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Ius primae noctis

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Mit Ius primae noctis wird das Recht eines Herrschers auf "die erste Nacht" mit allen Frauen innerhalb seines Herrschaftsbereiches bezeichnet. Er darf diese also entjungfern, bzw. im Regelfall in der Nacht vor ihrer Eheschließung vergewaltigen.

Dieses Herrenrecht scheint als Bestandteil des europäischen Feudalismus seit dem 13. Jahrhundert belegt zu sein; die Historiker sind sich jedoch einig, dass es sich dabei um eine juristisch-literarische Fiktion handelt, d.h. um einen Mythos, der mehr über das Bild der Neuzeit vom Mittelalter verrät als über das Mittelalter selbst und der offenbar besonders von den französischen Aufklärern zum Argument gegen den Adel instrumentalisiert wurde.

Zur Frage der tatsächlichen Ausübung des Rechts der ersten Nacht siehe auch die Ausführungen zur Zürcher Gemeinde Maur.

Literatur

  • Boureau, Alain: Das Recht der Ersten Nacht. Zur Geschichte einer Fiktion. - Düsseldorf : Patmos, 2000, ISBN 3538070431 oder ISBN 3491960029
  • Wettlaufer, Jörg: Das Herrenrecht der ersten Nacht. Hochzeit, Herrschaft und Heiratzins im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. - Frankfurt-New York: Campus, 1998, ISBN 3593363089 Buchrezension