Zum Inhalt springen

Grabschändung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juli 2006 um 16:26 Uhr durch Aka (Diskussion | Beiträge) (Tippfehler entfernt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Grabschändung bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von Gräbern. Grabschändung ist in Deutschland nach § 168 des Strafgesetzbuches (StGB) als Störung der Totenruhe eine Straftat. Es wird kontrovers diskutiert, ob hierzu auch das Entfernen von (Blumen)schmuck gehört, da nach herrschender Ansicht das verletzte Rechtsgut das Pietätsgefühl der Angehörigen sowie der Gesellschaft durch das fortwirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen über den Tod hinaus (Postmortales Persönlichkeitsrecht) ist. Jeder unerlaubte Eingriff in den Zustand eines Grabes stellt aber zumindest nach dem jeweiligen Ortsrecht (Friedhofsordnung) meist eine Ordnungswidrigkeit dar. Das unerlaubte Entfernen von Gegenständen von Gräbern erfüllt darüber hinaus den Strafbestand des Diebstahls. Grabschändungen jüdischer Friedhofe haben meist einen antisemitischen und rechtsradikalen Hintergrund.