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Statutarstadt

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Eine Statutarstadt ist eine Stadt mit eigenem Stadtrecht (Stadtstatut). In Österreich kann eine Stadt dies beantragen, wenn sie mehr als 20.000 Einwohner hat. Nach dem Landesgesetz und der Zustimmung der Bundesregierung wird ihr das Statut verliehen, wenn dadurch keine Landesinterressen gefährdet werden. Die Aufgaben einer Statutaturstadt ist neben der Gemeindeverwaltung auch die Bezirksverwaltung, somit beherbergt die Statutarstadt das Gemeindeamt (Magistrat) und Bezirkshauptmannschaft.

Österreichs Statutarstädte mit eigenem Stadtstatut sind:

Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Rust, Salzburg, St. Pölten, Steyr, Villach, Waidhofen an der Ybbs, Wels, Wien und Wiener Neustadt