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Mietnomade

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Allgemeines

Unter Mietnomaden werden Personen verstanden, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen. Der Begriff ist somit ein Euphemismus für eine bestimmte Form des Betrugs. In vielen Fällen werden die Wohnungen in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen.

Deutsches Mietrecht

Begünstigt wird dieser Umstand dadurch, dass der Vermieter nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen kann, wenn der Mieter zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Unter Wahrung der Fristen einerseits und der schleppenden Abarbeitung von Fällen durch Überlastung der Amtsgerichte andererseits dauert es dann oft sechs bis neun Monate, bis ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht, und meist weitere Monate, bis ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnt.

Der Vermieter muss die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung tragen und hat oft noch hohe Sanierungs- und Renovierungskosten. Diese beim Mieter einzutreiben, scheitert oftmals an dessen Vermögenslosigkeit.

Vorbeugemethoden?

Es gibt Bestrebungen, solche Mietnomaden schon im Vorwege zu identifizieren, in der Praxis jedoch scheitert das häufig an verschiedenen Umständen:

  • der Zersplitterung des Datenbestands (viele kommerzielle Unternehmen wie Auskunfteien versuchen sich in diesem Markt, gleichen aber ihre Daten untereinander kaum ab).
  • der Tatsache, dass - wenn der Vermieter eine Mindestbonität voraussetzt - bestimmte Wohnungen einfacher Qualität de facto unvermietbar sind, da die in Frage kommende Klientel generell nicht die notwendige Bonität besitzt oder auf Sozialleistungen angewiesen ist.
  • das Mietverhältnis durch eine Bonitätsanfrage oder gar durch Aufforderung der Vorlage von Gehaltsabrechnungen schon von Anfang an gestört ist oder bei genug freistehenden Wohnungen die solventen Mieter dadurch eher abgeschreckt werden.
  • den relativ hohen Kosten, die eine Bonitätsprüfung verursacht.
  • daran, dass eine Bonitätsprüfung keine wirklich sicheren positiven Erkenntnisse über die Bonität des Mietinteressenten liefert, sondern nur die Information, dass über den Interessenten in dem Datenbestand der jeweils befragten Auskunftei keine negativen Merkmale vorliegen.
  • auch gibt es gegen die routinemäßige Durchleuchtung von Mietinteressenten datenschutztechnische Bedenken.

Hinzu kommt noch, dass viele Mietnomaden ihre Identität verschleiern, beispielsweise mit falschen Ausweisen, gefälschten Selbstauskünften und gefälschten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen zur Wohnungsübernahme erscheinen.

Durch das Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse begeht der Mieter einen sogenannten Eingehungsbetrug, der gemäß § 263 StGB strafbar ist, was allerdings jemanden, der ohnehin nicht vorhat, die Miete zu zahlen, kaum davon abhalten wird. In diesem Zusammenhang wird auch von Einmietbetrug oder Einmietungsbetrug gesprochen.

Dokumentation

"Der Fall Stefan Budde-Siegel" (aus Gelsenkirchen) von der Seite: http://www.pbp-aktuell.de/

Das Kriminalmuseum dokumentiert Straftaten ehemaliger PBP-Mitglieder: http://www.pbp-aktuell.de/Dokumentation-1999.pdf

"Betrügereien gehören schon zum Charakter" Aktenzeichen: AG Gelsenkirchen-Buer, 6 Ls 7 Js 709/02 AK 86/04 "Buersche Zeitung" vom 2. Juni 2005

"Betrüger blieb beim Urteil unbeeindruckt" Aktenzeichen: AG Gelsenkirchen-Buer, 6 Ls 7 Js 709/02 AK 86/04 "Ruhr Nachrichten" (Gladbeck) vom 4. Juni 2005

"Bewährung nur unter strengen Auflagen" Aktenzeichen: LG Essen, 30 Ns 127/05 - 7 Js 709/02 "Ruhr Nachrichten" (Gladbeck) vom 22. November 2005

"Gericht nimmt Vater an die Kandare" Aktenzeichen: LG Essen, 30 Ns 127/05 - 7 Js 709/02 "Buersche Zeitung" vom 23. November 2005

Siehe auch

gemacht werden