Gliederung Spaniens. Lediglich während der zweiten spanischen Republik besaßen Katalonien (ab 1931) und das Baskenland (ab 1936) autonome Regionalregierungen.
Durch die Verfassung von 1978 wurde die Bildung von autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) aus einer oder mehreren Provinzen ermöglicht. In den sieben autonomen Regionen, die nur aus einer Provinz bestehen (Asturien, Balearen, Kantabrien, La Rioja, Madrid, Murcia und Navarra) gingen die Selbstverwaltungsfunktionen der Provinzen auf die neugeschaffenen Regionen über. Die Provinzen Oviedo (Asturien), Palma de Mallorca (Balearen), Santander (Kantabrien) und Logroño (La Rioja) übernahmen auch den Namen der jeweiligen Region anstelle des Namens der Hauptstadt. In den übrigen Regionen bestehen die Provinzen als eigene Ebene der Selbstverwaltung fort. Vor allem in Katalonien wird die Provinzeinteilung jedoch als künstlich betrachtet und gefordert, sie durch die Comarcas zu ersetzen.