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Raser

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Als Raser werden Verkehrsteilnehmer bezeichnet, die mutwillig im Straßenverkehr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fahren. Beim Rasen entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko, wodurch Raser häufig andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Rasen bzw. überhöhte Geschwindigkeit gilt neben Ablenkung und Unachtsamkeit als eine der Hauptunfallursachen. Der Begriff Raser wird abwertend verwendet.[1]

Physikalische Grundlagen

Die kinetische Energie (Bewegungsenergie) eines Fahrzeuges, die bei einem Aufprall zerstörerisch wirkt, sowie der Bremsweg sind proportional zum Quadrat der Geschwindigkeit. Es gilt:

Kinetische Energie

Bremsweg bei Gefahrbremsung

Das bedeutet, dass bei einem Unfall mit beispielsweise 200 km/h die vierfache Menge an Energie durch eine plötzliche Verringerung der Geschwindigkeit (Crash) abgebaut werden muss im Vergleich zu einem Unfall mit 100 km/h. Die Masse des Fahrzeuges wirkt sich hingegen „nur“ linear auf die Bewegungsenergie aus. Ein Fahrzeug mit einer Masse von zwei Tonnen stellt bei einem Unfall potenziell die doppelte Menge an Energie bereit wie eins mit nur einer Tonne.

Der Bremsweg eines Autos ist bei 200 km/h ebenfalls viermal so lang verglichen mit demselben Fahrzeug bei 100 km/h.

Deutschland

In Deutschland müssen Raser mit Geldstrafen und Punkten in Flensburg rechnen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und kann bis zu 600 Euro (außerorts) bzw. bis zu 680 Euro (innerorts) betragen. Ebenso gestaffelt ist die Anzahl der Punkte: Einen Punkt gibt es, wenn man 21–30 km/h (innerorts) bzw. 21–40 km/h (außerorts) zu schnell fährt, ab 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) gibt es zwei Punkte. Zudem wird der Führerschein für ein (30–50 km/h innerorts bzw. 40–60 km/h außerorts zu schnell) bis drei Monate (über 60 km/h innerorts bzw. über 70 km/h außerorts zu schnell) entzogen.[2]

Um die Zahl der Raser zu bekämpfen, führt die Polizei seit 2012 regelmäßig bundeslandweite und landesweite Blitzmarathons durch.[3]

Zuletzt wurden aufgrund der zunehmenden Anzahl illegaler Autorennen im Sommer 2017 die Strafen für die Teilnahme an diesen erhöht. Bis dahin drohten 400 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot; künftig soll die Teilnahme an illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden bzw. mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand schwer verletzt oder getötet wird.[4] Im Februar 2017 wurden erstmals zwei Raser, die sich in Berlin ein illegales Autorennen geliefert hatten, wobei ein 69-jähriger Mann getötet wurde, wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.[5] Der Bundesgerichtshof hob das Urteil am 1. März 2018 auf, weil der bedingte Tötungsvorsatz nicht ausreichend bewiesen sei, und verwies den Fall an das Berliner Landgericht zurück.[6] Dieses bestätigte aber am 26. März 2019 den Mordvorwurf und die Verurteilung zu lebenslanger Haft.[7] Am gleichen Tag erklärte der Anwalt der Verurteilten, er habe bereits Revision eingelegt; das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.[8] In einem vergleichbaren Fall in Köln-Deutz wurden die beiden Täter 2016 zunächst zu Bewährungsstrafen verurteilt.[9] Die Bewährungsstrafen wurden in einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof aufgehoben und der Fall an das Landgericht Köln zurückverwiesen. Im März 2018 wurden die beiden Angeklagten vom Landgericht Köln dann zu Gefängnisstrafen verurteilt.[10][11]

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen Taxidieb, der in dem gestohlenen Fahrzeug mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit einen tödlichen Unfall herbeigeführt hat, aus dem Jahr 2018 mit dem Ergebnis „Lebenslange Freiheitsstrafe[12] wurde vom Bundesgerichtshof bewertet und als Mordurteil bestätigt.[13]

Schweiz

Seit dem 1. Januar 2013 gelten in der Schweiz neue Gesetzesregelungen in Bezug auf Raser.[14] Als Raser gilt nun:

  • wer durch eine Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde fährt,
  • wer innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 100 km/h unterwegs ist,
  • wer ausserorts bei erlaubten 80 km/h mit 140 km/h unterwegs ist und
  • wer auf Autobahnen bei erlaubten 120 km/h mindestens 200 km/h fährt.

Wird ein Verkehrsteilnehmer beim Rasen erwischt, wird ihm zur Strafe der Fahrausweis zunächst für zwei Jahre entzogen, im Wiederholungsfall dauerhaft. Bei groben Verfehlungen kann das Fahrzeug eingezogen werden. Für Verkehrsdelikte, die in Zusammenhang mit Rasen stehen, gilt eine neue Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, die Höchststrafe liegt bei vier Jahren.

Im Falle eines Deutschen, der sich eines Raserdelikts in der Schweiz schuldig gemacht hatte und dafür in Abwesenheit zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt worden war, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass die Strafe auch in Deutschland vollstreckt wird. Dies, obwohl Rasen in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat beurteilt wird.[15][16] Das Urteil sei zwar hart, aber nicht unerträglich, so das Gericht.

Österreich

In Österreich drohen Rasern Strafmandate, Anzeigen und der Führerscheinentzug. Zum 1. September 2009 sind einheitliche Strafhöhen für Geschwindigkeitsüberschreibungen eingeführt worden.[17] Entsprechende Strafmandate müssen gezahlt werden, wenn man um bis zu 20 km/h zu schnell (30 Euro), um 20 bis 30 km/h zu schnell (50 Euro) sowie um 30 bis 40 km/h zu schnell gefahren ist (70 Euro). Kommt es zudem zu einer Anzeige, kann es zu Strafzahlungen von bis zu 726 Euro (bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 30 km/h) bzw. von bis zu 2.180 Euro (bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h) kommen. Außerdem wird je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreibung der Führerschein für eine gewisse Dauer entzogen (zwei Wochen bis sechs Monate im Erstfall).[18]

Wiktionary: Raser – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Raser, auf duden.de. Abgerufen am 30. August 2017.
  2. Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitung, auf bussgeld-info.de. Abgerufen am 1. September 2017.
  3. Marcel Leubecher: Deutschland vor der größten Temposünder-Jagd. In: Die Welt, vom 9. Oktober 2013. Abgerufen am 30. August 2017.
  4. Illegale Straßenrennen: Härtere Strafen für Raser: Längere Haft und Auto einkassieren. In: Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag, vom 29. Juni 2017. Abgerufen am 30. August 2017.
  5. Prozess in Berlin: Ein Toter nach illegalem Autorennen – Raser wegen Mordes verurteilt. In: Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag, vom 27. Februar 2017. Abgerufen am 30. August 2017.
  6. BGH: Berliner Raser sind keine Mörder. Legal Tribune Online, 1. März 2018, abgerufen am 1. März 2018.
  7. Es war Mord. Kudamm-Raser erneut zu lebenslanger Haft verurteilt. Berliner Zeitung, 26. März 2019, abgerufen am 26. März 2019.
  8. Raser-Anwalt legt Revision gegen Mordurteil ein
  9. Raser-Prozess wegen befangenem Schöffen geplatzt. Spiegel online, 12. Dezember 2017, abgerufen am 12. Januar 2018.
  10. Urteil Raser vom Kölner Auenweg müssen doch ins Gefängnis, Kölner Stadt-Anzeiger, 22. März 2018
  11. Landgericht urteilt neu : Kölner Raser müssen doch ins Gefängnis, FAZ, 22. März 2018
  12. Taxidieb zu lebenslanger Haft verurteilt
  13. Bundesgerichtshof bestätigt erstmals Mordurteil gegen Raser
  14. Verkehrssicherheit: Ein strengeres Regime gegen Raser. In: Neue Zürcher Zeitung, vom 14. November 2012. Abgerufen am 30. August 2017.
  15. Gotthard-Raser muss Strafe in Deutschland absitzen. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27. April 2018, abgerufen am 7. Juli 2018.
  16. Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. April 2018
  17. Einheitliche Strafen für „Raser“ in Österreich, auf auto.de, vom 10. August 2009. Abgerufen am 1. September 2017.
  18. Raser, Radar: Wie viel Strafe man zahlen muss, auf meinbezirk.at, vom 6. Juni 2016. Abgerufen am 1. September 2017.