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Botschafter

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Ein Botschafter (auch Ambassadeur) ist der höchste Repräsentant eines Staates in einem anderen Land und untersteht üblicherweise dem Außenministerium seines Landes.

Seine Aufgabe ist einerseits die Interessenvertretung seiner Regierung gegenüber Regierung, Opposition sowie gesellschaftlichen Organisationen im Gaststaat in einer Botschaft, andererseits Unterstützung der sich in dem Land aufhaltenden eigenen Staatsbürger (z.B. bei Passproblemen und Konsularfragen). Innerhalb der Botschaft arbeitet er mit den für ihre Ressorts verantwortlichen Botschaftsräten und dem Militärattaché zusammen.

Er befindet sich in einem teilweise schwierigen Spagat, da er einerseits für die Politik in seinem fern liegenden Heimatstaat mit verantwortlich gemacht wird (obwohl er darauf aus dem Ausland kaum Einfluss hat), andererseits soll er gute Beziehungen pflegen und wichtige Informationen über seinen Gaststaat liefern. Ob und wie diese Analysen dann von den Abteilungen des heimatlichen Außenministeriums tatsächlich verwendet werden, kann er aus der Ferne kaum beeinflussen.

Um die uneingeschränkte Interessenvertretung zu ermöglichen, wird Botschaftern und anderen Diplomaten Immunität gewährt.

Der repräsentative Wohnsitz des Botschafters und seiner Familie wird Residenz genannt und ist wie die Botschaft exterritoriales Gebiet für den Gaststaat.

In Deutschland ist ein Botschafter ein vom Bundespräsidenten ernannter Beamter des höheren Auswärtigen Dienstes.

Botschafter werden mit "Exzellenz" oder schlicht mit "Herr Botschafter" angesprochen.

Literatur

  • Berndt von Staden: Zwischen Eiszeit und Tauwetter - Diplomatie in einer Epoche des Umbruchs. Erinnerungen des deutschen Botschafters a.D. in Washington. Berlin 2005, wjs-Verlag, ISBN 3-937989-05-6

Siehe auch