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Marktgemeinde

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Eine Marktgemeinde ist in Deutschland und Österreich, auch in Südtirol eine Gemeinde die das Recht hat, Märkte abzuhalten (Marktrecht). Dieses Recht kann entweder aus historischer Zeit überliefert sein, oder es kann einer Gemeinde neu verliehen werden. Sonstige besondere Rechte oder Pflichten erwachsen einer Gemeinde aus der Bezeichnung Marktgemeinde nicht (ein Titel ohne Mittel). Ähnlich verhält es sich mit der Bezeichnung "Stadt" oder "Stadtgemeinde" (vgl. Stadtrecht).

Während in den meisten deutschen Bundesländern die Bezeichnung "Marktgemeinde" nicht üblich ist, wird sie in Bayern jedoch von einigen Gemeinden als "offizieller" Titel geführt. Grundlage ist eine entsprechende Regelung in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO). Hier heißt es in Art. 3:
Städte und Märkte heißen die Gemeinden, die diese Bezeichnung nach bisherigem Recht führen oder denen sie durch das Staatsministerium des Innern neu verliehen wird.
Die Bezeichnung Stadt oder Markt darf nur an Gemeinden verliehen werden, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und wirtschaftlichen Verhältnissen der Bezeichnung entsprechen.

Zur Verleihung des Titels "Marktgemeinde" sind also bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Insbesondere eine besondere oder überragende Bedeutung gegenüber den umliegenden Gemeinden in kultureller, wirtschaftlicher oder historischer Hinsicht. Man kann die "Marktgemeinden" in Bayern quasi zwischen den Städten einerseits und den "normalen" kreisangehörigen Gemeinden andererseits einstufen.

In Österreich und in Südtirol ist die Verleihung des Titels "Marktgemeinde" ähnlich geregelt.

Die Schweiz kennt diese Bezeichnungen nicht, hingegen sind manche kleine Schweizer Städte schon im Mittelalter zur Stadt erhoben worden, bzw. zum Marktflecken und obwohl vielleicht auch noch dörflich klein, bezeichnen sie sich bis heute stolz als Stadt.