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Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/Alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Juli 2004 um 09:21 Uhr durch Breeze (Diskussion | Beiträge) (17. Juli). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Mathias Schindler in Abschnitt 27. Mai
Bitte neue Kandidaten am Ende der Liste eintragen.
Nutze hier bitte folgende schreibweise: *[[Bild:Bildname|30px]]

Auf der Seite zu dem zu löschenden Bild bitte die Vorlage {{LöschantragBild}} mit Begründung (z.B. Thumbnail von..., URV von..., Besseres Bild unter...) eintragen.


Vorlage:LöschkandidatenBilder

Bitte denkt daran, dass die Links nach getaner Löscharbeit nicht ihre Farbe verändern, also etwa im Internet Explorer "rot" werden. Wer Bilder löscht, möge bitte hier einen entsprechenden Kommentar setzen bzw. den entsprechenden Eintrag ebenfalls entfernen. Und bitte informiert denjenigen Benutzer, der das Bild hochgeladen hat.


Vorlage:Wartung


Problemfälle (lassen sich nicht richtig löschen)

Löschkandidaten

WICHTIG für Thumbnails: Viele haben Quellenangaben nur für die Thumbnails eingetragen. Bitte vor dem Löschen ggf. in die Beschreibungsseiten der größeren Bilder nachtragen!


27. Mai

sehe ich es richtig daß das Foto einer Flagge oder sowas geeignet wäre? Ralf 18:11, 5. Jul 2004 (CEST)
wenn wir ein Renderbild nehmen? Dieses ist noch zu unfertig, hab nur schnell was zusammengebastelt? Bild:Olympische-ringe.jpg Ralf 18:24, 5. Jul 2004 (CEST)
Nicht das "Wie" ist geschützt, sondern das "Was". Auch das Renderbild zeigt klar die fünf zusammenhängenden Ringe - und die stehen in der gewählten Farbgebung für die Olymp. Ringe. Ob sie nun in 3D, kursiv, gedreht usw. sind ist nicht entscheidend. Das Bild einer Flagge ist etwas anderes, denn zum einen gehört das Recht an der eigenen Aufnahme einem selbst. Und die Flagge (nicht gerendert!, sondern als Aufnahme) entspricht einer Bildkomposition. Allerdings muss die AUfnahme auch als das Bild einer Flagge interpretiert werden können. TG 12:29, 16. Jul 2004 (CEST)

2. Juli

  • Datei:Scannent.jpg Bild:Scannent.jpg - Eine Postkarte von 1950 abzufotografieren verletzt doch wohl eindeutig das Urheberrecht, oder? --Mikue 07:25, 2. Jul 2004 (CEST)

3. Juli

Die Bilder sind alle selbsterstellt, außer Datei:Linkk.jpg Bild:Linkk.jpg das ist wirklich gestohlen.--Louie 18:35, 4. Jul 2004 (CEST)
selbst erstellt würde bedeuten, dass Du die Grafische Umgebung des Spieles programmiert hättest. Hast Du das? Ein selbst erstellter Screenshot ist wie ein Foto eines urheberrechtlich geschützten Bildes. Keine eigene Schöpfungshöhe. -- Sansculotte 02:32, 5. Jul 2004 (CEST)
Was? Überall in Wikipedia sind solche selbst erstellte Bilder. Und da sagt niemand was. Das eine Bild, kann gelöscht werden, die restlichen aber sind ohne Urheberschutz, weil sie selbst erstellt worden sind.--Louie 13:58, 5. Jul 2004 (CEST)
Louie, willst Du es nicht verstehen? Du bist nicht der Urheber! Bevor Du wieder mit die anderen machens aber auch argumentierst, mach Dich bitte erst in Sachen Urheberrecht schlau. Nach unserer Policy müssen Bilder in der Wikipedia 'frei' sein, d.h. vom Urheber unter der GNU FDL, public domain oder äquivalent eingestellt werden. Screenshots aus Computerspielen sind das nicht, weil unter dem Schutz des Urheberrechts (außer der Urheber stimmt der Veröffentlichung unter GNU FDL zu). -- Sansculotte 14:41, 5. Jul 2004 (CEST)
Ich verstehe schon, aber ein Freund von mir hat die Bilder alle selbst erstellt und sie mir geschenkt. Also ist mein Freund der Urheber.--Louie 17:38, 5. Jul 2004 (CEST)
Nein, sorry. Er ist zwar der Urheber des Screenshots im Wortsinn, aber nicht im Sinn des Urheberrechts. Urheber im Sinne des (hier relevanten) Urheberrechts ist der Grafikdesigner, der Legends of Zelda programmiert hat. -- Sansculotte 23:48, 5. Jul 2004 (CEST)
Dass verstehe ich nicht. Meines Wissens nach darf man solche selbsterstellten Screenshots hochladen (siehe: Pokémon, Terranigma). Und ausserdem ist Datei:Triforce.jpg Bild:Triforce.jpg kein Bild aus dem Spiel. Dass wurde Bildbearbeitungsprogramm gemacht. Ein englische Wikipedianer hat es mir gegeben, also darfst du dieses Bild nicht löschen.--Louie 11:23, 6. Jul 2004 (CEST)
Ein Trick aus der Grauzone, mache einfach ein Bild Deines Monitores. Allerdings muss auch der Monitor und die Umgebung als solche erkennbar sein. Dann ist der Bildschirminhalt Teil einer Komposition, dass Deinen Monitor zeigt... ;-) TG 03:17, 7. Jul 2004 (CEST)

4. Juli

  • Datei:72329 400.jpg Bild:72329 400.jpg keine Lizenz, Benutzer informiert. -- Breezie 14:50, 4. Jul 2004 (CEST)
    • Im Artikel steht, das es die Station um 1910 darstellt, somit sollte es doch gemeinfrei sein, oder? RobbyBer 09:54, 14. Jul 2004 (CEST)
      • 1907 trat das Kunsturhebergesetz KUG mit zunächst 10 Jahren Schutzfrist für Fotos in Kraft trat. [1] [2]--Rolling Thunder 11:19, 14. Jul 2004 (CEST)

7. Juli

--Rolling Thunder 17:26, 7. Jul 2004 (CEST) Text wieder raus.--Rolling Thunder 21:08, 9. Jul 2004 (CEST)

8. Juli


10. Juli

11. Juli

12. Juli

  • Zwei identische Bilder: Datei:Petersdom.JPG und . Bitte das erstgenannte löschen. Ich habe alle Artikel die ursprünglich mit dem verlinkt waren auf Petersdom.jpg verschoben. Gugganij 00:35, 12. Jul 2004 (CEST)

13. Juli

hab mal alternativ ein älteres Bild von Tito hochgeladen.--Rolling Thunder 11:51, 14. Jul 2004 (CEST)

14. Juli

Die folgenden "Bilder" sind leere Dateien, die offenbar durch Tippfehler beim Hochladen entstanden sind.

15. Juli

Datei:Escudo actual-bocajuniors.jpg kann gelöscht werden, wurde durch Datei:Escudo actual-bocajuniors.gif ersetzt. --ALE! 12:20, 16. Jul 2004 (CEST)

Microsoft-Screenshots

Screenshots von Microsoft-Produkten sind generell nicht mit der GFDL vereinbar.

Auch wenn ich den ein oder anderen in seiner Löschwut und seinem Kampf gegen Windmühlen störe, das was ich hier lese, ist "Bullshit". Bei einem Foto einer Microsoft Verpackung oder einer Aufnahme einer leeren Windowsoberfläche im Auslieferungszustand magst Du Recht haben. Ein Screenshot zeigt aber einen Zustand, der eben nicht durch das URG abgedeckt ist. Denn selbst wenn das Hintergrundbild verändert wird oder eine Kollage von geöffneten Programmen zeigt, dann ist das eben kein geschütztes Werk/geistiges Eigentum M$ mehr (nebenbei fehlt die schöpferische Höhe bei einem Gebrauchsgut. Denn nach der oben genannten Argumentation dürfte man sein eigenes Auto auch nicht fotografieren und veröffentlichen, da das Design ja nicht von einem selbst stammt. Manche sollte sich besser wieder darauf verlagern, produktibv mitzuarbeiten oder sich ein anderes Hobby suchen. PS Für welches Rechtssystem macht ihr Euch eigentlich die Arbeit? Der Server steht in den USA, wenn dort Seiten abgerufen werden, gelten dortige Gesetze. Egal für welche nationale Wikipedia auch immer. Demnah wäre schon der Inhalt der en-Wikipedia illegal ("Fair use"). Eine Unterscheidung an einer (wahrscheinlich sogar virtuellen) Subdomain zu machen, spricht für Theoretiker. Ach so, Aufnahmen des Monitors, die auch diesen zeigen fallen eben nicht unter das URG. Der Monitor muss aber als solcher als Alleinstellungsmerkmal sichtbar sein. So Hobbylöscher... ans Werk... Artikel schreiben, erweitern und verbessern (aber nicht Löschen)! TG 12:20, 16. Jul 2004 (CEST)

...das sollten alle sein. TheK 14:57, 15. Jul 2004 (CEST)

Contra: Ich hätte gerne eine verbindliche und generelle Aussage über die Verwendung von Screenshots in Wikipedia, insbesondere dann, wenn neben dem "Objekt der Begierde" auch noch der Monitor etc. zu erkennen ist. Auch würde mich eine Quelle für das angebliche Verbot der Verwendung von MS-Screenshots seitens Microsoft brennend interessieren. Alles was ich bisher zu diesem Thema lesen kann, sind Mutmaßungen einzelner Admins. Spacecaptain 15:38, 15. Jul 2004 (CEST)

von [3]:

(Für jede Nutzung von Screen Shots gilt:

  1. Sie dürfen bei der Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten Microsoft oder eines seiner Produkte nicht herabsetzen.
  2. Sie dürfen Produkte, Produktnamen, Firmennamen, Screen Shots oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Microsoft nicht auf eine Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, Microsoft sei ein Sponsor Ihres/Ihrer Produkte(s) oder Dienstleistung(en), unterstütze diese oder stehe sonst mit diesen in Verbindung.
  3. Sie dürfen zwar zum Aufnehmen der Screens von Microsoft-Produkten Ihre eigene Technologie verwenden und die Größe Ihren Bedürfnissen anpassen, aber Sie dürfen dabei nicht das Bild und/oder Titelleisten, Dropdownlisten, Dialogfelder oder Icons des Screens auf irgendeine Weise verändern. Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden.
  4. Screen Shots aus Microsoft-Produkten sind auf den folgenden Materialien erlaubt, dürfen jedoch nicht das auffälligste visuelle Element in diesen Materialien sein. Des Weiteren dürfen nicht mehr als 10 % Ihrer Inhalte aus Microsoft Screen Shots bestehen. Beispiele: Marketingmaterialien, Anzeigen, Bucheinbände, Produktverpackungen und andere Werbematerialien. ) [dieses Zitat steht damit nicht unter der GFDL!]

jeder einzelne Punkt davon reicht. TheK 21:55, 15. Jul 2004 (CEST)

Also sorry, aber Du redest Quatsch. Punkt 1: Ein NPOV-Artikel ist nicht herabsetzend per Definition. Punkt 2) Sponsoring existiert keines Punkt 3) Ein Screenshot ist ein Screenshot ist ein... ?! Wo ist dort etwas verändert? Punkt 4) Wikipedia ist kein : MArketingmaterial, keine Anzeige, kein Bucheinband (für ein paar: Buchumschlag), keine Produktverpackung und kein Werbematerial. Keiner der Punkte wird tangiert, daher ist der Löschantrag "sinnbefreit" oder einfach aus Langeweile einstanden. TG 12:24, 16. Jul 2004 (CEST)
wer sagt, daß jeder einzelne punkt reicht? gibt es hier noch irgendjemanden außer dir, der etwas anderes außer "basta!" dazu zu sagen hat? ich kann mir nicht vorstellen, daß die löschwut eines einzelnen von der mehrheit hier getragen wird? (und nur nebenbei bemerkt, falls es dir in deinem amoklauf entgangen ist, es geht hier schon längst nicht mehr um reine screenshots, sondern um die vielfach hier zu findenden bildschirm-abbildungen SAMT monitor). Spacecaptain 09:12, 16. Jul 2004 (CEST)
Jeder dieser Punkte ist nun mal nicht kompatibel mit der Lizenz die von der Wikipedia gefordert wird. --chb 10:04, 16. Jul 2004 (CEST)
warum nicht? mein gott, ich stelle doch nun wirklich keine zu komplizierten fragen, aber selbst wenn man berücksichtigt, daß heute freitag ist, darf ich doch etwas mehr erwarten als "weil es eben so ist". und (nur um es nochmal ins gedächtnis zurückzurufen und um auf die überschrift zu verweisen), es geht um screenshots samt monitor (gerne auch wahlweise mit foto der freundin oder sitzendem garfield daneben, wenn es die seelenqual der vorgeblichen copyrightwächter mildert). --Spacecaptain 10:36, 16. Jul 2004 (CEST)
Jo eh, aber was kann ich dafür, wenn Microsoft solche Sachen einfordert :-( --chb 10:40, 16. Jul 2004 (CEST)
Der dritte Punkt bricht uns den Hals. Die GNU FDL fordert volle Editbarkeit. Dieses verbietet der dritte Punkt. --DaB. 11:30, 16. Jul 2004 (CEST)
Nein. Die Wikipedia gibt ein uneditiertes Bild weiter und erfüllt somit alle Kriterien. Genauso kannst ein freies Bild, das Gandhi zeigt, mit einem Bild Hitlers von einem Nutzer der Wikipedia verbunden werden für rechte Hetze gegen irgendwas mißbraucht werden. Das ist strafbar. Strafbar macht sich aber in diesem Falle auch nicht die Wikipedia. PS Die Server stehen in den USA, um es immer wieder zu erwähnen! TG 12:33, 16. Jul 2004 (CEST)
Na, das Bild ist bestimmt vor langer Zeit entstanden, als es noch kein Urheberrecht gab. Eine zweidimensionale Reproduktion (Foto) von einem Gemälde soll dem Urheberrecht unterliegen? Wo ist denn da die Schöpfungshöhe? --ALE! 12:25, 16. Jul 2004 (CEST)

16. Juli

Jetzt erkläre mir mal, warum diese Lizenz nicht brauchbar ist. --ALE! 11:40, 16. Jul 2004 (CEST)
Also Jan Szczepanik ist 1926 gestorben. Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) vom 9. Januar 1907 sah eine Schutzfrist von 10 Jahren ab ihrem Erscheinen, beziehungsweise ab ihrer Herstellung vor. Ferner galten 25 Jahre Schutzfrist nach dem Tode des Urhebers, wenn das Werk bis zu dessen Tode noch nicht erschienen war. Das Gesetz galt unverändert bis 1940. Wenn er das Bild schon veröffentlicht hatte, dann ist es jetzt schon lange gemeinfrei. Sollte er es nie veröffentlicht haben, was unwahrscheinlich ist, dann müßte er mindestens 73 Jahre alt geworden sein, damit noch Schutzrecht bestehen. (Unter der Annahme, daß der Fotograf mindestens 20 war zum Zeitpunkt der Aufnahme, müßte er jetzt schon ca. 98 Jahre alt sein.) Ich denke das Bild ist gemeinfrei. Ähnliches gilt für Ludwig II. (unten) der ist schon 1886 gestorben. Das Bild muß schon gemeinfrei sein. Also seid ein bißchen großzügiger, wenn eine Lizenz fehlt. --ALE! 21:57, 16. Jul 2004 (CEST)
  • Datei:Xvid2.png, Datei:Xvid1.png, Datei:Xvid3.png, Datei:Wing commander prophercy voodoo2 glide.jpg (keine Lizenz, Screenshoot) -- Breezie 21:45, 16. Jul 2004 (CEST)
    • Breezie, bei dem zuletzt aufgeführten Bild kannst Du Recht haben. Bei den zuvor gezeigten Screenshots machst Du Dich aber nun wirklich lächerlich. XVID ist ein Open Source Codec und microsoft hat daran keine Rechte. Und bitte sage nicht, die Anordnung von Buttons einer OS-SOftware hat eine Schöpfungshöhe, die es zu einem Werk oder einer Bildmarke macht?! Vielleicht sollte man sich auch mal eine Auszeit nehmen (an Deiner Stelle) - denn mit der Zeit sehen manche Phantome - und machen sich nur noch lächerlich. TG 22:55, 16. Jul 2004 (CEST)
  • Bild:AA-Partitur - 2 Gitarren.cap, Bild:Nibelungenlied.rtf (keine Lizenz, ungewolltes Dateiformat) -- Breezie 21:45, 16. Jul 2004 (CEST)

17. Juli