Portal Diskussion:Recht
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Bearbeitung des Portal:Recht | ||||||||
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Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
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Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
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Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz
Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)
- Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)
- Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET) - Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)
- Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)
- Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)
- Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)
- Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
- Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)
- Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)
- Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)
- Hallo Mitarbeiter des Portals, nachdem ich meine Auszeit von Wikipedia hoffentlich abgeschlossen habe möchte ich die angefangenen Arbeiten endlich zu Ende führen :) Von daher ein Ping an W!B:, DiRit, Alros002, Philipp1977, Aktenstapel und alle anderen Interessierten die Entwicklung der IB geht weiter :) --Markus S. (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Markus S., was für Arbeiten sind denn zu Ende zu bringen? Aus meiner Sicht passt die Box ganz gut. Ich habe zuletzt die häufig benutzten Abkürzungen durch Wikipedia:Lua/Modul/Vorlage:Infobox Gesetz hinterlegt, was in den meisten Fällen funktioniert. Was ist aus deiner Sicht geplant? --Aktenstapel (Diskussion) 13:32, 9. Feb. 2016 (CET)
- Hallo Mitarbeiter des Portals, nachdem ich meine Auszeit von Wikipedia hoffentlich abgeschlossen habe möchte ich die angefangenen Arbeiten endlich zu Ende führen :) Von daher ein Ping an W!B:, DiRit, Alros002, Philipp1977, Aktenstapel und alle anderen Interessierten die Entwicklung der IB geht weiter :) --Markus S. (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)
- Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)
- Hallo Markus S., hat sich diese Sache mittlerweile erledigt? Danke, --Gnom (Diskussion) 16:36, 19. Mai 2018 (CEST)
Revision der Kategorie:Rechtsgeschichte
Die Kategorie:Rechtsgeschichte ist in den vorstehenden Kategorie-Diskussionen schon mehrfach angesprochen worden. Klärungsbedürftig scheint mir hier folgendes:
a) Die Kategorie ist im Ansatz zu Recht weitgehend parallel zu den Kategorien des geltenden Rechts gestaltet. So gibt es eine Untersortierung in der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat und eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet. Weiter haben wir Parallelen zu den juristischen Berufen und den Rechtswissenschaftlern in der Kategorie:Historischer juristischer Beruf und Kategorie:Rechtshistoriker, Parallelen zur Rechtsquellensammlung mit Kategorie:Historische Rechtsquelle und zu den Gerichtsentscheidungen mit Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung. Schließlich gibt es den Sonderfall der Kategorie:Rechtsgeschichtliches Museum, die ich als Kategorie aber für sinnvoll halte, so dass man sich hier allenfalls die Befüllung und die Unterkategorien ansehen müsste.
Fremdkörper scheinen mir bei der ersten Zuordnung die Kategorie:Antisemitisches Recht, die ggf. in den Strang der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet einsortiert werden müsste, wenn sie nicht als Schnittmengenkategorie besser in der Kategorie:Recht im Kontext aufgehoben wäre, und die Kategorie:Justizirrtum, die ich gern als Unterkategorie in die Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung einordnen würde. Schließlich ist die Kategorie:Ständegesellschaft meiner Meinung nach hier Fehl am Platz. Einzelne Artikel dieser Kategorie werden von rechtsgeschichtlicher Bedeutung sein, aber das Thema der Ständegesellschaft an sich ist in der Kategorie:Sozialgeschichte wohl besser aufgehoben.
Meinungen hierzu?
b) In der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat habe ich die bislang separat stehende Kategorie:Recht nach historischem Staat als Unterkategorie eingestellt. Ist das konsensfähig?
c) Schwierigkeiten macht einmal mehr die Kategorie:Recht nach Rechtsgebiet. Wenn wir die im geltenden Recht als Beschlusslage angenommene Vorrangstellung rechtsvergleichender Lemmata durchführen wollten, dürften wir Kategorien nach dem Schema xy-Rechtsgeschichte nur bilden, wenn es dazu rechtshistorisch-vergleichende Literatur gibt, wenigstens das entsprechende Rechtsgebiet aber rechtsvergleichend für mehrere Rechtsordnungen abgegrenzt und definiert ist. Bedeutung könnte das etwa für die Kategorie:Lebensmittelrechtsgeschichte haben. Gibt es diesen Begriff tatsächlich länderübergreifend oder dürften wir sonst nur von einer Deutschen Lebensmittelrechtsgeschichte usw. sprechen?
d) Eine weitere Aufgabe dürfte natürlich die Einordung der aktuell 143 direkt in der Kategorie:Rechtsgeschichte gelisteten Artikel in die entsprechenden Unterkategorien sein.
-- Stechlin (Diskussion) 12:34, 3. Okt. 2016 (CEST)
- Mir leuchten deine Ideen ein; ad a) würde ich Antisemitisches Recht auch eher nach Kontext verschieben, Justizirrtum gehört auch für mich zur Gerichtsentscheidung, Ständegesellschaft ist sicherlich besser unter Sozialgeschichte aufgehoben. Ad b): Hier habe ich so meine Zweifel, ob es sinnvoll ist, die seltsame Kategorie des Rechts untergegangener Staaten in die Kategorie Rechtsgeschichte existierender Staaten einzuordnen, ich würde Recht nach historischem Staat eher in der allgemeinen Rechtsgeschichte belassen. Ad c): No idea. Ad d): Dito, ich schaue aber mal mit. Wie wäre es, wenn du einen Hinweis an die WP:Redaktion Geschichte gibst, da sie zumindest am Rand mitbetroffen ist? Danke für deinen Einsatz, Gruß, --Andropov (Diskussion) 14:19, 3. Okt. 2016 (CEST)
- Danke für Deine Untestützung. Die Redaktion Geschichte kann von mir aus gern eingebunden werden; da die Kategorie:Rechtsgeschichte aber dort unproblematisch unter Kategorie:Geschichte nach Thema eingehängt ist, sollten wir damit vielleicht warten, bis sich abzeichnet, inwieweit größere Artikelinhalte aus dem historischen Kategorienstrang herauszufallen drohen. -- Stechlin (Diskussion) 15:21, 3. Okt. 2016 (CEST)
- Zu c) Ich denke, dass Rechtsgeschichte teils beschränkt auf eine Rechtsordnung, teils rechtsvergleichend betrieben wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:30, 17. Okt. 2016 (CEST)
- Danke für Deine Untestützung. Die Redaktion Geschichte kann von mir aus gern eingebunden werden; da die Kategorie:Rechtsgeschichte aber dort unproblematisch unter Kategorie:Geschichte nach Thema eingehängt ist, sollten wir damit vielleicht warten, bis sich abzeichnet, inwieweit größere Artikelinhalte aus dem historischen Kategorienstrang herauszufallen drohen. -- Stechlin (Diskussion) 15:21, 3. Okt. 2016 (CEST)
- Danke Gnom,
wenn aber Rechtsgeschichte ebenso wie die Beschäftigung mit geltendem Recht teils rechtsvergleichend, teils beschränkt auf eine Rechtsordnung betrieben wird, bedeutet das nicht, das auch das Kategoriensystem in beiden Fällen gleichermaßen aufgebaut sein müssste, also analog zu den geltenden Termini in eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Thema und eine Kategorie:Rechtsgeschichte (Rechtsordnung)? -- Stechlin (Diskussion) 22:22, 17. Okt. 2016 (CEST)- @Stechlin: Wahrscheinlich ja. Was machen wir jetzt mit dieser eingeschlafenen Diskussion? --Gnom (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2018 (CEST)
- Danke Gnom,
- @Gnom: Ich denke mit der Diskussion machen wir dasselbe wie mit dem rechtlichen Kategoriensystem insgesamt: Da ich alleine nicht die Kraft habe, die notwendige Revision voranzutreiben und sich außer mir niemand dafür interessiert, lassen wir es liegen und vermodern. Gruß -- Stechlin (Diskussion) 12:48, 23. Mai 2018 (CEST)
- Ich verstehe deine Frustration, Stechlin. Das Problem scheint mir aber eher im Fachlichen angesiedelt. Die Kategorien sind ja kein Glasperlenspiel, das so oder auch anders verlaufen könnte, sondern sie folgen der Gliederung der Fächer, alles andere wäre OR/TF, und die Rechtsgeschichte hat vor allem eine Gliederung in Germanistik und Romanistik. In neuerer Zeit sind transnationale Richtungen und die juristische Zeitgeschichte hinzugekommen. Man lese einmal die Veröffentlichungen des MPIER, dann erhält man einen guten Überblick über das Fach heute. Alle Fragen, die du aufgeworfen hast, können damit beantwortet werden. Da ich weiterhin kein Primat des Außenseiterfachs Rechtsvergleichung für die Rechtswissenschaft erkennen kann, lehne ich es ohnehin ab, irgendetwas auf dieser Grundlage aufzubauen oder zu erhalten. Und ja, um konkret zu werden, eine Kategorie:Antisemitisches Recht würde ich auch am ehesten unter Kategorie:Recht im Kontext einordnen, denn das ist nun wirklich kein „Rechtsgebiet“. Rechtsgebiete wären das Privatrecht oder das Verfassungsrecht, während es hier wohl darum ging, rechtliche Phänomene mit entsprechender Stoßrichtung zusammenzufassen – auch das, übrigens, OR/TF und daher anzuzweifeln. Ein wissenschaftlicher Ansatz würde das jeweilige Thema im jeweiligen Rechtsgebiet (materiellrechtlich) in der jeweiligen Rechtordnung (rechtsvergleichend) in der jeweiligen Zeit (rechtshistorisch) einordnen.--Aschmidt (Diskussion) 16:21, 23. Mai 2018 (CEST)
- Es mag sein, dass man auf diesem Weg weiter käme, aber diese Diskussion war nur eine Facette von mehreren Fragen, die ich zum Kategoriensystem angestrengt habe. Gegenwärtig scheinen die verfügbaren oder einsatzwilligen Kräfte des Portals nicht auszureichen, um das bestehende System zu warten oder gar zu reformieren. Ich habe vor etwa 18 Monaten versucht, hier etwas zu bewegen, aber allein ist das weder inspirierend, noch zu bewältigen. -- Stechlin (Diskussion) 17:03, 24. Mai 2018 (CEST)
Kategoriensystematik Gewässer- und Seerecht
Ich habe hier einige Gedanken dazu aufgeschrieben. Wenn jemand sich gerne mit der Kategorien-Logik beschäftigt, würde ich mich über Kommentare dort freuen.
Nebenbei ist mir auch gerade aufgefallen, daß der kurze Artikel Baubetreuungsvertrag einer kleinen Überarbeitung bedarf. Die Formulierungen dort scheinen einem lexikalischen Artikel noch nicht angemessen.
nette Grüße, Kai Kemmann (Diskussion) 12:40, 17. Jul. 2017 (CEST)
Erbschleicherei
Guten Tag
Ich wirke in einem Verein gegen Erbschleicherei mit (www.erbschleicherei.org). Wir analysieren die uns zugetragenen Fälle, um daraus Verhaltensmuster aufzuzeichnen. Danach suchen und definieren wir Indizien, welche auf diese Verhaltensmuster passen. Auf diese Weise erkennen wir den Fortschritt einer Tat oder können eine Tat rekonstruieren. Erkennen WIR aus einem uns zugetragenen Fall Verdachtsmomente, weisen wir darauf hin. Und das bewährt sich in der Praxis: Über eine Gefährdungsmeldung konnten wir eine laufende Tat verhindern. Es war die Situation mit dem Rechtsanwalt, der in letzter Minute im Spital auftaucht und sich vom Erblasser über Täuschung die Vorsorgevollmachten etc. zuteilen lässt. Allerdings stand der Erblasser unter Einfluss von ihm extern verabreichten "Substanzen".
Klar möchten wir unser Wissen weiter geben. Deshalb verfassten wir zwei Bücher: Das erste hält Erbschleicherei als tatsächliche Gegebenheit fest. Das zweite zeigt auf, was ich oben kurz beschrieb. Mit einer kurzen Begriffserklärung auf wikipedia möchten wir das "Tabuthema" entzaubern. / Es ist mein Erstbeitrag. Die Übersicht aller Möglichkeiten und Regeln habe ich noch nicht.
Ja, ich weiss, dass Erbschleicherei kein Strafdelikt ist. Weder in der Schweiz, Deutschland noch in Österreich. Aber es ist der simple Wunsch unserer Vereinigung, die Legislative zur Erstellung eines Strafartikels zu bewegen.
Mein Artikelvorschlag ist vorbereitet unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Felix_Boller/Erbschleicherei_Artikelentwurf
Mein Mentor empfahl mir, mich an diese Diskussion zu wenden. Er wies mich darauf hin, dass die Zitierung eigener Werke und Organisationen nicht gerne gesehen wird. - Wenn dann alles ausdiskutiert und zur Veröffentlichung auf Wikipedia bereit ist, wird das wohl das geringste aller Probleme sein. - Ich danke für Euer konstruktives Mitwirken.--Felix Boller (Diskussion) 20:51, 3. Apr. 2019 (CEST)
- Hallo, Felix Boller, leider bezweifle ich die enzyklopädische Relevanz und die Neutralität Deines Artikels; siehe Relevanzkriterien und Was Wikipedia nicht ist. Ich sehe in Deinem Entwurf auch keine einzige Quelle außer Deinem Verein und dessen rechtspolitische Wünsche. Ob der Verein selbst die Relevanzkriterien erfüllt, kannst Du im ersten Link selber prüfen. Wenn Du die juristischen Fachkenntnisse hast, könntest Du allerdings den Artikel zur Erbunwürdigkeit um die Rechtslage in der Schweiz, etwa bei arglistiger Täuschung des Erblassers ergänzen. Dazu fehlen der WP noch Informationen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 21:53, 9. Apr. 2019 (CEST)>br>
- Hallo R2Dine. Wiki ist kein Wörterbuch, danke. / Eine meiner Anfangsfragen war, anhand welcher Grundlagen die Beurteilenden denn den Vorschlag beurteilen. Welches spezifische Fachwissen brauchen sie und wie belegen sie dieses? Was ist nicht neutral an diesem Entwurf? Wenn auch andere den Inhalt nicht als relevant erachten, ziehe ich den Artikel zurück. Dann belassen wir ihn mit einer Musikgruppe, zwei Theaterstücken und zwei Filmkomödien.
- ...und nein, ich schreibe keinen Artikel zu Erbunwürdigkeit in der Schweiz. Freundlich--Felix Boller (Diskussion) 22:56, 11. Apr. 2019 (CEST)
- Hallo Felix Boller, die WP dient der Wissensdarstellung. Ich sehe als erstes Problem schon die Frage nach einer allgemeingültigen Definition. Dein Definitionsversuch "Person, die sich auf unethische, aber nicht gesetzeswidrige Art eine Erbschaft aneignen will" ist bereits hochproblematisch ("aneignen"? - da wären wir wohl schon bei der Straftat, denn "Aneignung" von Sachen ist im Allgemeinen Bruch fremden Eigentums). Aber selbst, wenn man das Wort "aneignen" neutraler formulierte, bliebe der Rest des Definitionsversuchs eine leere Worthülse: Denn wann ist denn etwas "unethisch"? Das auszufüllen obliegt der Bewertung. Meistens geht es um umfangreiche komplexe Sachverhalte und um subjektive Moralvorstellungen, die einer Objektivierung kaum zugänglich sind. Auf dem Weg dorthin landen wir ganz schnell bei WP:KTF, aber vor allem - der Kollege R2Dine hat es bereits angedeutet - bei WP:POV.
- Das geht in der WP nicht. Die WP ist eine Enzyklopädie, kein Sprachrohr für Interessensvertretungen, mögen ihre Absichten auch legitim sein. Beste Grüße --Opihuck 00:57, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Danke, Der "Definitionsversuch" stammt ja nicht von mir. Ich habe lediglich den bestehenden Eintrag berücksichtigt. Bitte leitet Eure Kritik weiter an den Erstverfasser und dessen Gegenleser. / Wenn man die Tatmuster nicht analysiert, dann wird eine Objektivierung nie zugänglich. / Dass ein Artikel zu Erbschleicher relevant sei, belegt möglicherweise der bisher genehmigte Eintrag.--Felix Boller (Diskussion) 10:14, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Das geht in der WP nicht. Die WP ist eine Enzyklopädie, kein Sprachrohr für Interessensvertretungen, mögen ihre Absichten auch legitim sein. Beste Grüße --Opihuck 00:57, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Hallo Felix Boller, die WP dient der Wissensdarstellung. Ich sehe als erstes Problem schon die Frage nach einer allgemeingültigen Definition. Dein Definitionsversuch "Person, die sich auf unethische, aber nicht gesetzeswidrige Art eine Erbschaft aneignen will" ist bereits hochproblematisch ("aneignen"? - da wären wir wohl schon bei der Straftat, denn "Aneignung" von Sachen ist im Allgemeinen Bruch fremden Eigentums). Aber selbst, wenn man das Wort "aneignen" neutraler formulierte, bliebe der Rest des Definitionsversuchs eine leere Worthülse: Denn wann ist denn etwas "unethisch"? Das auszufüllen obliegt der Bewertung. Meistens geht es um umfangreiche komplexe Sachverhalte und um subjektive Moralvorstellungen, die einer Objektivierung kaum zugänglich sind. Auf dem Weg dorthin landen wir ganz schnell bei WP:KTF, aber vor allem - der Kollege R2Dine hat es bereits angedeutet - bei WP:POV.
- ...und nein, ich schreibe keinen Artikel zu Erbunwürdigkeit in der Schweiz. Freundlich--Felix Boller (Diskussion) 22:56, 11. Apr. 2019 (CEST)
- Hallo R2Dine. Wiki ist kein Wörterbuch, danke. / Eine meiner Anfangsfragen war, anhand welcher Grundlagen die Beurteilenden denn den Vorschlag beurteilen. Welches spezifische Fachwissen brauchen sie und wie belegen sie dieses? Was ist nicht neutral an diesem Entwurf? Wenn auch andere den Inhalt nicht als relevant erachten, ziehe ich den Artikel zurück. Dann belassen wir ihn mit einer Musikgruppe, zwei Theaterstücken und zwei Filmkomödien.
- Die Antwort auf die Äußerungen R2Dines klingt traurig und auch ein bisschen verletzt, was ich nachvollziehen kann, denn es wird ein (von mir unterstellt) hehres Ziel verfolgt. Meine beiden Vorredner haben alles angedeutet, was die der Artikelarbeit zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten betrifft, sodass ich nicht redundant werden will. Ich will daher - weil angefragt wurde, ob sich auch andere äußern könnten - mit einer Kurzanekdote um Verständnis für die beiden Rückantworten werben. Ich hatte einst den Artikel „Hochlandkaffee“, Name eines um Stuttgart herum bekannten Kaffeeherstellers, angelegt. Ich ließ mich von der (damals so empfundenen) Feinheit des Bohnengenusses, seinen Varietäten und der klein-feinen Solidität der Unternehmensstruktur leiten, obwohl ich wusste, dass - ob der Größe des Unternehmens - das ein Spiel auf „Messers Schneide“ würde. Es dauerte auch nicht sehr lange, bis ich auf die Relevanzkriterien aufmerksam gemacht wurde, weil keine überregionale Bedeutungsschwere erkennbar sei und die dargebotenen Unternehmenszahlen die Maßstäbe im Vergleich unterliefen. Ich will damit aufzeigen, dass konsensual geschaffene Kriterien die Artikelarbeit sehr deutlich beeinflussen. Und: Eigenwerbung ist unerwünscht (Kriterium). Beste Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 09:28, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Wie bringe ich den Artikel in den Modus, wo jeder ihn bearbeiten kann?--Felix Boller (Diskussion) 10:14, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Die Antwort auf die Äußerungen R2Dines klingt traurig und auch ein bisschen verletzt, was ich nachvollziehen kann, denn es wird ein (von mir unterstellt) hehres Ziel verfolgt. Meine beiden Vorredner haben alles angedeutet, was die der Artikelarbeit zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten betrifft, sodass ich nicht redundant werden will. Ich will daher - weil angefragt wurde, ob sich auch andere äußern könnten - mit einer Kurzanekdote um Verständnis für die beiden Rückantworten werben. Ich hatte einst den Artikel „Hochlandkaffee“, Name eines um Stuttgart herum bekannten Kaffeeherstellers, angelegt. Ich ließ mich von der (damals so empfundenen) Feinheit des Bohnengenusses, seinen Varietäten und der klein-feinen Solidität der Unternehmensstruktur leiten, obwohl ich wusste, dass - ob der Größe des Unternehmens - das ein Spiel auf „Messers Schneide“ würde. Es dauerte auch nicht sehr lange, bis ich auf die Relevanzkriterien aufmerksam gemacht wurde, weil keine überregionale Bedeutungsschwere erkennbar sei und die dargebotenen Unternehmenszahlen die Maßstäbe im Vergleich unterliefen. Ich will damit aufzeigen, dass konsensual geschaffene Kriterien die Artikelarbeit sehr deutlich beeinflussen. Und: Eigenwerbung ist unerwünscht (Kriterium). Beste Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 09:28, 12. Apr. 2019 (CEST)
@Stephan Klage: Das hehre Ziel und den guten Willen hatte ich durchaus erkannt. Deshalb wollte ich - wie von Felix Boller gewünscht - konstruktiv mitwirken. Dazu hatte ich einerseits auf die geltenden WP-Kriterien, andererseits aber auch auf derzeit noch fehlende Informationen in der WP hingewiesen, die ergänzt werden könnten. Das war bestimmt nicht verletzend gemeint. "Erbschleicherei" ist nun mal ein Begriff aus der Umgangssprache ohne (rechts)wissenschaftliche Relevanz. Und "der simple Wunsch unserer Vereinigung, die Legislative zur Erstellung eines Strafartikels zu bewegen", ist auch nicht Aufgabe der WP. Grüße, R2Dine (Diskussion) 12:07, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Korrekt: Es ist nicht die Aufgabe der WP für eine Strafnorm zu weibeln; auch nicht für eine Vereinigng. Aber etwas tiefgründigeres Verständnis zu diesem Umgangssprachlichen Begriff zu schaffen, könnte Aufgabe der WP sein. // Der Begriff ist im Rechtslexikon erfasst. Ist die WP-Sektion "Recht" der richtige Ort zur Behandlung dieses Themas? Wenn ja, dann möchte ich den vorbereiteten Artikel frei schalten für jedermanns Mitwirken. Wenn nein, dann bitte ich um Empfehlung einer geeigneten Sektion.
- Korrekt: Es ist nicht die Aufgabe der WP für eine Strafnorm zu weibeln; auch nicht für eine Vereinigng. Aber etwas tiefgründigeres Verständnis zu diesem Umgangssprachlichen Begriff zu schaffen, könnte Aufgabe der WP sein. // Der Begriff ist im Rechtslexikon erfasst. Ist die WP-Sektion "Recht" der richtige Ort zur Behandlung dieses Themas? Wenn ja, dann möchte ich den vorbereiteten Artikel frei schalten für jedermanns Mitwirken. Wenn nein, dann bitte ich um Empfehlung einer geeigneten Sektion.
- Besten Dank für Euer konstruktives Mitwirken. Freundlich --Felix Boller (Diskussion) 15:19, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Das Portal/Recht ist die richtige Adresse für deine Anfrage; das hattest du ja bereits von deinem Mentor erfahren. Ein Artikel aus dem Benutzernamensraum kann in der Weise "freigeschaltet" werden, indem er in der Artkelnamensraum verschoben wird. Davon würde ich dir im Moment allerdings abraten, solange der Artikelentwurf die Qualitätsmaßstäbe nicht erfüllt - und das tut er bei weitem nicht. Wird der Text in den Artikelnamensraum verschoben, dürftest du mit einem Löschantrag rechnen, der aller Wahrscheinlichkeit in Ansehung des derzeitigen Zustands glatt durchgehen wird. Dann wäre auch der Entwurf endgültig weg.
- Jetzt mal Butter bei die Fische, wie man im hohen Norden zu sagen pflegt: Du siehst doch an der Reaktion der Fachleute hier im Portal, dass man deinem Anliegen durchaus Interesse entgegenbringt. Die Wahrscheinlichkeit, den Text mit Substanz von einem neutralen Standpunkt betrachtet anzureichern, ist aber eher nur eine geringe. Ich wäre bereit, am Wochenende mal zu schauen, was ich in meinen Lehrbüchern zu dem Thema finde. Ich kann dir aber keine Versprechungen machen. Da der Text derzeit in deinem Benutzernamensraum steht, müsstest du mit der Bearbeitung durch Dritte einverstanden sein. Würdest du ein solches Einverständnis erteilen? Beste Grüße --Opihuck 18:48, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Claro, gerne. (Bitte mitteilen, falls ich Einstellungen verändern muss.) Bin wie immer auch neugierig auf frische Quellenangaben.--Felix Boller (Diskussion) 23:30, 16. Apr. 2019 (CEST)
- Den Lösungsansatz und den Link zur Anlaufstelle löschte ich. Dafür ergänzte ich den Text mit einem Link zum englischsprachigen "Confidence Trick". - Kamen Sie bereits dazu, in Ihren Lehrbüchern nachzuschlagen? Besten Dank für Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüsse--Felix Boller (Diskussion) 11:06, 2. Mai 2019 (CEST)
- Ja, aber, was ich gefunden habe, reicht nicht für einen fundierten Artikel. Ich suche weiter. --Opihuck 20:58, 2. Mai 2019 (CEST)
- Den Lösungsansatz und den Link zur Anlaufstelle löschte ich. Dafür ergänzte ich den Text mit einem Link zum englischsprachigen "Confidence Trick". - Kamen Sie bereits dazu, in Ihren Lehrbüchern nachzuschlagen? Besten Dank für Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüsse--Felix Boller (Diskussion) 11:06, 2. Mai 2019 (CEST)
- Claro, gerne. (Bitte mitteilen, falls ich Einstellungen verändern muss.) Bin wie immer auch neugierig auf frische Quellenangaben.--Felix Boller (Diskussion) 23:30, 16. Apr. 2019 (CEST)
- Leute, das war ganz anders gemeint. Dieser Satz: Die Antwort auf die Äußerungen R2Dines klingt traurig und auch ein bisschen verletzt bezog sich auf diesen Satz von Herrn Boller: Dann belassen wir ihn mit einer Musikgruppe, zwei Theaterstücken und zwei Filmkomödien. Da klang für mich ein wenig heraus: Na ja, für nicht unbedingt wertvollere Lemmahinweise gebt ihr den Raum! Bitte nochmals in diesem Licht interpretieren. Vielleicht bin ich Herrn Boller damit zu nahe getreten, das wollte ich natürlich nicht, ich hatte halt ein wenig Traurigkeit herausgelesen, dass der Artikel so nicht klappen würde. Dir, @R2Dine hatte ich lediglich vollumfänglich zugestimmt, das war jetzt ein echtes Missverständnis bei Dir. Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 16:42, 12. Apr. 2019 (CEST)
- Alles gut, Stephan Klages :) R2Dine (Diskussion) 17:39, 12. Apr. 2019 (CEST)
Adoptiert jemand 2. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten?
Der Artikel wurde 2005 als lesenswert ausgezeichnet und jetzt für Dezember 2019 als Artikel des Tages vorgeschlagen. Die Auszeichnung war natürlich vor District of Columbia v. Heller (2008) und die rechtliche Entwicklung ist nicht angemessen eingearbeitet. Gibt es hier jemanden, der sich des Artikels annehmen kann und will? Wenn nicht, wäre es wohl sinnvoll, die Auszeichnung aberkennen zu lassen und den Artikel so nicht auf die Hauptseite zu stellen. Bis Dezember ist noch viel Zeit, deshalb stell ich das mal hier zur Debatte und sage auch in den passenden Redaktionen und Portalen Bescheid.
Zum Review: Wikipedia:Review/Geschichte#2._Zusatzartikel_zur_Verfassung_der_Vereinigten_Staaten. Grüße --h-stt !? 15:50, 16. Apr. 2019 (CEST)
Der Film Eveready Harton in Buried Treasure, die Verlinkung zur Commons-Filmdatei und der Jugendschutz (FSK)
Ich bin mir nicht 100%-ig sicher, ob ich hier richtig bin und ob ihr mir hier weiterhelfen könnt: Versuch macht klug.
Ausgangslage: Seit kurzem gibt es den oben genannten Artikel über einen alten Zeichentrickfilm mit pornografischem Inhalt. Er nimmt am Miniaturenwettbewerb teil und wurde vom Hauptautor auch unter Wikipedia Diskussion:Hauptseite/Schon gewusst #Eigenvorschlag: Eveready Harton in Buried Treasure (16. März) vorgeschlagen. Handwerklich ist der Artikel nach Ansicht vieler einwandfrei. Aber: Im Artikel ist der Kurzfilm unmittelbar über Commons verlinkt, der dort wegen seines Alters als gemeinfrei hinterlegt ist. Nach kurzer Recherche bestehen Anhaltspunkte, dass der Film in D eine Altersfreigabe FSK18 haben könnte.[1]
Als Mitarbeiter in der Hauptseitenrubrik SG? meine Fragen:
- Ist verifizierbar, ob der Film bei uns tatsächlich eingeschränkt als FSK18 freigegeben ist?
- Ggf., falls FSK18 zutrifft, wäre eine Verlinkung des Films aus dem Artikel heraus nach Commons (einerseits über ein Vorschaubild und andererseits über die Commonskategorie unter Weblinks) nicht ein Verstoß gegen den Jugendschutz?
Ich denke, eine eventuelle Diskussion der Rechtsfragen wäre hier gut aufgehoben, weitere allgemeine Stellungnahmen zum Artikel selbst sind natürlich auch auf WD:SG? willkommen. Danke vorab für jede Hilfe, --Roland Rattfink (Diskussion) 21:29, 22. Apr. 2019 (CEST)
- Zudem wird lediglich behauptet, dass das Werk in der EU als anonym gilt, weil keine der Zuschreibungen zu den möglichen Autoren (alle weit nach 1949 gestorben) verifizierbar ist. Insofern scheint mir auch die Frage nach dem Urheberrecht in DACH ungeklärt. --bjs
11:33, 23. Apr. 2019 (CEST)
- Ist aber fraglich, ob sich hier jemand äußert, siehe Intro: "Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!" Evtl. WP:FZW oder Wikipedia:Bildrechte oder Wikipedia:Urheberrechtsfragen probieren? --bjs
11:48, 23. Apr. 2019 (CEST)
- @Bjs, danke für Deine Ergänzungen. Im Kern ist es m. E. durchaus auch eine allgemeine Fragestellung:
- Unterlaufen wir den Jugendschutz, konkret eine (evtl.) FSK18-Freigabe in der deutschsprachigen WP, indem wir im Artikel auf einen solcherart eingeschränkten Film auf Commons verlinken
- zum einen per Vorschaubild im Artikel mit Link zum Video auf Commons?
- zum anderen per Commonslink unter "Weblinks"?
- Gibt es eine "offizielle" oder sonstwie verlässliche Seite für die FSK-Einstufung, ich möchte mich da ungern auf eine Website mit der Endung ".tv" o. ä. verlassen müssen.
- Unterlaufen wir den Jugendschutz, konkret eine (evtl.) FSK18-Freigabe in der deutschsprachigen WP, indem wir im Artikel auf einen solcherart eingeschränkten Film auf Commons verlinken
- Richtig ist natürlich: Wenn die Möglichkeit zur Einbindung bei uns schon aus urheberrechtlichen Gründen entfallen sollte, haben meine Fragen nicht mehr die bisherige Dringlichkeit. --Roland Rattfink (Diskussion) 12:47, 23. Apr. 2019 (CEST)
- Der Link war auch als Beleg zum "könnte" gedacht, ist natürlich keine zuverlässige Quelle. Wenn bis Ende der Woche hier keiner antwortet, schlage ich vor, nach WP:FZW weiterzuziehen, da hat es wohl mehr Aufmerksamkeit. --bjs
18:49, 23. Apr. 2019 (CEST)
- Der Link war auch als Beleg zum "könnte" gedacht, ist natürlich keine zuverlässige Quelle. Wenn bis Ende der Woche hier keiner antwortet, schlage ich vor, nach WP:FZW weiterzuziehen, da hat es wohl mehr Aufmerksamkeit. --bjs
- @Bjs, danke für Deine Ergänzungen. Im Kern ist es m. E. durchaus auch eine allgemeine Fragestellung:
- Ist aber fraglich, ob sich hier jemand äußert, siehe Intro: "Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!" Evtl. WP:FZW oder Wikipedia:Bildrechte oder Wikipedia:Urheberrechtsfragen probieren? --bjs
- ↑ s. z.B. https://de.fulltv.tv/eveready-harton-in-buried-treasure.html (Referenz einefügt von bjs)
Hallo,
meiner Ansicht nach ist bereits in der Einleitung des genannten Artikels ein gravierender sachlicher Fehler enthalten. Ich habe dazu was auf der Diskussionsseite kommentiert. Da ich aber kein Jurist bin will ich an diesem Artikel auch keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. Gruß --Alabasterstein (Diskussion) 09:15, 23. Apr. 2019 (CEST)
- Fragestellung ist mittlerweile hinfällig. Siehe hier.
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --Stephan Klage (Diskussion) 13:25, 27. Apr. 2019 (CEST)
Lücke bei den Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen
Moin, bei den Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen klaffen noch erhebliche Lücken, die es zu schließen gilt. Bislang habe ich nur das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz, das Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz, sowie das Bundesleistungsgesetz gefunden. Als Nicht-Jurist traue ich mir die Erstellung nicht zu, weswegen es schön wäre, wenn sich kundige Autoren finden würden. Auch über eine "Kategorie:Vorsorge- und Sicherstellungsgesetz" o.Ä. könnte man nachdenken. Als Quelle habe ich den Internetauftritt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe identifiziert. [1] MfG--Stubenviech (Diskussion) 16:02, 23. Apr. 2019 (CEST)
- Die Lücken bestehen im Arbeitssicherstellungsgesetz, Energiesicherungsgesetz 1975, Erdölbevorratungsgesetz, Verkehrsleistungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Wassersicherstellungsgesetz und dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz. Auch eine grundlegende Einordnung wäre sicherlich sinnvoll, zumal es sich - meines Erachtens nach - um erhebliche Eingriffe in grundlegende Rechte handelt, welche auch deshalb in der Wikipedia dargestellt sein sollten.--Stubenviech (Diskussion) 16:13, 23. Apr. 2019 (CEST)
Juristische Relevanz des Semikolons
Habe in Diskussion:Semikolon#Juristische_Relevanz_des_Semikolons mal diese Frage aufgeworfen, die evtl. auch hier kompetente Anworter fände ... --Mueck (Diskussion) 17:04, 1. Mai 2019 (CEST)